Abstimmungsunterlagen und das Bündner Rechtsbuch sollen ab Mitte 2001 auf
Rumantsch Grischun übersetzt werden. Die Regierung leitet dem Grossen Rat eine
entsprechende Botschaft zu.
Im Juli 1996 hat die Regierung Rumantsch Grischun als amtliche romanische
Sprachform eingeführt. Rumantsch Grischun wird seither in manchen Sparten der
amtlichen Kommunikation angewendet, z.B. im kantonalen Amtsblatt, in
Medienmitteilungen des Kantons und auf einigen Formularen. Wo aber besondere
Bestimmungen ausdrücklich den Gebrauch der Idiome Ladin und Sursilvan
vorschreiben, war das Verwenden von Rumantsch Grischun bislang nicht möglich.
Damit die von der Regierung aufgestellten Grundsätze zum Gebrauch von Rumantsch
Grischun umgesetzt werden können, müssen solche Bestimmungen revidiert werden.
Dieses Ziel figuriert denn auch ausdrücklich im Jahresprogramm 2000 der Regierung.
Nach geltendem Recht wird die Verwendung der romanischen Idiome Ladin und
Sursilvan vorgeschrieben für Abstimmungsunterlagen und für das Bündner Rechtsbuch
(systematische Rechtssammlung des Kantons Graubünden). Die Unterlagen in
Zusammenhang mit den Abstimmungen wie auch die romanische Publikation des
Bündner Rechtsbuchs betreffen amtliche Kommunikationsbereiche, in denen die
romanische Bevölkerung in ihrer Gesamtheit angesprochen wird. Gemäss
Regierungsbeschluss vom 2. Juli 1996 ist in diesen Fällen der Gebrauch von
Rumantsch Grischun anzustreben. Auf Grund seiner zunehmenden Akzeptanz bei der
romanischsprachigen Bevölkerung rechtfertigt es sich, Rumantsch Grischun in diesen
Bereichen einzuführen. Entsprechend schlägt die Regierung dem Parlament vor, das
Gesetz über die Ausübung der politischen Rechte und den Grossratsbeschluss über
die Herausgabe eines neuen Bündner Rechtsbuchs entsprechend zu ändern. Ziele
dieser Teilrevisionen sind:
- Das Rätoromanische als kantonale Amtssprache stärken.
- Eine tragfähige romanische Rechts- und Verwaltungssprache entwickeln.
- Eine einheitliche kantonale Sprachpraxis in jenen Bereichen aufbauen, in denen
die gesamte romanische Bevölkerung angesprochen wird.
- Alle romanischen Gebiete mit romanischen Texten versorgen und nicht nur wie
bisher das Engadin und die Surselva.
In zeitlicher Hinsicht ist konkret beabsichtigt, die revidierten Bestimmungen und
damit die neue Sprachregelung auf Anfang Juli 2001 in Kraft zu setzen. Dies hat zur
Konsequenz, dass ab diesem Datum für die romanischen Abstimmungsunterlagen
Rumantsch Grischun verwendet wird. Ebenso erfolgt die laufende Nachführung des
romanischen Rechtsbuchs ausschliesslich in Rumantsch Grischun. Dabei werden bei
Teilrevisionen jeweils die ganzen Erlasse ins Rumantsch Grischun übersetzt. Daneben
sollen die übrigen Erlasse des Rechtsbuchs systematisch ins Rumantsch Grischun
übertragen werden. Die beschränkten Kapazitäten des romanischen
Übersetzungsdienstes erfordern allerdings eine Aufteilung dieser Übersetzungsarbeiten
auf drei Jahre. Bis Ende 2004 soll dann das ganze Rechtsbuch (rund 3'000 Seiten) in
gedruckter und auch elektronischer Form in Rumantsch Grischun zur Verfügung stehen.
Dass bei diesem Vorgehen für eine beschränkte Zeit ein Teil der Erlasse noch in den
beiden Idiomen Ladin und Sursilvan und ein jeweils zunehmender Anteil in Rumantsch
Grischun vorliegt, erscheint vertretbar. Die Regierung wird beim Festlegen der
Sprachmodalitäten in der Vollziehungsverordnung eine entsprechende
Übergangsregelung statuieren.
