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Die Bündner Regierung hat die aus dem Jahr 1990 stammenden elektrizitätspolitischen Ziele überarbeitet und zu energiepolitischen Zielen ausgeweitet. Gleichzeitig leitet sie dem Grossen Rat eine Botschaft über die Auswirkungen der Strommarkt-Liberalisierung zu.
Im September 1999 hatte die Regierung u.a. im Zusammenhang mit der laufenden Revision der Energie-Gesetzgebung das Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement beauftragt, neue energiepolitische Ziele zu erarbeiten. Diese liegen nun vor und sind von der Regierung verabschiedet worden. Gleichzeitig wird dem Parlament der Bericht über die Strommarkt-Öffnung zugeleitet. Dieser geht zurück auf zwei parlamentarische Vorstösse und erläutert die Strategie des Kantons in Sachen Produktion, Transport, Verteilung und Vermarktung von Strom aus Wasserkraft.
Bis anhin hat die Regierung ausschliesslich elektrizitätspolitische Ziele formuliert. Neu wird differenziert zwischen energiepolitischen und elektrizitätspolitischen Zielen. Die energiepolitischen Ziele sind in einem umfassenden Sinn zu verstehen. Darunter fallen alle Bestrebungen, welche das Produzieren und Verwenden von Energien aller Art betreffen. Die elektrizitätspolitischen Ziele hingegen bilden bloss einen Teil davon. Zusammenfassend lauten die energiepolitischen Ziele wie folgt:
- Die Konsumenten und Konsumentinnen im Kanton sind genügend, sicher und kostengünstig mit Energie zu versorgen.
- Die Infrastruktur der Stromversorgung der Gemeinden ist ertragsbringend zu nutzen.
- Die Wettbewerbsfähigkeit der Wasserkraft-Nutzung ist langfristig zu erhalten.
- Die Erträge aus der Wasserkraft-Nutzung sind zu erhalten und möglichst zu steigern.
- Jede Energie ist rationell und sparsam zu verwenden.
- Die Energiepolitik des Kantons ist in der Öffentlichkeit verstärkt und verständlich darzulegen.
Seit 1990 die letzten elektrizitätspolitischen Ziele formuliert worden sind, hat sich in der Energiepolitik einiges getan: Der Strommarkt soll global liberalisiert werden, das Interesse der Öffentlichkeit für alternative Energien ist gestiegen und der haushälterische Umgang mit herkömmlichen Energieträgern gewinnt zunehmend an Bedeutung.

Chancen nutzen

Die Liberalisierung des Elektrizitätsmarkts bringt sowohl für den Kanton als auch für die Gemeinden gewisse wirtschaftliche Risiken mit sich. Den Gemeinwesen erwachsen aber auch Chancen, welche insbesondere durch Konzentration der Kräfte und der damit erzielten Grössenvorteile wahrgenommen werden können.
Der Wasserkraft-Nutzung ist speziell Sorge zu tragen. Strom aus Wasserkraft gehört zu den umweltfreundlichsten Energiequellen und erfüllt die Anforderungen der Nachhaltigkeit in Anbetracht der weltweiten Schadstoff-Belastung der Atmosphäre optimal. Die einheimische Wasserkraft bildet einen bleibenden Wert. Angesichts der politischen Instabilität in den meisten Erdöl-Ländern und weil sich der Nachfrage-Schwerpunkt betreffend Erdöl tendenziell von den industrialisierten Ländern in den ostasiatischen Raum verschieben dürfte, nimmt der Stellenwert der einheimischen Wasserkraft zu.
Die Strommarkt-Öffnung bevorzugt das industrialisierte schweizerische Mittelland mit seinen Versorgungs-Schwerpunkten, während dünn besiedelte Randgebiete und das Berggebiet eher Nachteile in Kauf nehmen müssen. Dieses Ungleichgewicht muss behoben werden. Vom Bund wird verlangt, die zu erwartenden Nachteile aufzufangen, indem die gesamtschweizerische Energiewirtschaft eingebunden und die Versorgung der Randgebiete auch weiterhin zu tragbaren Bedingungen gewährleistet wird. Zusätzlich müssen die gemeindeeigenen oder überregionalen Energieversorgungs-Unternehmungen verstärkt zusammenarbeiten und dabei alles unternehmen, um den Vorteil der Kundennähe wirksam nutzen zu können.

Fisch-Schonstrecke beim Stauwehr Reichenau wird verlängert

Im Frühjahr 2000 wird die "Fischtreppe" beim Stauwehr Reichenau in Betrieb genommen. Damit können Seeforellen wieder vom Bodensee zu den Laichplätzen im Vorder- und Hinterrhein wandern. Die Restwasser-Strecke wird mit drei Kubikmetern Wasser pro Sekunde dotiert. Diese Neuerungen ergeben im Bereich des Stauwehrs Reichenau eine veränderte Situation. Es wird damit gerechnet, dass sich hier mitunter grössere Konzentrationen von Seeforellen bilden werden. Damit der Auf- und Abstieg der Fische durch den Fischereibetrieb nicht beeinträchtigt wird, muss die bisherige Schonstrecke verlängert werden. Sie besteht neu zwischen der Oleodotto-Brücke oberhalb des Stauwehrs bis zur Verbotstafel 200 Meter unterhalb der Kraftwerk-Zentrale. Mit dieser Abgrenzung umfasst die Schonstrecke auch den Oberwasser-Kanal des Kraftwerks. Die Regierung hat eine entsprechende Änderung der Fischereibetriebs-Vorschriften 1996-2000 genehmigt.

Aus den Gemeinden

Die Gemeindeverfassung von Patzen-Fardün sowie die Teilrevisionen der Ortsplanungen von Falera und Scharans werden gutgeheissen.

Personelles

- Otmar Deflorin, geb. 1967, von Disentis/Mustér, wohnhaft in Chur, wird neuer Kantonschemiker. Von 1990 bis und mit 1992 war Deflorin Biologielehrer an Sekundar- und Realschulen wie auch an der Kantonsschule in Chur. Zwischen 1993 und 1998 war er als Lebensmittel-Technologe in der Fleischtrocknerei sowie als Lebensmittel-Inspektor tätig, bevor er Anfang Juni 1998 als Chemiker die Leitung des Umweltschutz-Labors beim Chemischen Laboratorium Graubünden übernahm.
- Jacqueline Giger, geb. 1963, von Disentis/Mustér, wohnhaft in Chur, ist juristische Mitarbeiterin beim Sozialamt und wird neu Stellvertreterin des Amtsvorstehers.
- Hans Trüssel, geb. 1950, von Sumiswald BE, wohnhaft in Laax, wird Leiter Landerwerb beim Tiefbauamt. Er beginnt Anfang Juni 2000.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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