Die kantonalen psychiatrischen Kliniken und Heimzentren sollen aus
der kantonalen Verwaltung ausgegliedert und rechtlich selbstständig
werden. Die Regierung unterbreitet dem Grossen Rat eine entsprechende
Botschaft, die auch den Erlass eines Gesetzes über die Organisation der
Kantonalen Psychiatrischen Dienste in Graubünden umfasst.
Die Rahmenbedingungen im Gesundheitswesen haben sich grundlegend
verändert. Um den neuen Ansprüchen zu genügen, müssen die Kliniken und
Heime in der Lage sein, ihre Strukturen und Leistungen rasch den
veränderten Bedürfnissen anzupassen. Die kantonalen psychiatrischen
Kliniken, Wohnheime und Arbeitsstätten für behinderte Menschen sind
heute Dienststellen der kantonalen Verwaltung. Mit dieser Organisations-
und Rechtsform können die Probleme, die sich heute auf Grund der
geänderten Rahmenbedingungen im Gesundheitswesen stellen, nicht mehr
optimal gelöst werden. Die Regierung unterbreitet dem Parlament deshalb
Botschaft und Entwurf zum Erlass eines Gesetzes über die Organisation
der genannten Dienste im Kanton Graubünden. Die Vorlage sieht vor, die
kantonalen psychiatrischen Kliniken, Wohnheime und Arbeitsstätten für
behinderte Menschen rechtlich zu verselbstständigen. Für die Firma
"Psychiatrische Dienste Graubünden" mit Sitz in Chur schlägt die
Regierung die Rechtsform der selbstständigen Anstalt des kantonalen
öffentlichen Rechts vor. Auf Grund der vorgesehenen Neuerungen muss
zudem die Vollziehungsverordnung zum Gesetz über die Förderung der
Krankenpflege teilweise geändert werden.
Der Kanton unterhält heute in der Psychiatrie sowie im Wohn- und
Arbeitsstättenbereich folgende Betriebe:
- Psychiatrische Klinik Beverin mit 117 Betten und ambulanten
Diensten in Cazis/Thusis, Ilanz, Samedan, Scuol und Roveredo,
- Psychiatrische Klinik Waldhaus mit 120 Betten und ambulanten
Diensten in Chur und Davos,
- Gutsbetrieb Waldhaus,
- Heimzentrum Rothenbrunnen für psychisch Behinderte mit acht
internen Wohngruppen (60 Plätze), einer externen Wohngruppe in Paspels
(Sunnaschtuba, sieben Plätze), einer Tagesstätte im Misox (El Butt,
sechs Tagesplätze) und der Arbeitsstätte Rothenbrunnen mit 56
geschützten Arbeitsplätzen,
- Heimzentrum Montalin für psychisch Behinderte in Chur mit zwei
internen Wohngruppen (21 Plätze), drei externen Wohngruppen in Chur
(Casanna mit fünf Plätzen, Arcobaleno mit fünf Plätzen und WG 2000 mit
sieben Plätzen) und der Arbeitsstätte Montalin mit 30 geschützten
Arbeitsplätzen, und
- Heimzentrum Arche Nova für geistig Behinderte mit 24 Plätzen (drei
dezentrale Wohngruppen in Untervaz, Igis und Schiers sowie eine zentrale
Beschäftigungsstätte mit Wohngruppe in Landquart).
Sanktionen gegenüber Academia Engadina
Obwohl drei Schülerinnen und ein Schüler die Aufnahmeprüfung ins
Untergymnasium der Academia Engiadina in Samedan nicht bestanden hatten,
wurden sie von der Schulleitung zum Unterricht zugelassen. Dieses
Verhalten widerspricht in klarer Weise der kantonalen Aufnahmeprüfungsverordnung.
Trotz mehrmaliger Intervention des Erziehungsdepartements hielt die Academia
Engiadina bisher an den vier strittigen Aufnahmen fest. Ein solches Verhalten kann die
Regierung nicht länger hinnehmen. Es werden daher folgende Sanktionen ergriffen:
1. Der Academia Engiadina werden die kantonalen Beiträge zu Gunsten
der zu subventionierenden Schülerinnen und Schüler der Gymnasialklasse
1G für das Schuljahr 2000/2001 um einen Viertel gekürzt.
2. Für die von der Academia Engiadina aufgenommenen vier
Schülerinnen und Schüler werden keine kantonalen Beiträge ausgerichtet.
3. Die Aussprechung weiterer Sanktionen zu einem späteren Zeitpunkt
wird ausdrücklich vorbehalten.
4. Von der Aussprechung weiterer Sanktionen wird abgesehen, wenn
nachstehende Voraussetzungen erfüllt werden:
a) Die vier Schülerinnen und Schüler dürfen nach Beendigung der
Herbstferien, d. h. ab 23. Oktober 2000, die erste Untergymnasialklasse
der Academia Engiadina nicht mehr besuchen.
b) Die von der Academia Engiadina in Aussicht gestellte private
Sekundarschule ist als eigenständige Abteilung und von der ersten
Untergymnasialklasse getrennter unabhängiger Schultyp im Sinne von Art.
4 Abs. 4 Ziff. 1 des Schulgesetzes zu führen.
c) Die Academia Engiadina hat dem Erziehungs-, Kultur- und
Umweltschutzdepartement die Stundenpläne der privat geführten
Sekundarschule und diejenigen der ersten Untergymnasialklasse sowie die
Namen derjenigen Lehrkräfte, welche in der privaten Sekundarschulklasse
Unterricht erteilen, unter Beilage der entsprechenden Fähigkeitsausweise
bis Mitte November 2000 bekannt zu geben.
5. Der örtlich zuständige Schulinspektor wird beauftragt, dem
Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement über die von der
Academia Engiadina geführte private Sekundarschule periodisch Bericht zu
erstatten. Die näheren Modalitäten hierzu bestimmt das Erziehungs-,
Kultur- und Umweltschutzdepartement.
Bündner Zivilschutzkräfte fürs Wallis
Dem von Unwettern schwer betroffenen Kanton Wallis werden, sofern er
dies wünscht, Zivilschutzkräfte aus Graubünden zur Verfügung gestellt,
um Instandstellungs- und Aufräumarbeiten durchzuführen.
Studium Sozialarbeit und Sozialpädagogik neu in St. Gallen
Die Regierung stimmt der Aufnahme der Studiengänge Sozialarbeit und
Sozialpädagogik (bisher Rorschach) als Studienbereich Soziale Arbeit in
das Angebot der Fachhochschule St. Gallen zu. Damit wird die
Vereinbarung über die Ostschweizerischen Höheren Fachschulen für
Sozialarbeit und Sozialpädagogik aus dem Jahr 1995 gegenstandslos und
der Kanton Graubünden zieht sich aus der Trägerschaft zurück. Für
Studierende aus Graubünden wird der Kanton inskünftig Beiträge gemäss
den Bestimmungen über die interkantonale Fachhochschulvereinbarung ohne
Restkostenbeteiligung leisten.
Vernehmlassungen an den Bund
Die Regierung kann sich grundsätzlich mit dem Sachplan Militär (SPM)
des Bundes einverstanden erklären. Konkret ist Graubünden in folgenden
Bereichen davon betroffen: Militärflugplätze Samedan und San Vittore
sowie Übersetzstellen (Brückeneinbaustellen) in Bonaduz, Domat/Ems,
Grono, Grüsch, Igis, Klosters-Serneus und Malans. Der SPM als Führungs-,
Planungs- und Informationsinstrument des Bundes dient dazu, jene
militärischen Vorhaben auf einander abzustimmen, die sich erheblich auf
Raum und Umwelt auswirken.
Auch mit der Revision der Verordnung über das Schweizerische
Institut für Berufsbildung (SIBP) ist die Regierung einverstanden. Sie
hofft, dass künftig eine stärkere Dezentralisierung der Ausbildung
erreicht wird. Das SIBP betreibt die Aus- und Weiterbildung der haupt-
und nebenamtlichen Lehrkräfte an Berufsschulen.
Aus den Gemeinden
Die Teilrevision der Ortsplanung von Sta. Maria V.M., die
Totalrevision des Steuergesetzes von Sils i.E./Segl und die Teilrevision
des Kurtaxen- und Tourismusförderungsgesetzes von Vaz/Obervaz werden
genehmigt, mit Ausnahmen und Hinweisen auch die Totalrevision des
Steuergesetzes von Castasegna.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden