Die Vorberatungs-Kommission des Grossen Rats befürwortet die im
Bericht der Regierung über die Auswirkungen der
Strommarkt-Liberalisierung dargestellten Zielsetzungen für den Kanton
Graubünden. Im Hinblick auf die Behandlung des Geschäfts in der
Märzsession schlägt die Kommission dem Grossen Rat vor, vom Bericht in
Form einer eigenen Erklärung Kenntnis zu nehmen.
Die grossrätliche Vorberatungskommission hat sich kürzlich unter dem
Präsidium von Grossrat Andrea Brüesch und in Anwesenheit des zuständigen
Departementsvorstehers, Regierungsrat Stefan Engler, intensiv im Rahmen
einer ganztägigen Kommissionssitzung mit dem Bericht über die
Auswirkungen der Strommarkt-Liberalisierung auf den Kanton Graubünden
auseinandergesetzt. In diesem Zusammenhang hat sie auch zwei
verwaltungsexterne Sachverständige angehört. Die Kommission befürwortet
die dem Bericht zugrunde liegenden Zielsetzungen und Stossrichtungen.
Dementsprechend empfiehlt sie dem Grossen Rat einstimmig, auf die
Vorlage einzutreten.
Die Veränderungen, die sich durch die Öffnung des Strommarkts
abzeichnen, sind für alle Beteiligten von grundlegender Bedeutung.
Sowohl der Kanton und die Gemeinden als auch die Elektrizitätswirtschaft
sind gefordert. Einhergehend mit dem Schaffen der gesetzlichen
Rahmenbedingungen steht eine Abkehr vom bisherigen Monopoldenken zur
Wettbewerbssituation im Vordergrund. Der heute gesicherte Stromabsatz
der Elektrizitätsversorger in ihren angestammten Marktgebieten wird im
Bereich der Produktion und des Verkaufs von Elektrizität dem freien
Markt unterstellt. Lediglich für die Stromübertragung und -verteilung
soll gemäss Entwurf des neuen Elektrizitätsmarkt-Gesetzes des Bundes
eine Monopolstruktur mit staatlicher Interventionsmöglichkeit
verbleiben.
Nach Auffassung der Vorberatungs-Kommission können die im Bericht
dargelegten Zielsetzungen je nach Situation zu Zielkonflikten führen. Es
wird deshalb Aufgabe der Regierung sein, die nötige Gewichtung von Fall
zu Fall vorzunehmen und offen zu legen. Die Kommission unterstreicht
insbesondere auch die Notwendigkeit einer flächendeckenden, sicheren und
kostengünstigen Versorgung mit elektrischer Energie für den gesamten
Kanton (Service public).
Für die Behandlung des Berichts im Grossen Rat macht die Kommission
von ihrer Möglichkeit gemäss Geschäftsordnung Gebrauch und schlägt dem
Parlament die Abgabe einer eigenen Erklärung unter Würdigung der
Zielsetzungen der Regierung vor.
Gremium: Grossrätliche Vorberatungs-Kommission
Quelle: dt Grossrätliche Vorberatungs-Kommission