Die Bündner Regierung hat die aus dem Jahr 1990 stammenden
elektrizitätspolitischen Ziele überarbeitet und zu energiepolitischen
Zielen ausgeweitet. Gleichzeitig leitet sie dem Grossen Rat eine
Botschaft über die Auswirkungen der Strommarkt-Liberalisierung zu.
Im September 1999 hatte die Regierung u.a. im Zusammenhang mit der
laufenden Revision der Energie-Gesetzgebung das Bau-, Verkehrs- und
Forstdepartement beauftragt, neue energiepolitische Ziele zu erarbeiten.
Diese liegen nun vor und sind von der Regierung verabschiedet worden.
Gleichzeitig wird dem Parlament der Bericht über die Strommarkt-Öffnung
zugeleitet. Dieser geht zurück auf zwei parlamentarische Vorstösse und
erläutert die Strategie des Kantons in Sachen Produktion, Transport,
Verteilung und Vermarktung von Strom aus Wasserkraft.
Bis anhin hat die Regierung ausschliesslich elektrizitätspolitische
Ziele formuliert. Neu wird differenziert zwischen energiepolitischen und
elektrizitätspolitischen Zielen. Die energiepolitischen Ziele sind in
einem umfassenden Sinn zu verstehen. Darunter fallen alle Bestrebungen,
welche das Produzieren und Verwenden von Energien aller Art betreffen.
Die elektrizitätspolitischen Ziele hingegen bilden bloss einen Teil
davon. Zusammenfassend lauten die energiepolitischen Ziele wie folgt:
- Die Konsumenten und Konsumentinnen im Kanton sind genügend, sicher
und kostengünstig mit Energie zu versorgen.
- Die Infrastruktur der Stromversorgung der Gemeinden ist
ertragsbringend zu nutzen.
- Die Wettbewerbsfähigkeit der Wasserkraft-Nutzung ist langfristig
zu erhalten.
- Die Erträge aus der Wasserkraft-Nutzung sind zu erhalten und
möglichst zu steigern.
- Jede Energie ist rationell und sparsam zu verwenden.
- Die Energiepolitik des Kantons ist in der Öffentlichkeit verstärkt
und verständlich darzulegen.
Seit 1990 die letzten elektrizitätspolitischen Ziele formuliert
worden sind, hat sich in der Energiepolitik einiges getan: Der
Strommarkt soll global liberalisiert werden, das Interesse der
Öffentlichkeit für alternative Energien ist gestiegen und der
haushälterische Umgang mit herkömmlichen Energieträgern gewinnt
zunehmend an Bedeutung.
Chancen nutzen
Die Liberalisierung des Elektrizitätsmarkts bringt sowohl für den
Kanton als auch für die Gemeinden gewisse wirtschaftliche Risiken mit
sich. Den Gemeinwesen erwachsen aber auch Chancen, welche insbesondere
durch Konzentration der Kräfte und der damit erzielten Grössenvorteile
wahrgenommen werden können.
Der Wasserkraft-Nutzung ist speziell Sorge zu tragen. Strom aus
Wasserkraft gehört zu den umweltfreundlichsten Energiequellen und
erfüllt die Anforderungen der Nachhaltigkeit in Anbetracht der
weltweiten Schadstoff-Belastung der Atmosphäre optimal. Die einheimische
Wasserkraft bildet einen bleibenden Wert. Angesichts der politischen
Instabilität in den meisten Erdöl-Ländern und weil sich der
Nachfrage-Schwerpunkt betreffend Erdöl tendenziell von den
industrialisierten Ländern in den ostasiatischen Raum verschieben
dürfte, nimmt der Stellenwert der einheimischen Wasserkraft zu.
Die Strommarkt-Öffnung bevorzugt das industrialisierte
schweizerische Mittelland mit seinen Versorgungs-Schwerpunkten, während
dünn besiedelte Randgebiete und das Berggebiet eher Nachteile in Kauf
nehmen müssen. Dieses Ungleichgewicht muss behoben werden. Vom Bund wird
verlangt, die zu erwartenden Nachteile aufzufangen, indem die
gesamtschweizerische Energiewirtschaft eingebunden und die Versorgung
der Randgebiete auch weiterhin zu tragbaren Bedingungen gewährleistet
wird. Zusätzlich müssen die gemeindeeigenen oder überregionalen
Energieversorgungs-Unternehmungen verstärkt zusammenarbeiten und dabei
alles unternehmen, um den Vorteil der Kundennähe wirksam nutzen zu
können.
Fisch-Schonstrecke beim Stauwehr Reichenau wird verlängert
Im Frühjahr 2000 wird die "Fischtreppe" beim Stauwehr Reichenau in
Betrieb genommen. Damit können Seeforellen wieder vom Bodensee zu den
Laichplätzen im Vorder- und Hinterrhein wandern. Die Restwasser-Strecke
wird mit drei Kubikmetern Wasser pro Sekunde dotiert. Diese Neuerungen
ergeben im Bereich des Stauwehrs Reichenau eine veränderte Situation. Es
wird damit gerechnet, dass sich hier mitunter grössere Konzentrationen
von Seeforellen bilden werden. Damit der Auf- und Abstieg der Fische
durch den Fischereibetrieb nicht beeinträchtigt wird, muss die bisherige
Schonstrecke verlängert werden. Sie besteht neu zwischen der
Oleodotto-Brücke oberhalb des Stauwehrs bis zur Verbotstafel 200 Meter
unterhalb der Kraftwerk-Zentrale. Mit dieser Abgrenzung umfasst die
Schonstrecke auch den Oberwasser-Kanal des Kraftwerks. Die Regierung hat
eine entsprechende Änderung der Fischereibetriebs-Vorschriften 1996-2000
genehmigt.
Aus den Gemeinden
Die Gemeindeverfassung von Patzen-Fardün sowie die Teilrevisionen
der Ortsplanungen von Falera und Scharans werden gutgeheissen.
Personelles
- Otmar Deflorin, geb. 1967, von Disentis/Mustér, wohnhaft in Chur,
wird neuer Kantonschemiker. Von 1990 bis und mit 1992 war Deflorin
Biologielehrer an Sekundar- und Realschulen wie auch an der
Kantonsschule in Chur. Zwischen 1993 und 1998 war er als
Lebensmittel-Technologe in der Fleischtrocknerei sowie als
Lebensmittel-Inspektor tätig, bevor er Anfang Juni 1998 als Chemiker die
Leitung des Umweltschutz-Labors beim Chemischen Laboratorium Graubünden
übernahm.
- Jacqueline Giger, geb. 1963, von Disentis/Mustér, wohnhaft in
Chur, ist juristische Mitarbeiterin beim Sozialamt und wird neu
Stellvertreterin des Amtsvorstehers.
- Hans Trüssel, geb. 1950, von Sumiswald BE, wohnhaft in Laax, wird
Leiter Landerwerb beim Tiefbauamt. Er beginnt Anfang Juni 2000.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden