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Infolge Konkurses der Truns Produktions AG und Truns Vertriebs AG haben 35 Truns-Mitarbeitende ihre Lohnguthaben des vergangenen Sommers bis heute nicht erhalten.
Wegen eines Rechtstreits über die Frage, ob die Arbeitslosenkasse die fraglichen Lohnausfälle übernehmen kann, oder ob die Lohnforderungen auf die neue Arbeitgeberin übergegangen sind, ist die Arbeitslosenkasse zur Zeit nicht in der Lage, die Lohnausfälle der Truns-Mitarbeitenden zu decken.
Die Rechtsfrage, wer lohnzahlungspflichtig ist, muss möglicherweise vom Bundesgericht entschieden werden. In Berücksichtigung der Tatsache, dass das gerichtliche Verfahren noch ein bis zwei Jahre dauern kann, hat sich die Bündner Regierung entschlossen, die Lohnforderungen der betroffenen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen aus dem Bündner Arbeitslosenfonds zu bevorschussen, soweit sie nach Abschluss des Gerichtsverfahrens über Insolvenzentschädigung gedeckt sind.
Das Kantonale Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA) wird die Vorschüsse noch vor Weihnachten ausrichten.

Gremium: Departement des Innern und der Volkswirtschaft Graubünden
Quelle: dt Departement des Innern und der Volkswirtschaft Graubünden

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