Die Regierung äussert sich gegenüber Bundesrat Moritz Leuenberger
zum Verkehrsprotokoll der Alpenkonvention. Sie stimmt dem Entwurf im
Grundsatz zu, betont aber einmal mehr das vitale Interesse der
ansässigen Bevölkerung an einer eigenständigen wirtschaftlichen
Entwicklung.
Die Stellungnahme der Bündner Regierung zum Verkehrsprotokoll der
Alpenkonvention bildet eine Ergänzung derjenigen der Regierungskonferenz
der Gebirgskantone. Übereinstimmend besteht das wichtigste Anliegen der
Gebirgskantone weiterhin darin, die Alpenkonvention so auszugestalten,
dass ein Gleichgewicht zwischen Schutz und Nutzung geschaffen wird. Die
Alpenkonvention und ihre Ausführungsprotokolle dürfen nämlich nicht
einseitig als Schutzinstrument ausgelegt werden, sondern müssen den
ebenso gewichtigen Interessen der ansässigen Bevölkerung an einer
eigenständigen wirtschaftlichen Entwicklung Rechnung tragen. Die
Interessenlage soll im Einzelfall umfassend abgewogen werden können. Es
wird denn auch erwartet, dass die besonderen Bedürfnisse des
Berggebiets, den Lebensraum Alpen zu ermöglichen und weiter zu
entwickeln, auch durch das Verkehrsprotokoll beachtet und garantiert
werden. Der Bund wird deshalb bei seiner Aussage behaftet, wonach das
Verkehrsprotokoll mit den Grundsätzen einer sozialen, ökologischen und
wirtschaftlichen Nachhaltigkeit in Einklang steht. Das im Entwurf
vorliegende Verkehrsprotokoll trägt diesen Anliegen weitgehend Rechnung.
Es enthält auch das klare Ziel, das Alpengebiet vor den negativen
Auswirkungen des alpenquerenden Transitverkehrs zu schützen.
Die Regierung beantragt, das Verkehrsprotokoll in gewissen Punkten
zu ergänzen resp. präziser zu formulieren. U.a. wird ausgeführt, dass
allfällige umweltschädigende Einwirkungen und Emissionen im Alpenraum
nicht in erster Linie "hausgemacht" sind, sondern von den grossen
ausseralpinen Agglomerationen mit ihren Industrien und dem zunehmenden
alpenquerenden Verkehr verursacht werden. Die Regierung fordert daher,
dass in erster Linie der Alpen-Transitverkehr reduziert wird. Zudem wird
generell erwartet, dass die erforderlichen Massnahmen vor allem an der
Quelle durchgesetzt werden. Auch das Prinzip der Kostenwahrheit und das
Überbinden der externen Kosten auf die Verursachenden muss präzisiert
werden.
Gemäss Protokoll verzichten die Vertragsparteien neben dem Bau von
neuen hochrangigen alpenquerenden Strassen auch darauf, neue inneralpine
Strassen zu erstellen. Unter bestimmten Voraussetzungen sollen
allerdings Ausnahmen gemacht werden können. Mit Nachdruck erklärt die
Regierung, dass auch neue Umfahrungen (z.B. Prättigauerstrasse, Flims)
weiterhin realisierbar bleiben müssen, weil die Bündner Verhältnisse
einen gut funktionierenden Individualverkehr zwingend erfordern.
Im Bereich Flugverkehr ergibt sich eine Unvereinbarkeit dort, wo
gemäss Protokoll auf Neu- und Ausbauten von Flughäfen im Alpenraum
verzichtet werden soll. Diese Bestimmung steht weder im Einklang mit den
Zielen des Bundes noch mit jenen des Kantons (Ziele Bund: Erhalt,
Sicherung und optimale Nutzung bestehender Infrastrukturen, Einbindung
ins internationale und nationale Verkehrssystem, Berücksichtigung
grundsätzlicher Bedürfnisse von Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt.
Ziele Kanton: Anbindung der Regionen mit entsprechenden Flughäfen an den
internationalen Luftverkehr). Würde auf Neu- oder Ausbauten von
Flughäfen im Alpenraum verzichtet, könnte das bedeuten, dass der
geplante Ausbau des Regional-Flughafens Samedan nicht resp. nicht im
erforderlichen Umfang realisierbar wäre. Gerade der Ausbau bestehender
Regional-Flughäfen muss aber im Rahmen der heute in der Schweiz
geltenden Anforderungen des Umwelt- und Raumplanungsrechts weiterhin
gewährleistet bleiben. Hinsichtlich des Verbots des Heliskiings und
-bikings ist die Regierung der Meinung, dass es dazu einer Abstimmung
mit dem Tourismusprotokoll benötige.
Pflegeheime auf dem Prüfstand
Die Ausführungsbestimmungen zum Gesetz über die Förderung der
Krankenpflege werden insofern geändert, dass sich Pflegeheime und
Pflegeabteilungen künftig obligatorisch einer Qualitätsüberprüfung
unterziehen müssen. Diese erfolgt in periodischen Abständen durch ein
externes Fachgremium, das sich aus Vertretungen des
Sanitätsdepartements, des Kantonalverbands Bündnerischer
Krankenversicherer und des Verbands Spitäler und Heime Graubünden bzw.
des Heimverbands Schweiz, Sektion Graubünden, zusammensetzt. Das Ziel
dieser Neuerung besteht darin, innerhalb von vier Jahren alle
Pflegeheime und -abteilungen auf ein einheitlich hohes Qualitätsniveau
zu bringen. Dabei ist festzuhalten, dass die meisten Pflegeheime
diesbezüglich bereits grosse Anstrengungen unternommen haben und ihre
Qualität freiwillig beurteilen liessen.
Kulturbeiträge
Es werden Beiträge und Defizitgarantien im Gesamtbetrag von rund
315'000 Franken an die folgenden kulturellen Werke und Veranstaltungen
gesprochen:
- Ausstellung "Alberto Giacometti, Stampa-Paris" des Bündner
Kunstvereins vom 24. Juni bis 17. September 2000 im Bündner Kunstmuseum,
Chur,
- Internationale Kunstausstellung "Weg-Zeichen" im Sommer 2000 in
Buchs SG mit Beteiligung von vier Bündner Künstlerinnen und Künstlern,
- Herausgabe der Dokumentation zum Projekt "Zur falschen Zeit. Am
falschen Ort. Kunst." (Kultur- und Studienjahr Dalvazza 1999) durch
Peter Trachsel,
- Herausgabe der Autobiographie "Entrissen und entwurzelt/Die
Ewigkeit beginnt im September" (Arbeitstitel) von Peter Paul Moser,
- Herausgabe von Nietzsches Lenzerheide-Fragment über den
europäischen Nihilismus durch den Kranich-Verlag,
- Dokumentarfilm "Ajer e tschêl - Dumeng Secchi und seine
Flugobjekte" (Arbeitstitel) von Urs Frey und Adrian Zschokke,
- Dokumentarfilm (Diplomfilm) über Lawinen von Nicole Wangler,
- Theater-Produktionen der Klibühni im Jahr 2000,
- Theater-Produktionen von In Situ im Jahr 2000,
- Freilicht-Aufführungen des Stücks "Scapins Schelmenstreiche" von
Molière durch das Theater Grischun im Sommer 2000 in Sils i.D.,
- 7. Alpine Kulturtage Thusis vom 30. August bis 3. September 2000,
- Kulturwochen im Juli/August 2000 in der Burg Riom ("Cultura
aint'igl casti"),
- Konzerte des Gemischten Chors der Evangelischen Mittelschule
Schiers vom 7./8. April 2000 in Schiers und Andeer (Werke von Puccini
und Mozart),
- Konzertreihe Wald Haus Musik vom 14. bis 28. Juli 2000 in Flims,
- Konzerte des Folk Club Chur im 1. Halbjahr 2000,
- Konzerte des Jazz Club Chur im 1. Halbjahr 2000,
- Musik-Kurswochen 2000 des Kulturkreises Arosa,
- Produktion eines Musikvideoclips samt CD von Marcus Abplanalp
("Silver"), Zizers, und
- Produktion eines Musikvideoclips samt CD von Gian-Marco Schmid,
Chur.
Aus den Gemeinden
Die Teilrevision der Gemeindeverfassung von Silvaplana wird
genehmigt.
An die Instandstellung und Ergänzung der Lawinenverbauung "Rüggen"
in der Fraktion Aeuja in Klosters-Serneus wird ein Kantonsbeitrag von
200'000 Franken zugesichert. Es wird mit Gesamtkosten von einer Million
Franken gerechnet.
Für verschiedene Strassenbau-Projekte im Kanton werden Kredite im
Gesamtbetrag von rund 1.45 Mio. Franken freigegeben (Strassenkorrektion
Zernez-Ova Sparsa, Gesamtprojektleitung zweite Phase Instandsetzung San
Bernardino Nord-Splügen).
Personelles
- Mit Wirkung ab Anfang Mai 2000 wird Marc Antoni Nay, geb. 1956,
von Trun, wohnhaft in Rothenbrunnen, Adjunkt bei der Denkmalpflege. Er
ist bereits in dieser Amtsstelle tätig und tritt dort die Nachfolge von
Diego Giovanoli an.
- Andrea-Alex Kaltenbrunner, geb. 1966, von Davos und Winterthur,
wohnhaft in Davos-Platz, wird Forstingenieur beim Forstinspektorat und
tritt die Stelle Anfang Juni 2000 an.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden