Das Jahr 1999 war im Asylbereich ein ausserordentliches Jahr und
stellte sowohl für das Sozialamt wie für die Fremdenpolizei des Kantons
Graubünden eine besondere Herausforderung dar. Der seit Herbst 1998
anhaltende Zustrom von Asyl Suchenden aus dem Kosovo machte den Ausbau
der Strukturen innerhalb des Kantonalen Sozialamtes notwendig. So wurden
im vergangenen Jahr drei neue Durchgangszentren mit insgesamt 230
Plätzen in Betrieb genommen und der Personalbestand befristet um 16
Stellen erhöht. Trotz neuer Kollektivunterkünfte mussten von April bis
August 1999 Zivilschutz-Anlagen bereit gestellt werden, um allen
Schutzsuchenden Obdach zu gewähren. Ab August 1999 setzte die rasche und
massive Abwanderung von Asyl Suchenden aus dem Kosovo im Rahmen des vom
Bund lancierten Rückkehrprogramms ein. Damit mussten die kurz zuvor
ausgebauten Strukturen wieder abgebaut werden.
Seit Oktober 1999 ist das neue Asylgesetz mit den gekürzten
Unterstützungs-, Unterbringungs- und Betreuungskosten-Pauschalen in
Kraft.
Zwei "Rekorde" prägten das Jahr 1999. Einerseits ist in Graubünden
noch nie derart vielen Menschen in so kurzer Zeit Schutz vor
kriegerischen Auseinandersetzungen in ihrem Heimatland gewährt worden.
Andererseits wurde noch nie innerhalb von Monaten ein Rückkehrprogramm
umgesetzt, mit welchem so viele Personen auf geordnete Weise in ihr
Herkunftsland zurückgeführt wurden. Bei der Aufnahme von
Kriegsvertriebenen aus dem Kosovo hat - wie bereits zuvor bei den
Menschen aus Bosnien - das Fehlen tauglicher Aufnahmeregelungen erneut
zu willkürlichen Verfahrenszuteilungen und damit auch zu verschiedensten
Aufenthaltsregelungen geführt. Es bleibt zu hoffen, dass der mit dem
Inkrafttreten des neuen Asylgesetzes eingeführte Aufenthaltstitel der
Schutzbedürftigen bei künftigen humanitären Katastrophen eine wesentlich
effizientere Aufenthaltsregelung der Vertriebenen ermöglicht.
Demgegenüber war dem vom Bund lancierten und mit Unterstützung der
Fremdenpolizei umgesetzten Rückführungsprojekt vor allem dank der
einfachen Struktur, der finanziellen Anreizen sowie der klaren
Kommunikation auch in Graubünden ein grosser Erfolg beschieden. Im
zweiten Quartal des vergangenen Jahrs konnten bereits 44 Prozent der
Personen aus dem Asylbereich (Asylbewerbende und vorläufig Aufgenommene)
sowie 30 Prozent jener Personen zurückgeführt werden, deren Aufenthalt
lediglich mit einem Visum oder anderen Titeln geregelt worden ist. Trotz
dieser beachtlichen Rückkehrquote werden sich die grossen Probleme der
Rückführung der Kriegsvertriebenen aus dem Kosova wohl erst im Verlauf
dieses Jahres stellen.
Neben den Auswirkungen der Kosovo-Krise war die Fremdenpolizei zudem
schwergewichtig mit den Folgen der seit einiger Zeit bestehenden
Vollzugsmisere beschäftigt. Aufgrund der bisher fehlenden
Vollzugsunterstützung des Bundes erweist sich die Wegweisung von
abgewiesenen Asylbewerbenden oder unerwünschten Personen aus dem Ausland
als immer aufwändiger oder teilweise gar unmöglich. Immer häufiger
können nämlich Entscheide als Folge fehlender Reisepapiere oder
objektiver Reisemöglichkeiten nicht mehr durchgesetzt werden. Diese
Entwicklung erschwert nicht nur die Anwendung der Zwangsmassnahmen,
sondern kann auch zu einer Beeinträchtigung der inneren Sicherheit
führen. In letzter Konsequenz führt ein langanhaltender
Vollzugsunterbruch - wie z.B. bei den Staatsangehörigen aus Sri Lanka -
dazu, dass anstelle der Ausreise vermehrt Gesuche um Erteilung von
Aufenthaltsbewilligungen aus humanitären Gründen eingereicht werden.
Gremium: Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement Graubünden
Quelle: dt Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement Graubünden