Die Bündner Bundesparlamentarier und die Bündner Regierung haben anlässlich
ihres Treffens vom 5. September bekräftigt, alle drei Energievorlagen zu unterstützen.
Sie erlassen einen gemeinsamen Aufruf an die Bevölkerung, am 24. September ein
dreifaches Ja in die Urne zu legen.
Es herrscht Übereinstimmung: Sowohl die Bündner Bundesparlamentarier und die
Bündner Regierung empfehlen ein dreifaches Ja zu den Energievorlagen, bei der
Stichfrage ein Ja zur Förderabgabe. Diese Haltung deckt sich übrigens mit jener der
Regierungskonferenz der Gebirgskantone.
Energiepolitische Weichenstellung
Die Abstimmung vom 24. September bietet dem Schweizervolk die Gelegenheit,
eine grundlegende, massvolle und verkraftbare Korrektur in der Energiepolitik
vorzunehmen. Diese neue Politik ist koordiniert mit der Umwelt- und
Beschäftigungspolitik. Sie belohnt den rationellen Umgang mit Energie (z.B.
Gebäudeisolation) und den Einsatz von erneuerbarer Energie (z.B. Holzheizung). Die
neue Politik ist der Nachhaltigkeit verpflichtet und nimmt Rücksicht auf die Bedürfnisse
der kommenden Generationen. Sie belastet den Energieverbrauch und verkleinert die
AHV-Beiträge der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber. Gleichzeitig mildert sie die Folgen
der Liberalisierung des Strommarktes bei der Nutzung unserer einheimischen,
erneuerbaren Stromerzeugung aus Wasserkraft in einer auf 15 Jahre begrenzten
Übergangszeit. Der neue Weg füllt nicht die Staatskasse. Sämtliche Mittel fliessen
zurück an die Wirtschaft und an die Bürger.
Die Vorlagen
Die Grundnorm, welche eine begrenzte Umweltabgabe vorsieht, ist die Grundlage
in der Bundesverfassung zur Einführung der ökologischen Steuerreform. Damit können
Atomenergie, Erdöl, Erdgas und Kohle mit maximal zwei Rappen pro Kilowattstunde (20
Rappen pro Liter Heizöl) belastet werden. Der Ertrag fliesst vollständig an
Arbeitgeber/innen und Arbeitnehmer/innen zurück (Reduktion der AHV-Beiträge). Die
Förderabgabe, welche aufgrund einer Übergangsbestimmung in der Bundesverfassung
erhoben werden kann, dient dazu, das rationelle Verwenden der einheimischen,
erneuerbaren Energien zu fördern. Mit 0.3 Rappen pro kWh (drei Rappen pro Liter
Heizöl) auf Atomenergie, Erdöl, Erdgas und Kohle werden die Mittel beschafft, um einen
Anreiz Einzelpersonen und für das Gewerbe zu schaffen, die aufstrebende Technik der
effizienten Anwendung von Energie zu nutzen (zwei Viertel des Ertrags, nämlich jährlich
220 Millionen Franken). Für die Wasserkraftwerke steht zudem mindestens ein Viertel
zur Verfügung (110 Millionen Franken pro Jahr), um ihre Bestandeserhaltung und
Wettbewerbsfähigkeit auf dem sich öffnenden Strommarkt zu verbessern. Den letzten
Viertel des Ertrags kann der Bundesrat einsetzen, um bei den obigen Verwendungen
Schwergewichte zu bilden. Die Förderabgabe ist der Gegenvorschlag des Parlaments
gegen die Solarinitiative. Die Solarinitiative hat dieselbe Stossrichtung wie die
Förderabgabe. Sie belastet jedoch die nicht erneuerbaren Energien stärker, nämlich mit
0.5 Rappen pro kWh. Sodann besteht bei ihr keine Möglichkeit, Wasserkraftwerke im
Zusammenhang mit der Strommarktöffnung zu unterstützen.
Energie als Lebensnerv
Energie ist der Lebensnerv jeder industrialisierten Wirtschaft und Gesellschaft wie
diejenige der Schweiz. Der Verbrauch von Energie - insbesondere von Erdöl hat
unbestreitbare Auswirkungen auf die natürliche Umwelt. Die Schweiz ist zu rund 80
Prozent auf Energieimporte aus dem Ausland angewiesen. Dafür entrichtet unsere
Volkswirtschaft jährliche Zahlungen in Milliardenhöhe. Unsere Trümpfe im
Energiebereich sind die einheimischen, erneuerbaren Energien Sonne, Wasserkraft,
Windkraft und das Holz.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung und Bündner Bundesparlamentarier
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden