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Die Regierung äussert sich grundsätzlich positiv zur Teilrevision der Eidg. Jagdverordnung. Sie regelt u.a. das Abschiessen von Luchsen, Wölfen und Bären, die untragbare Schäden verursachen.

Der Bund will die Kantone stärker in das Management der geschützten Grossraubtiere Wolf, Luchs und Bär einbinden. Die Kantone sollen die Kompetenz erhalten, besonders schadenstiftende Tiere abzuschiessen. Diese Kompetenz ist im Sinne eines Versuchs vorerst bis Ende 2002 befristet. Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation (UVEK) hat eine entsprechende Änderung der Jagdverordnung des Bundes in die Vernehmlassung gegeben. Wolf, Luchs und Bär bleiben geschützte Tiere, die Richtlinien für den Abschuss werden vom Bund festgelegt. Eine weitere Neuerung betrifft das Anheben der Beiträge des Bundes an Schäden, welche von den drei genannten Raubtieren und weiteren geschützten Wildarten verursacht werden. Zudem beabsichtigt der Bund, regionale Massnahmen zu fördern, mit denen Schäden von Luchs, Wolf und Bär verhindert werden sollen. Mit diesen Neuerungen werden wiederholt vorgebrachte und berechtigte Anliegen der Kantone teilweise erfüllt. Die Regierung unterstützt daher die vorgesehene Revision. Nicht zustimmen kann sie indessen der Regelung, wonach der Bund Schäden nur dann abgilt, wenn der Kanton die Restkosten übernimmt. Nach Ansicht der Regierung muss auch der Grundsatz der Eigenverantwortung der Geschädigten zum Tragen kommen. Daher soll die Frage, wie die nach Abzug des Bundesbeitrags verbleibenden Restkosten aufgeteilt werden, dem kantonalen Gesetzgeber überlassen werden. Damit die vorerst bis Ende 2002 befristete Abschusskompetenz der Kantone zügig in eine definitive Regelung überführt werden kann, erwartet die Regierung, dass der Bund die entsprechenden gesetzgeberischen Arbeiten umgehend an die Hand nimmt.

Rund 114'000 Franken pro Jahr für den Schutz des Val Frisal
Nachdem das Schutzgebiet Val Frisal gemäss Vorschlag des Bundes bis zum Urwald Scatlè ausgedehnt worden ist, kann der Vertrag zwischen dem Bund, der Gemeinde Breil/Brigels sowie dem Kanton Graubünden unterzeichnet werden. Er löst rückwirkend erstmals für das Jahr 1999 jährliche Ausgleichsbeiträge des Bundes von rund 114'000 Franken für die Gemeinde Breil/Brigels aus.

Kulturbeiträge
Für insgesamt 69 Kulturorganisationen und Projekte werden Beiträge im Gesamtbetrag von etwa 352'000 Franken ausgerichtet.

Aus den Gemeinden
Das Bauprojekt für die Sport- und Mehrzweckhalle Safien wird genehmigt. An die anrechenbaren Kosten von annähernd 2.2 Millionen Franken sichert der Kanton einen Beitrag von 40 Prozent zu.
Die Regierung unterstützt die Offenhaltung der Lukmanier-Passstrasse im Winter und ermächtigt das Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement, mit dem Verein "Pro Lucmagn" eine entsprechende Vereinbarung abzuschliessen.
Die Teilrevisionen der Ortsplanungen von Felsberg, Fuldera, Ilanz, Malans, Untervaz, Tamins und Valendas werden genehmigt.
Für verschiedene Strassenbau-Projekte im Kanton werden Kredite im Gesamtbetrag von annähernd zwei Millionen Franken freigegeben (Belagsarbeiten auf der Strecke zwischen der Medelser Rheinbrücke und Curaglia, Winterdienstarbeiten Sedrun- Oberalppass und Tamins-Laax sowie Bushaltestelle und Trottoirs zwischen Janza und Pragg-Jenaz).

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden

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