Die Regierung ändert die Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über den
öffentlichen Verkehr im Kanton Graubünden. 1994 war der Kanton in neun
Fahrplan-Regionen aufgeteilt worden. Ab Juni 2001 werden es deren zehn
sein. Für die Einteilungen sind mehrere Kriterien massgebend. Zu
berücksichtigen sind vor allem die Hauptnachfragen im Bereich des
regionalen Personenverkehrs, die Linienstruktur des öffentlichen
Verkehrs sowie das Schaffen von schlanken und effizienten Strukturen.
Nach einer umfassenden Prüfung werden die Fahrplan-Regionen neu wie
folgt eingeteilt:
1. Stadt Chur (Nord), Kreise Fünf Dörfer und Maienfeld
2. Prättigau und Landschaft Davos
3. Schanfigg
4. Stadt Chur (Süd), Kreis Rhäzüns, Gemeinden Felsberg und Tamins
5. Heinzenberg-Domleschg und Hinterrhein
6. Mesolcina und Calanca
7. Mittelbünden
8. Surselva
9. Engadin, Val Müstair, Bregaglia
10. Poschiavo und Brusio
Die Neuerungen im Einzelnen: Im Einzugsgebiet der Agglomeration Chur
werden die heutige Fahrplan-Region 1 (Chur, Domat/Ems, Felsberg, Tamins,
Haldenstein, Trimmis und Says) und die heutige Region 3 (Herrschaft und
übrige Gemeinden des Kreises Fünf Dörfer) neu abgegrenzt (vgl. neue
Regionen 1 und 4). Die heutige Region 6 (Heinzenberg-Domleschg,
Hinterrhein und Mittelbünden) wird in zwei Regionen unterteilt (vgl.
neue Regionen 5 und 7). Bonaduz und Rhäzüns werden der neuen Region 4
zugeteilt. Da ab 2002 der Fahrplanwechsel nicht mehr Ende Mai, sondern
erst Mitte Dezember stattfinden wird, erfolgt die Inkraftsetzung der
neuen Bestimmungen aus übergangsrechtlichen Gründen nicht wie im
Vernehmlassungsentwurf vorgesehen auf Anfang 2001, sondern erst auf den
1. Juni 2001.
Romanische und italienische Sprache und Kultur fördern und erhalten
Die Regierung unterbreitet dem Eidg. Departement des Innern Programm
und Voranschlag 2001 zur Förderung und Erhaltung der rätoromanischen und
italienischen Sprache und Kultur im Kanton Graubünden. Der Gesamtaufwand
wird auf 7.583 Millionen Franken veranschlagt (Bund 63 Prozent, Kanton
37 Prozent). Es werden Bundesbeiträge in der Höhe von 4.75 Millionen
Franken beantragt. Die Gelder sollen eingesetzt werden für:
- Kantonseigene Massnahmen wie Übersetzungsdienst, Herausgabe des
Bündner Rechtsbuchs in den drei Kantonssprachen, Verwendung von
Rumantsch Grischun bei Abstimmungen, Ausbildung von Lehrkräften,
Einführung Zweitsprache in der Primarschule, neues Sprachenkonzept für
die Oberstufe etc.,
- Unterstützung von Massnahmen Dritter wie Schulprojekte, regionale
Massnahmen, Übersetzungen von Büchern und Lehrmitteln etc.,
- Beiträge an wissenschaftliche Projekte,
- Beiträge an Organisationen und Institutionen (z.B. Lia Rumantscha und Pro
Grigioni italiano),
- Förderung der Verlagstätigkeit, und
- Förderung der romanischen Presse.
Investitionsbeitrag an Furka-Oberalp-Bahn (FO) wird genehmigt
Das Bundesamt für Verkehr hat den Kantonen Wallis, Uri und
Graubünden einen Entwurf für die 14. Investitionshilfe-Vereinbarung der
FO im Betrag von 13.9 Millionen Franken unterbreitet. Unter dem
Vorbehalt, dass auch die übrigen Vertragsparteien den Vertrag
unterzeichnen, wird er von der Regierung genehmigt. Die Mittel werden
für die Sanierung der Westausfahrt in Brig verwendet, die bereits im Bau
ist. Der Beitrag von Bund und Kantonen beläuft sich auf 7.35 Millionen
Franken. 4.41 Prozent oder rund 320'000 Franken gehen zu Lasten von
Graubünden.
Kulturbeiträge
Für die folgenden kulturellen Vorhaben werden Beiträge im
Gesamtbetrag von 213'000 Franken gesprochen:
- Auftrag an den Verein Bündner Kulturforschung, "Kraftwerkbau und
Elektrifizierung in Graubünden" historisch aufzubereiten,
- Neuuniformierung der Musikgesellschaft S-chanf, und
- Herausgabe des Almanacco Mesolcina-Calanca 2001.
Vernehmlassung an den Bund
Unter Begriffen wie Televerwaltung, Elektronischer Staat, Electronic
Government (e-government), elektronisch Wählen und Abstimmen (e-voting)
und virtueller Schalter (Guichet virtuel) werden neue Möglichkeiten des
elektronischen Behördenverkehrs und neue Formen der elektronischen
politischen Beteiligung diskutiert. Statt teilweise langwierige Gänge
durch Büros und Schalter antreten zu müssen, wollen Bürgerinnen und
Bürger zunehmend die elektronisch gestützte Verwaltungsarbeit (via
Internet) nutzen. Der Bund will in diesem Bereich verschiedene
Aktivitäten entfalten. Die Regierung stimmt dem Projekt des Bundes für
den Aufbau eines virtuellen Schalters zu, mit dem eine breite Nutzung
der neuen Informations- und Kommunikationstechnologien (NIKZ) durch die
politische Öffentlichkeit angestrebt wird. In den kommenden zwei Jahren
sollen erste Erfahrungen mit einem zentralen virtuellen Behördenschalter
gesammelt werden. Zu diesem Zweck ist eine Zusammenarbeit zwischen dem
Bund und einzelnen Kantonen vorgesehen. Der Kanton Graubünden ist an
einer aktiven Mitarbeit sehr interessiert.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden