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Unter der Leitung von Grossrat Christian Demarmels, Bonaduz, hat kürzlich eine grossrätliche Vorberatungskommission die Teilrevision der Vollziehungsverordnung zum Schulgesetz behandelt. Die Kommission empfiehlt dem Grossen Rat, die Vorlage in der kommenden Oktobersession zu behandeln.
Mit der von der Regierung beantragten Teilrevision soll das Sprachenangebot an den Bündner Real- und Sekundarschulen den Bedürfnissen der heutigen Zeit angepasst werden. Im Zentrum stehen eine intensive Förderung der Kantonssprachen sowie die Einführung von Englisch als Pflichtfach. Zudem sollen jene Landessprachen, welche den Schülerinnen und Schülern nicht als Pflichtfächer zur Verfügung stehen, durch entsprechende Angebote im Wahlfachbereich oder durch andere Spezialangebote gefördert werden.
Um sich über die Sprachenthematik an den Bündner Volksschulen ein möglichst umfassendes Bild machen zu können, hat die Kommission, in welcher alle Sprachregionen des Kantons vertreten waren, auch eine Delegation der Bündner Lehrerinnen- und Lehrerverbände zu einem einstündigen Hearing eingeladen.
Nach intensiver Beratung wurde die Vorlage mit kleinen, vorwiegend redaktionellen Änderungen einstimmig zu Handen des Grossen Rats verabschiedet. Die Kommission teilt die Auffassung der Regierung, dass mit der beantragten Teilrevision ein gesetzlicher Rahmen abgesteckt wird, innerhalb dessen die Schülerinnen und Schüler aller Sprachregionen des Kantons gute Bedingungen vorfinden, Sprachen zu lernen.

Gremium: Grossrätliche Vorberatungskommission
Quelle: dt Grossrätliche Vorberatungskommission

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