Die Regierung unterbreitet dem Grossen Rat Botschaft und Entwurf für ein
Datenschutz-Gesetz. Es will das Bearbeiten von Personendaten durch
Verwaltungsbehörden regeln. Neu soll eine unabhängige Person für den Datenschutz
eingesetzt werden.
Die Aufsicht über den Datenschutz soll in Graubünden einer unabhängigen,
verwaltungsexternen Person in Teilzeit übertragen werden, die von der Regierung
gewählt würde. Ihre Aufgaben bestünden u.a. darin, die Datenschutz-Vorschriften zu
überwachen, ein Register der Datensammlungen zu führen und die Behörden und
betroffenen Personen zu beraten.
Mit dem Erlass eines kantonalen Datenschutz-Gesetzes (KDSG) können die
Grundlagen vereinheitlicht und bestehende Lücken geschlossen werden. Das neue
Gesetz soll insbesondere das Bearbeiten von Personendaten durch die kantonale
Verwaltung und durch Behörden der Bezirke regeln. Für Kreise und Gemeinden gälte es
dann, wenn diese keine eigenen Bestimmungen erlassen.
Datenschutz-Bestimmungen richten sich nicht primär an die Bürgerinnen und
Bürger, sondern an die staatlichen Instanzen, die Personendaten bearbeiten. Das
starke Anwachsen der staatlichen Aufgaben und vor allem der Einsatz modernster
Kommunikationstechnologien verlangen, dass die Informationsverarbeitung in der
Verwaltung rechtlich geordnet und abgesichert wird. Der Entwurf für ein kantonales
Datenschutz-Gesetz sieht eine moderne, wirksame und praktikable Regelung vor, die im
Wesentlichen mit jener des entsprechenden Bundesgesetz übereinstimmt. Neben dem
Bund verfügen mindestens 16 Kantone über Datenschutz-Gesetze.
Kulturbeiträge
Es werden Beiträge resp. Defizitgarantien im Gesamtbetrag von 113'500 Franken
an die folgenden kulturellen Werke und Veranstaltungen geleistet:
- Spielfilm "Dragan und Madlaina" von Kaspar Kasics und Linard
Bardill (Drehbuch),
- Dokumentarfilm "Dunnas ad Alp" (Arbeitstitel) von Flavia Caviezel,
- Zehnte Weltfilmtage Thusis vom 22. bis 26. November 2000 und
Jubiläumsprogramm (Wanderkino im Kanton) von Oktober bis Dezember 2000,
- Herausgabe des Romans "La raccolta dals siemis" in Rumantsch Grischun von
Claudia Cadruvi,
- Herausgabe des Buchs "Andreas Walser - Le balcon/Der Balkon" durch Marco
Obrist,
- Englische und italienische Übersetzung des Buches "Räumlinge - Valentin Bearth
& Andrea Deplazes",
- Herstellung von fotografischen Grossvergrösserungen der Werkgruppe 99/00 von
Gaudenz Signorell,
- Fotografische Arbeit "Uferzonen" von Linus Fetz mit Ausstellungen in Graubünden
und anderswo,
- Konzerte des Konzertchors Graubünden Ende Oktober 2000 in Cazis, Chur und
Savognin,
- Konzerte der Camerata Engiadinaisa vom 25./26. November 2000 in St. Moritz und
Pontresina,
- Konzerte des Vokalensembles "Cantio Antiqua" vom 7./8. Oktober 2000 in Sils i.E.
und Sent,
- Opern-Apero vom 1. Januar 2001 in Davos,
- Herausgabe der Doppel-CD/MC "So tönt's im Prättigau II" durch die Pro Prättigau,
- Produktion "Why" des Alpodrom Theaters mit mehreren Aufführungen in Chur und
im Kanton, und
- Neuinstrumentierung der Musikgesellschaft Lantsch/Lenz.
Vernehmlassungen an den Bund
Die Regierung unterstützt grundsätzlich die Bestrebungen des Bundes, ein Gesetz
über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen zu
schaffen. Der Zugang zu öffentlichen Bauten und Anlagen bedeutet eine zentrale
Voraussetzung dafür, dass Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben
teilnehmen können. Die dazu nötigen (baulichen) Massnahmen müssen aber
verhältnismässig, technisch machbar und wirtschaftlich verantwortbar sein.
Eher unzufrieden ist die Regierung mit dem Entwurf für eine Verordnung über das
schrittweise Einführen des freien Personenverkehrs zwischen der Schweiz und der EU.
Die neue Verordnung ist sehr knapp gehalten, sodass befürchtet wird, dass
umfangreiche Weisungen erlassen werden müssen. Dies wiederum führt zur oft
kritisierten Situation, dass ausser der Verwaltung kaum jemand die massgeblichen
Regelungen überblicken kann. Beim Umsetzen der Freizügigkeit muss auch die
Verordnung über die Begrenzung der Zahl der Ausländer/innen revidiert werden. Das
dabei gewählte Vorgehen erachtet die Regierung als inakzeptabel, will der Bund doch
die Kontingentszahlen für Erwerbstätige aus dem sog. zweiten Kreis ohne Konsultation
der Kantone festlegen.
Aus den Gemeinden
Das Vorprojekt für die Sanierung und Erweiterung der Schulanlage Chur-Masans
wird grundsätzlich genehmigt. An die anrechenbaren Kosten von rund 2.8 Millionen
Franken wird ein kantonaler Baubeitrag von zehn Prozent in Aussicht gestellt.
Das Bauprojekt für die Sanierung der Schulanlage Farb in Schiers wird definitiv
genehmigt (anrechenbare Kosten 210'000 Franken, Kantonsbeitrag 25 Prozent).
Die Teilrevision der Ortsplanung Laax wird mit Vorbehalten, jene von Vaz/Obervaz
mit Auflagen gutgeheissen.
Der regionale Richtplan Oberengadin betreffend Golfanlagen wird
genehmigt.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden