Handlungsbedarf im Bereich Datenschutz wird bejaht
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Die grossrätliche Vorberatungskommission hat unter dem Präsidium
von Grossrat Gieri Luzi (Cazis) und in Anwesenheit von
Regierungspräsident Peter Aliesch sowie Vertretern aus der Verwaltung
die Botschaft zum Erlass eines kantonalen Datenschutz-Gesetzes beraten.
Die Kommission beantragt dem Grossen Rat einstimmig, auf das Gesetz
einzutreten und dieses zu Handen der Volksabstimmung zu verabschieden.
Der auch von der Kommission unbestrittene Handlungsbedarf, in diesem
Bereich gesetzgeberisch tätig zu werden, ergibt sich aus der rasch
fortschreitenden Entwicklung der Informatik und den damit verbundenen
Möglichkeiten der Vernetzung. Die Informatisierung der Gesellschaft
bringt neben offensichtlichen Vorteilen auch nicht unerhebliche Gefahren
mit sich. Es gilt, den "Hunger" nach Daten in geordnete Bahnen zu lenken
und dem Bürger und der Bürgerin Auskunfts- und Informationsrechte
einzuräumen.
Das neue kantonale Datenschutz-Gesetz dient insbesondere dem Schutz
vor missbräuchlicher Verwendung von Personendaten. Zur Überwachung des
Datenschutzes soll eine unabhängige, verwaltungsexterne und
weisungsungebundene kantonale Aufsichtsstelle geschaffen werden. Deren
Aufgabe soll u.a. darin bestehen, die Datenschutz-Vorschriften zu
überwachen, ein Register der Datensammlungen zu führen sowie Behörden
und betroffene Personen zu beraten.
Sowohl Eintreten als auch Ausgestaltung der Revision waren in der
grossrätlichen Vorberatungskommission weitgehend unbestritten. Anlass
zu vertieften Diskussionen gab die Frage, wie weit das neue Gesetz auch
für Gemeinden und Kreise Anwendung finden soll. Entgegen dem Antrag der
Regierung in der Botschaft soll das Gesetz auch in Bezug auf die
Aufsicht für Gemeinden, Gemeindeverbindungen und Kreise gelten, sofern
diese keine eigenen Datenschutz-Bestimmungen erlassen.
Mit dem Erlass eines kantonalen Datenschutz-Gesetzes (KDSG) können
die gesetzlichen Grundlagen vereinheitlicht und bestehende Lücken
geschlossen, die Forderungen des Bundesrecht nach einer unabhängigen
Aufsichtsstelle erfüllt und zwei seit Jahren pendente Motionen, mit
denen der Erlass von genügenden gesetzlichen Grundlagen gefordert
wurden, umgesetzt werden.
Der Gesetzesentwurf wird vom Grossen Rat in der Novembersession
behandelt. Das Volk wird darüber im nächsten Jahr abstimmen können.
Auskunft: Grossrat Gieri Luzi, Tel. 081-651 37 37
Gremium: Grossrätliche Vorberatunskommission
Quelle: dt Grossrätliche Vorberatunskommission
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