Die Regierung äussert sich grundsätzlich positiv zur Teilrevision der Eidg.
Jagdverordnung. Sie regelt u.a. das Abschiessen von Luchsen, Wölfen und Bären, die
untragbare Schäden verursachen.
Der Bund will die Kantone stärker in das Management der geschützten
Grossraubtiere Wolf, Luchs und Bär einbinden. Die Kantone sollen die Kompetenz
erhalten, besonders schadenstiftende Tiere abzuschiessen. Diese Kompetenz ist im
Sinne eines Versuchs vorerst bis Ende 2002 befristet. Das Departement für Umwelt,
Verkehr, Energie, Kommunikation (UVEK) hat eine entsprechende Änderung der
Jagdverordnung des Bundes in die Vernehmlassung gegeben. Wolf, Luchs und Bär
bleiben geschützte Tiere, die Richtlinien für den Abschuss werden vom Bund festgelegt.
Eine weitere Neuerung betrifft das Anheben der Beiträge des Bundes an Schäden,
welche von den drei genannten Raubtieren und weiteren geschützten Wildarten
verursacht werden. Zudem beabsichtigt der Bund, regionale Massnahmen zu fördern,
mit denen Schäden von Luchs, Wolf und Bär verhindert werden sollen. Mit diesen
Neuerungen werden wiederholt vorgebrachte und berechtigte Anliegen der Kantone
teilweise erfüllt. Die Regierung unterstützt daher die vorgesehene Revision. Nicht
zustimmen kann sie indessen der Regelung, wonach der Bund Schäden nur dann abgilt,
wenn der Kanton die Restkosten übernimmt. Nach Ansicht der Regierung muss auch der
Grundsatz der Eigenverantwortung der Geschädigten zum Tragen kommen. Daher soll
die Frage, wie die nach Abzug des Bundesbeitrags verbleibenden Restkosten aufgeteilt
werden, dem kantonalen Gesetzgeber überlassen werden. Damit die vorerst bis Ende
2002 befristete Abschusskompetenz der Kantone zügig in eine definitive Regelung
überführt werden kann, erwartet die Regierung, dass der Bund die entsprechenden
gesetzgeberischen Arbeiten umgehend an die Hand nimmt.
Rund 114'000 Franken pro Jahr für den Schutz des Val Frisal
Nachdem das Schutzgebiet Val Frisal gemäss Vorschlag des Bundes bis zum
Urwald Scatlè ausgedehnt worden ist, kann der Vertrag zwischen dem Bund, der
Gemeinde Breil/Brigels sowie dem Kanton Graubünden unterzeichnet werden. Er löst
rückwirkend erstmals für das Jahr 1999 jährliche Ausgleichsbeiträge des Bundes von
rund 114'000 Franken für die Gemeinde Breil/Brigels aus.
Kulturbeiträge
Für insgesamt 69 Kulturorganisationen und Projekte werden Beiträge im
Gesamtbetrag von etwa 352'000 Franken ausgerichtet.
Aus den Gemeinden
Das Bauprojekt für die Sport- und Mehrzweckhalle Safien wird genehmigt. An die
anrechenbaren Kosten von annähernd 2.2 Millionen Franken sichert der Kanton einen
Beitrag von 40 Prozent zu.
Die Regierung unterstützt die Offenhaltung der Lukmanier-Passstrasse im Winter
und ermächtigt das Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement, mit dem Verein "Pro
Lucmagn" eine entsprechende Vereinbarung abzuschliessen.
Die Teilrevisionen der Ortsplanungen von Felsberg, Fuldera, Ilanz, Malans,
Untervaz, Tamins und Valendas werden genehmigt.
Für verschiedene Strassenbau-Projekte im Kanton werden Kredite im Gesamtbetrag
von annähernd zwei Millionen Franken freigegeben (Belagsarbeiten auf der Strecke
zwischen der Medelser Rheinbrücke und Curaglia, Winterdienstarbeiten Sedrun-
Oberalppass und Tamins-Laax sowie Bushaltestelle und Trottoirs zwischen Janza und
Pragg-Jenaz).
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden