Im Juni 2000 wurde den Kerngemeinden der Region Churer Rheintal
(Chur, Felsberg, Domat/Ems, Tamins, Bonaduz, Rhäzüns, Trimmis, Untervaz,
Igis, Malans, Jenins und Maienfeld) die überarbeitete Version des
Tarifverbunds Chur zur Vernehmlassung unterbreitet. Gegenüber der ersten
Fassung waren folgende Anpassungen vorgenommen worden: Deutlich weniger
Kosten vor allem für die Gemeinden infolge eines höheren Tarifniveaus
und grösserer Kantonsbeiträge sowie Ausdehnung des Einzugsgebiets in
Richtung Vorder- und Hinterrhein.
Als Ergebnis der Vernehmlassung bei den Kerngemeinden der Region
Churer Rheintal resultiert nun eine Tarifgemeinschaft an Stelle eines
Tarifverbunds. Nur gerade zwei Gemeinden (Igis und Rhäzüns) stimmen dem
vorgeschlagenen überarbeiteten Tarifverbund ganz zu und sind bereit,
ihren Kostenanteil von 55 Prozent zu übernehmen (etwa drei bis zehn
Franken pro Einwohner/in und Jahr). Die restlichen Gemeinden machen
Vorbehalte oder lehnen den Verbund ganz ab. Weitgehend fehlt die
Bereitschaft, sich an den Kosten zu beteiligen. Zudem sind die
Kerngemeinden nicht daran interessiert, sich für einen Tarifverbund zu
engagieren, der auch entfernter liegende Gemeinden berücksichtigt. Das
Einzugsgebiet würde das Churer Rheintal, das Prättigau, das Schanfigg,
die Surselva und die Regionen am Hinterrhein umfassen. In Anbetracht des
negativen Vernehmlassungs-Ergebnisses sieht das weitere Vorgehen wie
folgt aus:
- Die zweite Phase der Verbundplanung wird vorläufig sistiert.
- An Stelle des umfassenden Tarifverbunds werden im Bündner Rheintal
weitere Tarifgemeinschaften gebildet. Die Abos, Mehrfahrtenkarten und
evtl. auch Einzelbillette sollen wahlweise gültig sein für Bahn und Bus.
- Die Bahn- und Bustarife sollen für gleiche Strecken gleich sein
(Angleichung der unterschiedlichen Tarifkilometer Bahn/Bus).
- AboPlus als Resultat der ersten Phase wird beibehalten. AboPlus
bedeutet freie Fahrt auf dem ganzen Churer Stadtnetz gegen einen
Zuschlag zum Streckenabo nach Chur (15 Franken pro Monat resp. 150
Franken pro Jahr).
Vernehmlassung an den Bund
Die Bündner Regierung lehnt den Entwurf zur Totalrevision des
Bundesgesetzes über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer (ANAG)
ab. Nach Inkrafttreten des bilateralen Abkommens mit der EU über den
freien Personenverkehr wird das revidierte ANAG (neu Ausländergesetz)
nur noch die Situation von Ausländern und Ausländerinnen aus Nicht-EU
resp. Nicht-EFTA-Ländern regeln. Es ist zwar unbestritten, dass das aus
dem Jahr 1931 stammende Ausländergesetz dringend erneuert werden muss.
Dabei sind u.a. die veränderten Wohn- und Arbeitsformen, neue
Lebensgewohnheiten, andere wirtschaftliche Bedürfnisse und der steigende
Anteil von Ausländern und Ausländerinnen zu berücksichtigen. Zudem sind
Wege aufzuzeigen, wie die anhaltende Immigration in die Schweiz
gesteuert resp. bewältigt werden soll. Der Entwurf vermag diese
Erwartungen jedoch in keiner Weise zu erfüllen, sondern sieht u.a.
ähnliche Rechtsansprüche im Bereich der Erteilung und Verlängerung von
Bewilligungen sowie des Familiennachzugs vor, wie sie im bilateralen
Abkommen enthalten sind. Die Regierung beantragt deshalb eine komplette
Überarbeitung.
Humanitäre Hilfe
Für folgende Hilfs- und Entwicklungsprojekte werden Beiträge von
insgesamt 4'000 Franken ausgerichtet:
- Terre des hommes Kinderhilfe für das Projekt "Sozialarbeit für
Aidswaisen in Thailand", und
- Rumänienhilfe Malans zu Gunsten bedürftiger Menschen in Rumänien.
Aus den Gemeinden
Die Teilrevision der Gemeindeverfassung von Brienz/Brinzauls und die
Änderungen der Ortsplanung von Peist werden genehmigt.
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden