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Die Vorberatungs-Kommission des Grossen Rats befürwortet die im Bericht der Regierung über die Auswirkungen der Strommarkt-Liberalisierung dargestellten Zielsetzungen für den Kanton Graubünden. Im Hinblick auf die Behandlung des Geschäfts in der Märzsession schlägt die Kommission dem Grossen Rat vor, vom Bericht in Form einer eigenen Erklärung Kenntnis zu nehmen.
Die grossrätliche Vorberatungskommission hat sich kürzlich unter dem Präsidium von Grossrat Andrea Brüesch und in Anwesenheit des zuständigen Departementsvorstehers, Regierungsrat Stefan Engler, intensiv im Rahmen einer ganztägigen Kommissionssitzung mit dem Bericht über die Auswirkungen der Strommarkt-Liberalisierung auf den Kanton Graubünden auseinandergesetzt. In diesem Zusammenhang hat sie auch zwei verwaltungsexterne Sachverständige angehört. Die Kommission befürwortet die dem Bericht zugrunde liegenden Zielsetzungen und Stossrichtungen. Dementsprechend empfiehlt sie dem Grossen Rat einstimmig, auf die Vorlage einzutreten.
Die Veränderungen, die sich durch die Öffnung des Strommarkts abzeichnen, sind für alle Beteiligten von grundlegender Bedeutung. Sowohl der Kanton und die Gemeinden als auch die Elektrizitätswirtschaft sind gefordert. Einhergehend mit dem Schaffen der gesetzlichen Rahmenbedingungen steht eine Abkehr vom bisherigen Monopoldenken zur Wettbewerbssituation im Vordergrund. Der heute gesicherte Stromabsatz der Elektrizitätsversorger in ihren angestammten Marktgebieten wird im Bereich der Produktion und des Verkaufs von Elektrizität dem freien Markt unterstellt. Lediglich für die Stromübertragung und -verteilung soll gemäss Entwurf des neuen Elektrizitätsmarkt-Gesetzes des Bundes eine Monopolstruktur mit staatlicher Interventionsmöglichkeit verbleiben.
Nach Auffassung der Vorberatungs-Kommission können die im Bericht dargelegten Zielsetzungen je nach Situation zu Zielkonflikten führen. Es wird deshalb Aufgabe der Regierung sein, die nötige Gewichtung von Fall zu Fall vorzunehmen und offen zu legen. Die Kommission unterstreicht insbesondere auch die Notwendigkeit einer flächendeckenden, sicheren und kostengünstigen Versorgung mit elektrischer Energie für den gesamten Kanton (Service public).
Für die Behandlung des Berichts im Grossen Rat macht die Kommission von ihrer Möglichkeit gemäss Geschäftsordnung Gebrauch und schlägt dem Parlament die Abgabe einer eigenen Erklärung unter Würdigung der Zielsetzungen der Regierung vor.
Gremium: Grossrätliche Vorberatungs-Kommission
Quelle: dt Grossrätliche Vorberatungs-Kommission
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