Flüelapassstrasse bleibt im Winter gesperrt
Die Regierung hat die Anliegen des Aktionskomitees "Pro Flüela",
Davos, im Sinn einer gesamtheitlichen Betrachtungsweise geprüft. Auf
Grund der Interessenabwägung kann sie dem Begehren nicht entsprechen,
die Strasse über den Flüelapass ganzjährig offen zu halten. Gegen eine
ganzjährige Offenhaltung des Flüelapasses sprechen im Wesentlichen
folgende Gründe:
- Die Vereinalinie der Rhätischen Bahn (RhB) ist als wintersichere
Verkehrsverbindung für die Regionen Engiadina Bassa und Val Müstair mit
dem nördlichen Kantonsteil und der übrigen Schweiz konzipiert worden.
Dies setzt voraus, dass bahnseitig ein bedarfsgerechtes Angebot bereitgestellt wird.
Bei einer Winteroffenhaltung des Flüela wären das Aufrechterhalten des Halbstundentakts beim Autoverlad und der Autoverlad in Randzeiten ernsthaft gefährdet. Im
Ergebnis würde dies dazu führen, dass die Vereinalinie ihre Zweckbestimmung als
wintersichere Verbindung für die Regionen Engiadina Bassa und Val Müstair nicht mehr
im notwendigen Umfang erfüllen könnte. Der Flüelapass ist nämlich im Winter keine
gleichwertige Alternative, weil der Pass erfahrungsgemäss im Winter aus
Sicherheitsgründen während 40 bis 50 Tagen ganz oder mindestens zeitweise
geschlossen werden muss.
- Die Winteroffenhaltung des Flüelapasses würde bei der RhB zu einem jährlichen
Ertragsausfall von rund drei Millionen Franken und zu einer entsprechend höheren
Abgeltung der ungedeckten Kosten durch Bund und Kanton führen. Überdies wäre eine
Winteroffenhaltung des Flüelapasses für den Kanton im Bereich Strassenunterhalt und
Verkehrsüberwachung mit einem Mehraufwand von rund 600'000 Franken verbunden.
Eine Winteroffenhaltung des Flüelapasses lässt sich auf Grund dieser Sachlage
mit dem Gebot des haushälterischen Umgangs mit öffentlichen Mitteln nicht vereinbaren.
- Die Eröffnung der Vereinalinie hat in den Regionen Prättigau und Engiadina Bassa
nachweislich zur erwünschten Verlagerung des Strassenverkehrs (Personen- wie
Güterverkehr) auf die Schiene geführt. Dadurch wird auch die Region Davos vom
Durchgangsverkehr entlastet. Diese Entwicklung liegt letztlich nicht nur im Interesse
des Kantons, sondern auch im Interesse der betroffenen Regionen und soll daher nicht
durch eine Winteroffenhaltung des Flüelapasses wieder in Frage gestellt werden.
- Das Argument, Graubünden betreibe mit dem Bau der Vereinalinie und
dem gleichzeitigen sommersicheren Ausbau des Flüelapasses eine "Fünfer- und
Wegglipolitik" hat anlässlich der Beratungen des Vereinakredits in den
Eidgenössischen Räten bei einer stattlichen Anzahl von Bundesparlamentariern
Anklang gefunden. Eine Offenhaltung des Flüelapasses im Winter würde diesen
Stimmen im Nachhinein Recht geben und Zweifel an der Glaubwürdigkeit Graubündens
nähren.
- Die Regierung hat wiederholt und in aller Offenheit dargelegt, dass der Flüelapass
nach Inbetriebnahme der Vereinalinie im Winter geschlossen bleiben werde. Sowohl der
Zusatzkredit für den Bau der Vereinalinie als auch der Kantonsbeitrag an das
Kommunikationskonzept Vereina sind vom Grossen Rat bzw. vom Bündner Stimmvolk
nicht zuletzt auf Grund dieser Zusage der Regierung gewährt worden. Auch nach einer
abermaligen Prüfung der Sachlage ergeben sich keine Gründe, welche ein Abweichen
von diesem regierungsrätlichen Standpunkt rechtfertigen würden.
Die Regierung ist sich bewusst, dass die Schliessung der
Flüelapassstrasse im Winter auch mit Nachteilen verbunden ist. In der
Gesamtabwägung der Interessen ist sie denn auch bereit, die Region im
Rahmen ihrer Möglichkeiten bei der Lösung anstehender Probleme zu
unterstützen. Im Weiteren hat sich die Regierung bereits bei anderer
Gelegenheit bereit erklärt, den Flüelapass jeweils so lange offen zu
halten, als die Sicherheit gewährleistet ist und die
Schneeräumungsarbeiten mit einem vertretbaren Aufwand bewältigt werden
können. Diese Zusage hat auch weiterhin Gültigkeit. In diesem
Zusammenhang soll übrigens die Koppelung des Winter- bzw. Sommertarifs
für den Autoverlad mit der Wintersperre bzw. Öffnung des Flüelapasses
inskünftig entfallen. Die Tarife sollen neu jahreszeitlich festgelegt
werden. Entsprechende Abklärungen sind eingeleitet worden.
Vernehmlassungen an den Bund
Mit dem Programm Interreg fördert die EU seit 1991 die Zusammenarbeit über
Grenzen hinweg. Die Regierung befürwortet die Verordnung Interreg III für die Jahre
2000 bis 2006. Gleichzeitig stellt sie fest, dass die Zusammenarbeit im Rahmen der
Begleitgruppe während der Programmperiode von Interreg II aus Bündner Sicht sehr
zufrieden stellend ausgefallen ist. Für die Jahre 2000 bis 2006 hat der Bund einen
Rahmenkredit von insgesamt 39 Millionen bewilligt, um die schweizerische Beteiligung
an der Gemeinschaftsinitiative für grenzüberschreitende, transnationale und
interregionale Zusammenarbeit zu fördern. Die schweizerischen Partner eines Projekts
von Interreg III müssen eine mindestens gleichwertige finanzielle Leistung zusichern.
Für den Kanton Graubünden steht die grenzüberschreitende Zusammenarbeit klar im
Vordergrund.
Auch der Entwurf für ein Tabakpräventionsprogramm 2001 bis 2005 wird
gutgeheissen. Ein stärkeres Engagement des Bundes auf diesem Gebiet ist in
Anbetracht der Tragweite der gesundheitsschädigenden Folgen des Tabakkonsums
angezeigt. Lungenkrebs, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Erkrankungen der Atemwege
führen jedes Jahr zu etwa 8'000 Todes- und rund 16'000 gemeldeten Invaliditätsfällen.
Mit den Ausführungserlasse zum Landverkehrsabkommen zwischen der Schweiz
und der EU wird die rechtliche Basis dafür geschaffen, das Abkommen umzusetzen.
Dieses ist einer der sieben bilateralen Verträge, die im Juni 1999 von beiden
Vertragsparteien unterzeichnet worden sind und die das Volk im Mai 2000 deutlich
angenommen hat. Die Ausführungserlasse werden von der Regierung befürwortet. Sie
umfassen die Bereiche Kontingente, Berufszulassung sowie technische und soziale
Normen.
Ebenfalls ein bilateraler Vertrag bildet das Abkommen über den freien
Personenverkehr. In diesem Zusammenhang wurde das Bundesgesetz betreffend die
Freizügigkeit des Medizinalpersonals revidiert. Mit der Verordnung über die
Weiterbildung und die Anerkennung der Diplome und Weiterbildungstitel der
medizinischen Berufe sollen entsprechende Ausführungsbestimmungen erlassen
werden. Sie werden von der Regierung grundsätzlich begrüsst.
Im Zusammenhang mit dem Freizügigkeitsabkommen mit der EU soll die
Giftverordnung im Bereich der Bewilligungen zum Verkehr mit Giften geändert werden.
Die Regierung ist mit den Neuerungen einverstanden.
Aus Regionen und Gemeinden
Die Regierung genehmigt die Teilrevisionen der Gemeindeverfassungen von San
Vittore und Tinizong-Rona.
Die Teilrevision der Ortsplanung von Vella wird gutgeheissen, mit Vorbehalten auch
jene von Breil/Brigels und Pagig.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden