Das übergeordnete Recht hat eine Flut von neuen
Submissionsbestimmungen verursacht. Sie macht es Auftraggebenden und
Anbietenden nicht immer leicht, sich im kantonalen Vergaberecht zurecht
zu finden. Trotzdem fallen die ersten Erfahrungen mit dem neuen
Submissionsrecht im Kanton Graubünden positiv aus.
Anfang Juli 1998 sind das neue Submissionsgesetz und die
dazugehörige regierungsrätliche Verordnung in Kraft getreten. Damit hat
der Kanton Graubünden seine Rechtsgrundlagen dem Bundesgesetz über den
Binnenmarkt angepasst. Die Regierung nimmt Kenntnis vom Bericht des
Bau-, Verkehrs- und Forstdepartements Graubünden (BVFD) über die ersten
Erfahrungen mit dem neuen kantonalen Submissionsrecht. Dieser zeigt auf,
dass Graubünden über gute Grundlagen verfügt, um das öffentliche
Beschaffungswesen transparent, vernünftig und praktikabel zu vollziehen.
Der Kanton kann sich dabei auf seine bewährte Praxis und Erfahrung im
Submissionswesen stützen. Beim Vollzug des neuen Rechts stecken
Auftraggebende und Anbietende teilweise zwar noch in einer Lernphase, in
der nicht immer alles optimal laufen kann. Im Vergleich zu den vielen
durchgeführten Submissionen ist die Anzahl der Problemfälle aber gering.
Gesetz bietet Spielräume
Oft wird behauptet, der "Heimatschutz" im Sinne einer Bevorzugung
von einheimischen Anbietenden gelte im Gegensatz zum alten Recht nicht
mehr. Die Möglichkeiten, die das neue kantonale Submissionsgesetz
geschaffen hat, beweisen aber das Gegenteil. So können innerhalb von
bestimmten Auftragswerten die Aufträge freihändig oder im
Einladungsverfahren an einheimische Anbietende vergeben werden. Häufig
sind sich die Vergabeinstanzen dieser Möglichkeiten nicht bewusst oder
es fehlt ihnen an Mut, die gesetzlich gewährten Spielräume voll
auszunützen. Zudem erlaubt das neue Beschaffungswesen dem
Auftraggebenden, in der Ausschreibung neben dem
Preis-Leistungs-Verhältnis andere sachliche und auftragsspezifische
Zuschlagskriterien aufzuzählen, sodass nicht immer zwingend das
billigste Angebot den Zuschlag bekommen muss.
Hohe Anforderungen bei Dienstleistungsaufträgen
Das neue Submissionsrecht unterstellt neu auch die
Dienstleistungsaufträge (z.B. Architektur, Ingenieurwesen, Informatik
usw.) dem öffentlichen Beschaffungswesen. Die Vergabe eines solchen
Auftrags stellt häufig hohe Ansprüche an alle Beteiligten. Die
Verhältnisse sind oft komplizierter als bei den meisten öffentlichen
Bauaufträgen und Lieferungen. Vielfach ist es daher nicht leicht, in
diesem Bereich die Leistungen und Anforderungen klar zu beschreiben.
Trotz dieser Schwierigkeiten beim Beschaffen von Dienstleistungen zeigen
sich auf kantonaler und eidgenössischer Ebene diverse Lösungsansätze und
Modelle, die es erlauben, die gesetzlichen Vorgaben besser umzusetzen
(z.B. Wettbewerbe, zwei- oder mehrstufige Verfahren).
Mehr Konkurrenz aber auch mehr Möglichkeiten
Die neuen Bestimmungen haben bisher nur in vereinzelten
Ausnahmefällen dazu geführt, dass durch den Kanton
regionalwirtschaftlich unerwünschte Vergaben vorgenommen wurden. Die
meisten Zuschläge erfolgten trotz offenen Submissionsverfahren an
innerkantonale Anbietende. Hinsichtlich der öffentlichen Aufträge des
Kantons spielt der natürliche Distanzschutz in aller Regel auch noch im
Rahmen der neuen Marktöffnung. Im alten Submissionsrecht bestanden sog.
Prozentklauseln von vier Prozent bei grossen Aufträgen bzw. zehn Prozent
bei kleinen. Sie räumten den ortsansässigen Anbietenden bei der Vergabe
einen Vorrang gegenüber der auswärtigen Konkurrenz ein. Diese Klauseln
sind weggefallen, was vor allem zu einer wesentliche Liberalisierung der
kommunalen Beschaffungsmärkte geführt hat. Die lokalen Anbietenden sind
dadurch stärker der Konkurrenz ausgesetzt. Anderseits haben sie die
Möglichkeit, auch ausserhalb des eigenen Gemeindegebiets Angebote
einreichen zu können und den Zuschlag zu bekommen.
Kanton bietet Unterstützung und Beratung
Das BVFD ist seit einem Jahr offizielle Anlaufstelle in
Submissionsfragen. Die neue Auskunftsstelle wird nicht nur
verwaltungsintern, sondern auch von Gemeinden und anderen Trägern
kommunaler oder kantonaler Aufgaben häufig benützt. Sie berät und
unterstützt auch zahlreiche Anbietende, Projektleitende, Berufs- und
Wirtschaftsverbände sowie weitere Interessenten bei
submissionsrechtlichen Fragen und Anliegen. Im Mai 1999 wurde zudem das
"Handbuch öffentliches Beschaffungswesen im Kanton Graubünden"
herausgegeben. Auch dieses bezweckt, den Betroffenen nützliche Dienste
beim praktischen Anwenden der Vorschriften zu leisten.
Aus den Gemeinden
Das Vorprojekt für die Erweiterung der Primarschulanlagen in
Untervaz wird grundsätzlich genehmigt. An die anrechenbaren Kosten von
rund 2.1 Mio. Franken werden kantonale Baubeiträge von 17.5 Prozent in
Aussicht gestellt.
Die neue Verfassung der Gemeinde Trimmis wird mit Ausnahme von
Artikel 33, Absätze 2 und 3, gutgeheissen.
Das im Generellen Erschliessungsplan festgehaltene
Langlaufloipennetz von Davos wird genehmigt.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden