Der Vertrag für die Luchs-Ansiedlung in der Ostschweiz ist
unterzeichnet. Er regelt die Rahmenbedingungen für die Ansiedlung des
Luchses. Die Raubkatzen sollen noch diesen Winter in den Kantonen Bern,
Freiburg und Waadt gefangen werden.
Heute Nachmittag haben in St. Gallen die zuständigen Vertreter der
Regierungen der Kantone Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden,
St. Gallen, Thurgau und Zürich sowie der Direktor des Bundesamts für
Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) den Vertrag über die Ansiedlung von
Luchsen in der Ostschweiz unterschrieben. Damit kann der sorgfältig
vorbereitete Versuch der Wiederansiedlung von Luchsen in der Ostschweiz
gestartet werden. Die Tiere sollen in Bern, Freiburg und der Waadt
eingefangen werden.
Mit der Unterzeichnung des Vertrags ist der Weg nun frei für die
erste Wiederansiedlung von Luchsen in der Ostschweiz. Der
Vertragsabschluss wurde möglich dank des positiven Entscheids des
Grossen Rats von St. Gallen vom 29. November dieses Jahres. Die
Ansiedlung von Luchsen in der Ostschweiz ist für das Überleben dieser
Tierart in den Alpen wichtig. Der Erfolg hängt davon ab, ob die
geschützte Raubkatze in ihrer neuen Heimat akzeptiert wird. Darum hat
die Information der Bevölkerung einen wichtigen Stellenwert.
Sorgfältig geplanter Versuch
Bei der Luchs-Ansiedlung in der Ostschweiz handelt es sich um einen
Versuch, der auf drei Jahre angelegt ist. Er kann bei grossen Problemen
abgebrochen werden. Der Vertragsabschluss wurde möglich, weil der Bund
die Kompetenzen für Eingriffe in den Luchsbestand an die Kantone
delegiert, insbesondere für den Fang oder Abschuss von einzelnen,
besonders schadenstiftenden Tieren. Der Bund legt die Kriterien für
diese Eingriffe fest. Während der Vertragsdauer sollen die nötigen
Grundlagen erarbeitet werden. Im Rahmen der Überwachung der mit
Halsbandsendern versehenen Luchse soll auch der Einfluss auf ihre
Hauptbeutetierarten Reh und Gämse und auf seltene Arten (z.B. Auerhuhn)
sowie auf die natürliche Waldverjüngung untersucht werden. Der Versuch
bedarf einer sorgfältigen Planung. Deswegen hat der Lenkungsausschuss,
der aus den Regierungsräten der beteiligten Kantone und dem Direktor des
BUWAL besteht, heute auch einen Projektkoordinator und einen
Beauftragten für Öffentlichkeitsarbeit bestimmt. Je zwei bis drei Luchse
werden in den Kantonen Zürich und St.Gallen freigelassen. Die Orte, an
denen sie freigelassen werden, sind noch nicht genau bestimmt.
Bald Luchsfang in Bern, Freiburg und Waadt
Die Luchse sollen zu Beginn des nächsten Jahres in den Kantonen
Bern, Freiburg und Waadt gefangen werden. Die entsprechenden Verträge
zwischen dem Bund und den Kantonen werden ebenfalls in diesen Tagen
unterzeichnet. Die gefangenen Luchse kommen während rund zwei Wochen in
Quarantäne. Dort wird ihr Gesundheitszustand untersucht und sie erhalten
mit Sendern versehene Halsbänder.
Diese Meldung liegt nur in deutscher Sprache vor.
Gremium: Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft
Quelle: dt Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft