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Graubünden befasst sich mit einem bisher in der Schweiz einmaligen Projekt: Das kantonale Recht wird gründlich ausgeforstet. Nach der bereits erfolgten Bereinigung auf der Stufe Regierungsverordnungen soll in einem zweiten Schritt der Hebel bei den Gesetzen und Grossrats-Verordnungen angesetzt werden. Die Vorberatungs-Kommission des Grossen Rates begrüsst das Vorhaben, schlägt aber in einzelnen Bereichen Änderungen zur regierungsrätlichen Vorlage vor.
Das Projekt "Verwesentlichung und Flexibilisierung der Rechtsetzung und Rechtsanwendung" (VFRR) ist eine Chance für den Kanton Graubünden, seine Rechtsordnung gezielt in Ordnung zu bringen. Überflüssige Regelungen sollen abgebaut und schlecht geratene oder schlecht gewordene Regelungen verbessert werden. Effizienz und Bürgernähe der Staatsverwaltung sollen dadurch nachhaltig verbessert werden.
Unter dem Präsidium von Grossrat Thomas Casanova und im Beisein der Regierungsmitglieder hat sich die grossrätliche Vorberatungskommission nach einer ersten Sitzung zum Eintreten vorerst in den fünf Kommissions-Ausschüssen und anschliessend an drei Sitzungen der Gesamtkommission eingehend mit der regierungsrätlichen Botschaft befasst. Diese sieht vor, vier Gesetze und 15 Grossrats-Verordnungen aufzuheben sowie 13 Gesetze und zehn Grossrats-Verordnungen zu ändern. Eintreten auf das Geschäft war unbestritten. Die Kommission begrüsst das Vorhaben. Während die vorgeschlagenen Aufhebungen ebenfalls unbestritten geblieben sind, setzt die Kommission bei den Änderungen in verschiedenen Bereichen eigene Akzente; so etwa beim:
- Volksschulengesetz: Der Fächerkanon im Pflicht- und Wahlfachbereich soll vom Grossen Rat und nicht von der Regierung festgelegt werden. Die Mindestschülerzahlen für Primarschulen, Kleinklassen, Realschulen sowie Handarbeits- und Hauswirtschaftsabteilungen sollen nicht erhöht werden.
- Gemeindegesetz: Der Ausschluss der gleichzeitigen Einsitznahme von verwandten oder verschwägerten Personen in Gemeindebehörden soll weiterhin im kantonalen Recht geregelt werden. Die Regelung des Amtszwangs soll den Gemeinden überlassen werden.
- Landwirtschaftsgesetz und Landwirtschaftsverordnung: Für einen Selbsthilfefonds des Bündner Bauernverbands zur Förderung des Rindviehabsatzes und die Beitragspflicht des Kantons und der Rindviehbesitzer soll die gesetzliche Grundlage im kantonalen Recht beibehalten werden. Die Amtszeit der Mitglieder der Landwirtschaftskommission soll auf zwölf Jahre beschränkt werden. In der Verordnung soll ausdrücklich festgeschrieben werden, dass der Vollzug der Betriebshilfe und der Investitionskredite der Landwirtschaftlichen Kreditgenossenschaft obliegt.
- Filmverordnung Der Vollzug der Filmverordnung soll vereinfacht und ganz den Gemeinden übertragen werden. Dadurch kann die kantonale Filmkommission aufgehoben werden. Das Zutrittsalter soll grundsätzlich von den Betriebsinhabern festgelegt werden. Die Gemeinden können es aber unter bestimmten Voraussetzungen erhöhen.
Einige Vorlagen diskutierte die Kommission kontrovers, so namentlich:
- Personalverordnung Eine kleine Kommissionsminderheit will auf die Vorlage nicht eintreten, weil sie eine Schlechterstellung der Mitarbeitenden mit sich bringe und dem Gedanken der partnerschaftlichen Arbeitsverhältnisses nicht Rechnung trage. Die Kommissionsmehrheit ist demgegenüber für Eintreten. Die Vorlage beachte die speziellen bündnerischen Verhältnisse, bringe eine Annäherung an das private Arbeitsrecht und berücksichtige auch verschiedene Anliegen der Personalverbände.
- Gesetz über Bergführer- und Skisportwesen Für die Kommissionsmehrheit ist die in der Botschaft vorgesehene Liberalisierung angemessen. Einer Kommissionsminderheit geht sie zu wenig weit. Sie will, dass im erschlossenen Pistengebiet die Lehrtätigkeit für Jedermann freigegeben wird.
- Fischereigesetz Eine Kommissionsminderheit möchte, dass ein allfälliger Regalertrag zweckgebunden für Fischereimassnahmen verwendet wird, statt diesen in die Staatskasse fliessen zu lassen. Die Mehrheit erachtet hingegen die Regelung gemäss Botschaft als sinnvoller, weil auch allfällige Defizite des Fischereiwesens zu Lasten des allgemeinen Haushalts gehen würden.
Soweit schliesslich der vom Grossen Rat bereits einmal genehmigte Massnahmenplan Haushaltsgleichgewicht 1999 im Rahmen des VFRR-Projekts umgesetzt werden soll, schlägt die Kommission lediglich in einem Bereich eine Änderung vor: Bei sehr finanzschwachen Gemeinden sollen weiterhin kantonale Beiträge an die Besoldung der Lehrkräfte ausgerichtet werden.
Die Beratungen in der Kommission haben gezeigt, dass das Vorhaben zwar umfangreich und komplex, bei entsprechender Vorbereitung aber zu bewältigen ist.
Gremium: Grossrätliche Vorberatungs-Kommission
Quelle: dt Grossrätliche Vorberatungs-Kommission
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