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Im Sommer 2000 eröffnet die psychiatrische Klinik Beverin ein regionales Ambulatorium in Chur. Dieses umfasst 30 Plätze und kann Heroin an Schwerstsüchtige abgeben. Die Regierung hat das Betriebskonzept für die heroingestützte Behandlung in Graubünden genehmigt.
Das Ziel der heroingestützten Behandlung besteht darin, den Betäubungsmittel-Konsum zu reduzieren und die Drogenabstinenz aufzubauen. Heroin darf bei Personen angewendet werden, bei denen andere Behandlungsformen versagt haben oder deren Gesundheitszustand andere Behandlungen nicht zulässt. Um in die heroingestützte Behandlung aufgenommen werden zu können, müssen die Drogenabhängigen folgende Kriterien erfüllen: mindestens zweijährige Heroinabhängigkeit, Mindestalter 18 Jahre, Nachweis, dass mindestens zwei Behandlungsversuche gescheitert sind und auf den Drogenkonsum zurückzuführende Defizite im medizinischen, psychologischen und/oder sozialen Bereich.
In Graubünden leben etwa 20 schwer drogenabhängige Personen, in den St. Galler Bezirken Sargans und Werdenberg etwa 15 bis 20. Sofern sich eine geeignete Liegenschaft in der Nähe des Bahnhofs Chur finden lässt, könnten die meisten von ihnen das Ambulatorium innerhalb von 30 Minuten erreichen. Dies ist insofern von Bedeutung, als die Heroinabgabe grundsätzlich in der Abgabestelle zu erfolgen hat und die Patientinnen und Patienten dieses zwei bis drei Mal täglich aufsuchen. Zusätzlich ist die Strafanstalt Realta interessiert, zehn Therapieplätze für heroinabhängige Insassen anzubieten.
Heroinabhängige aus entfernteren Regionen haben die Möglichkeit, vorübergehend das Angebot des begleiteten und betreuten Wohnens des Vereins Überlebenshilfe in Chur in Anspruch zu nehmen und von hier aus in die heroingestützte Behandlung einzutreten. Ansonsten bleibt die Behandlung für sie vorläufig auf die bisherigen Therapieangebote beschränkt (z.B. Methadon-Abgabeprogramm).
Das Konzept für die heroingestützte Behandlung in Graubünden ist in Zusammenarbeit des Kantonsarztes, des Sozialamts und der Klinik Beverin erarbeitet worden. Es basiert auf den vier Säulen der Drogenpolitik des Bundesrats: Prävention, Therapie, Überlebenshilfe und Repression. Die heroingestützte Behandlung wird der Therapiesäule zugeordnet.
Es ist vorgesehen, das regionale Ambulatorium in Chur im Sommer 2000 zu eröffnen. Dies allerdings unter dem Vorbehalt, dass der Grosse Rat die nötigen Nachtrags-Kredite spricht und dass der Kanton St. Gallen und die Krankenversicherungen das Projekt mitfinanzieren. Für den Kanton Graubünden dürften sich jährliche Kosten von rund 100'000 Franken ergeben. Die ersten drei Jahre gelten als Versuchsphase. Wenn es sich bewährt, soll das Ambulatorium alsdann definitiv installiert werden können.
Gesamthaft betrachtet ist die heroingestützte Behandlung sowohl für die Betroffenen wie für die Öffentlichkeit von grossem Vorteil. Lebensqualität und soziale Integration werden verbessert, die Gesundheit gefördert und im Bereich der stationären Behandlung lassen sich Einsparungen erzielen.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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