Die 52. Jahresversammlung des Schweizerischen Grundbuchverwalterverbandes
findet in diesem Jahr in Flims statt. An der Versammlung werden über 200
Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus der ganzen Schweiz erwartet. Im Mittelpunkt der
Veranstaltung steht am Freitag die Generalversammlung mit verschiedenen
Fachvorträgen.
Die Tagung beginnt am Freitag, 8. September 2000, 13.30 Uhr, im Parkhotel
Waldhaus mit der Behandlung der statutarischen Geschäfte des Verbands.
Anschliessend hält Urs Ch. Nef, Professor für Privatrecht an der ETH Zürich, ein Referat
über die nachträgliche Änderung des Aufteilungsplans bei Stockwerkeigentum. Den
Fachbeitrag in französischer Sprache leistet Karsten Karau, Mitarbeiter des eidg. Amts
für Grundbuch- und Bodenrecht. Es befasst sich mit den kantonalen
Ausführungsgesetzgebungen zum EDV-Grundbuch.
Zur Eröffnung des Abendprogramms um 19 Uhr spricht Departementssekretär
Christian Boner zu den Versammlungsteilnehmern. Anschliessend begrüsst Gieri Seeli
als Vertreter der Gemeinde Flims die Versammlung.
Am Samstag treffen sich die Grundbuchverwalter auf dem Crap Masegn zu einer
kleinen Wanderung nach Crap Sogn Gion. Nach dem gemeinsamen Mittagessen
verabschieden sich die Tagungsteilnehmer in Laax.
Vereinheitlichung wird angestrebt
Bis zur Einführung des schweizerischen Zivilgesetzbuches im Jahr 1912
existierten in der Schweiz 25 Grundbuchsysteme. Mit der Vereinheitlichung des
Privatrechts wurden die Bestimmungen über die Grundbuchführung
gesamtschweizerisch vereinheitlicht. Trotzdem ist das eidgenössische Grundbuch noch
lange nicht in der ganzen Schweiz eingeführt. Auch in unserem Kanton werden noch in
vielen Gemeinden die auf das Jahr 1837 zurückgehenden Kauf- und Pfandprotokolle und
die seit Mitte 1950 zugelassenen Liegenschafts- und Servitutenregister geführt. Ein
Grund hierfür liegt darin, dass die Grundstücke erst ins eidgenössische Grundbuch
aufgenommen werden können, nachdem die geometrischen Daten bekannt sind. Da die
amtliche Vermessung in einigen Gemeinden des Kantons erst seit kurzem beendet ist,
wirkt sich die Verzögerung auch auf die Grundbucheinführung aus. Weit gewichtigerer
Grund für die Rückstände bei der Einführung des eidgenössischen Grundbuches ist
jedoch das auf den Ämtern fehlende Fachpersonal, welches mit der laufenden
Grundbuchführung mehr als ausgelastet wird und deshalb schlicht und einfach in vielen
Fällen nicht Zeit für die dringend notwendige Grundbucheinführung hat. Immerhin laufen
trotz dieser Engpässe gegenwärtig in rund 60 Gemeinden des Kantons Verfahren zur
Einführung des eidgenössischen Grundbuchs.
Öffentliches Register
Unsere Rechts- und Wirtschaftsordnung verlangt, dass Rechte an Grundstücken,
wie z.B. das Eigentum oder die Grundpfandrechte, für den Verkehr erkennbar gemacht
werden. Jedermann, der ein dingliches Recht erwerben will, muss zuverlässig
feststellen können, wem das Grundstück gehört und welche Rechte und Lasten damit
verbunden sind. Das Grundbuch bildet die Grundlage für den Rechtsverkehr mit
Grundstücken und dinglichen Rechten. Dingliche Rechte an Grundstücken entstehen
grundsätzlich nur, wenn sie im Grundbuch eingetragen sind. Eine weitere Wirkung des
Grundbuchs besteht darin, dass sich ein gutgläubiger Dritter auf den Grundbucheintrag
verlassen kann. Das Grundbuch ist ein öffentliches Register. Die Öffentlichkeit hat zur
Folge, dass die Einwendung ausgeschlossen ist, man habe eine Grundbucheintragung
nicht gekannt.
Das Grundbuch auf dem Weg ins digitale Zeitalter
In den Anfängen wurden die Grundbücher im wahrsten Sinne des Worts als Bücher
geführt. Der Grundbuchverwalter nahm die Eintragungen mit Tinte und schöner
Handschrift vor. Später, als die Schreibmaschine die Handschrift ersetzte, wurde das
Grundbuch auf losen Blättern geführt, d.h. für jedes Grundstück ein eigenes
Grundbuchblatt eröffnet. Das Grundbuch kann seit wenigen Jahren auch mit
elektronischer Datenverarbeitung geführt werden. Die Angaben des Hauptbuchs, des
Tagebuchs und der Hilfsregister werden in einem automatisierten System gehalten. An
Stelle des Grundbuchblatts tritt die elektronische Speicherung von Daten.
Neu wird auf Bundes- und kantonaler Ebene geprüft, die Daten des EDV-
Grundbuchs über Internet anzubieten, womit der Grundbuchauszug auf Papier wohl sein
Ende gefunden haben würde.
Was will der Verband?
Der Verband Schweizerischer Grundbuchverwalter wurde im Jahre 1948 als Verein
gegründet. Er bezweckt die Förderung des gesamten Grundbuchwesens in der Schweiz,
was durch die Organisation von Tagungen und Fachvorträgen und durch die Mitwirkung
in den einschlägigen Gesetzgebungsverfahren erreicht werden soll. Der Verband leistet
zudem eine wichtige Aufgabe bei der Pflege des Kontakts der Grundbuchverwalter, der
Notare und der Aufsichtsbehörde.
Ein Blick ins Grundbuchamt Flims
Der Grundbuchkreis Flims/Trin besteht aus den beiden Gemeinden Flims und Trin.
Die Arbeiten werden vom Grundbuchverwalter und seinem Stellvertreter erledigt. In der
Gemeinde Trin mit rund 3'500 Liegenschaften und 400 Stockwerk-Einheiten ist das
eidgenössische Grundbuch eingeführt. In der Gemeinde Flims mit rund 4'300
Liegenschaften und etwa 3'400 Stockwerk-Einheiten wird ein gut bereinigtes
Liegenschafts- und Servitutenregister geführt. Über das ganze Gemeindegebiet von
Flims liegt die Grundbuchvermessung vor. Im Jahr 1999 wurden in Flims Grundstücke
für 102 Millionen und in Trin solche für sechs Millionen Franken gehandelt. Daraus ist
zu ersehen, dass diese Gegend für den Erwerb einer Immobilie attraktiv und gesucht
ist. Dazu tragen die gute Anreise (Autobahn bis Reichenau), die schöne Gegend mit
vielen Wandermöglichkeiten, der Cresta- und der Caumasee sowie ein sehr schönes
und gut erschlossenes Skigebiet viel dazu bei.
Hinweis an die Medien/Auskunft:
Die Medien sind herzlich eingeladen, die Tagung in Flims journalistisch zu
begleiten.
Für Interviews und Statements stehen folgende Personen ab sofort gern zur
Verfügung:
- Bernhard Trauffer, Grundbuchinspektor, Tel. 081-25724 81
- Urs Hubert, Vals, Präsident des Bündner Grundbuchverwalter-Verbands,
Tel. 081-936 90 10
- Heinz Oswald, Grundbuchverwalter Flims, Tel. 081-928 29 50
Gremium: Verband Schweizerischer Grundbuchverwalter
Quelle: dt Grundbuchinspektorat Graubünden