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Die kantonalen psychiatrischen Kliniken und Heimzentren sollen aus der kantonalen Verwaltung ausgegliedert und rechtlich selbstständig werden. Die Regierung unterbreitet dem Grossen Rat eine entsprechende Botschaft, die auch den Erlass eines Gesetzes über die Organisation der Kantonalen Psychiatrischen Dienste in Graubünden umfasst.
Die Rahmenbedingungen im Gesundheitswesen haben sich grundlegend verändert. Um den neuen Ansprüchen zu genügen, müssen die Kliniken und Heime in der Lage sein, ihre Strukturen und Leistungen rasch den veränderten Bedürfnissen anzupassen. Die kantonalen psychiatrischen Kliniken, Wohnheime und Arbeitsstätten für behinderte Menschen sind heute Dienststellen der kantonalen Verwaltung. Mit dieser Organisations- und Rechtsform können die Probleme, die sich heute auf Grund der geänderten Rahmenbedingungen im Gesundheitswesen stellen, nicht mehr optimal gelöst werden. Die Regierung unterbreitet dem Parlament deshalb Botschaft und Entwurf zum Erlass eines Gesetzes über die Organisation der genannten Dienste im Kanton Graubünden. Die Vorlage sieht vor, die kantonalen psychiatrischen Kliniken, Wohnheime und Arbeitsstätten für behinderte Menschen rechtlich zu verselbstständigen. Für die Firma "Psychiatrische Dienste Graubünden" mit Sitz in Chur schlägt die Regierung die Rechtsform der selbstständigen Anstalt des kantonalen öffentlichen Rechts vor. Auf Grund der vorgesehenen Neuerungen muss zudem die Vollziehungsverordnung zum Gesetz über die Förderung der Krankenpflege teilweise geändert werden.

Der Kanton unterhält heute in der Psychiatrie sowie im Wohn- und Arbeitsstättenbereich folgende Betriebe:
- Psychiatrische Klinik Beverin mit 117 Betten und ambulanten Diensten in Cazis/Thusis, Ilanz, Samedan, Scuol und Roveredo,
- Psychiatrische Klinik Waldhaus mit 120 Betten und ambulanten Diensten in Chur und Davos,
- Gutsbetrieb Waldhaus,
- Heimzentrum Rothenbrunnen für psychisch Behinderte mit acht internen Wohngruppen (60 Plätze), einer externen Wohngruppe in Paspels (Sunnaschtuba, sieben Plätze), einer Tagesstätte im Misox (El Butt, sechs Tagesplätze) und der Arbeitsstätte Rothenbrunnen mit 56 geschützten Arbeitsplätzen,
- Heimzentrum Montalin für psychisch Behinderte in Chur mit zwei internen Wohngruppen (21 Plätze), drei externen Wohngruppen in Chur (Casanna mit fünf Plätzen, Arcobaleno mit fünf Plätzen und WG 2000 mit sieben Plätzen) und der Arbeitsstätte Montalin mit 30 geschützten Arbeitsplätzen, und
- Heimzentrum Arche Nova für geistig Behinderte mit 24 Plätzen (drei dezentrale Wohngruppen in Untervaz, Igis und Schiers sowie eine zentrale Beschäftigungsstätte mit Wohngruppe in Landquart).

Sanktionen gegenüber Academia Engadina
Obwohl drei Schülerinnen und ein Schüler die Aufnahmeprüfung ins Untergymnasium der Academia Engiadina in Samedan nicht bestanden hatten, wurden sie von der Schulleitung zum Unterricht zugelassen. Dieses Verhalten widerspricht in klarer Weise der kantonalen Aufnahmeprüfungsverordnung. Trotz mehrmaliger Intervention des Erziehungsdepartements hielt die Academia Engiadina bisher an den vier strittigen Aufnahmen fest. Ein solches Verhalten kann die Regierung nicht länger hinnehmen. Es werden daher folgende Sanktionen ergriffen:
1. Der Academia Engiadina werden die kantonalen Beiträge zu Gunsten der zu subventionierenden Schülerinnen und Schüler der Gymnasialklasse 1G für das Schuljahr 2000/2001 um einen Viertel gekürzt.
2. Für die von der Academia Engiadina aufgenommenen vier Schülerinnen und Schüler werden keine kantonalen Beiträge ausgerichtet.
3. Die Aussprechung weiterer Sanktionen zu einem späteren Zeitpunkt wird ausdrücklich vorbehalten.
4. Von der Aussprechung weiterer Sanktionen wird abgesehen, wenn nachstehende Voraussetzungen erfüllt werden:
a) Die vier Schülerinnen und Schüler dürfen nach Beendigung der Herbstferien, d. h. ab 23. Oktober 2000, die erste Untergymnasialklasse der Academia Engiadina nicht mehr besuchen.
b) Die von der Academia Engiadina in Aussicht gestellte private Sekundarschule ist als eigenständige Abteilung und von der ersten Untergymnasialklasse getrennter unabhängiger Schultyp im Sinne von Art. 4 Abs. 4 Ziff. 1 des Schulgesetzes zu führen.
c) Die Academia Engiadina hat dem Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement die Stundenpläne der privat geführten Sekundarschule und diejenigen der ersten Untergymnasialklasse sowie die Namen derjenigen Lehrkräfte, welche in der privaten Sekundarschulklasse Unterricht erteilen, unter Beilage der entsprechenden Fähigkeitsausweise bis Mitte November 2000 bekannt zu geben.
5. Der örtlich zuständige Schulinspektor wird beauftragt, dem Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement über die von der Academia Engiadina geführte private Sekundarschule periodisch Bericht zu erstatten. Die näheren Modalitäten hierzu bestimmt das Erziehungs-, Kultur- und Umweltschutzdepartement.

Bündner Zivilschutzkräfte fürs Wallis
Dem von Unwettern schwer betroffenen Kanton Wallis werden, sofern er dies wünscht, Zivilschutzkräfte aus Graubünden zur Verfügung gestellt, um Instandstellungs- und Aufräumarbeiten durchzuführen.

Studium Sozialarbeit und Sozialpädagogik neu in St. Gallen
Die Regierung stimmt der Aufnahme der Studiengänge Sozialarbeit und Sozialpädagogik (bisher Rorschach) als Studienbereich Soziale Arbeit in das Angebot der Fachhochschule St. Gallen zu. Damit wird die Vereinbarung über die Ostschweizerischen Höheren Fachschulen für Sozialarbeit und Sozialpädagogik aus dem Jahr 1995 gegenstandslos und der Kanton Graubünden zieht sich aus der Trägerschaft zurück. Für Studierende aus Graubünden wird der Kanton inskünftig Beiträge gemäss den Bestimmungen über die interkantonale Fachhochschulvereinbarung ohne Restkostenbeteiligung leisten.

Vernehmlassungen an den Bund
Die Regierung kann sich grundsätzlich mit dem Sachplan Militär (SPM) des Bundes einverstanden erklären. Konkret ist Graubünden in folgenden Bereichen davon betroffen: Militärflugplätze Samedan und San Vittore sowie Übersetzstellen (Brückeneinbaustellen) in Bonaduz, Domat/Ems, Grono, Grüsch, Igis, Klosters-Serneus und Malans. Der SPM als Führungs-, Planungs- und Informationsinstrument des Bundes dient dazu, jene militärischen Vorhaben auf einander abzustimmen, die sich erheblich auf Raum und Umwelt auswirken.
Auch mit der Revision der Verordnung über das Schweizerische Institut für Berufsbildung (SIBP) ist die Regierung einverstanden. Sie hofft, dass künftig eine stärkere Dezentralisierung der Ausbildung erreicht wird. Das SIBP betreibt die Aus- und Weiterbildung der haupt- und nebenamtlichen Lehrkräfte an Berufsschulen.

Aus den Gemeinden
Die Teilrevision der Ortsplanung von Sta. Maria V.M., die Totalrevision des Steuergesetzes von Sils i.E./Segl und die Teilrevision des Kurtaxen- und Tourismusförderungsgesetzes von Vaz/Obervaz werden genehmigt, mit Ausnahmen und Hinweisen auch die Totalrevision des Steuergesetzes von Castasegna.
Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden

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