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Die Vorberatungs-Kommission des Grossen Rats tritt auf die Revision des kantonalen Energiegesetzes und der dazugehörigen Vollziehungsverordnung ein. Mit der vorgesehenen Teilrevision wird in erster Linie eine Anpassung ans übergeordnete Bundesrecht angestrebt.
Die grossrätliche Vorberatungs-Kommission hat sich kürzlich unter dem Präsidium von Grossrat Ernst Bachmann und in Anwesenheit des zuständigen Departementsvorstehers, Regierungsrat Stefan Engler, mit der Teilrevision des Energiegesetzes sowie der dazugehörigen grossrätlichen Vollziehungsverordnung auseinandergesetzt. Die Kommission befürwortet die Ziele der Teilrevision und stimmt den Änderungsvorschlägen der Regierung überwiegend zu. Dementsprechend empfiehlt sie dem Grossen Rat einstimmig, auf die Vorlage einzutreten.
Die Energiegesetzgebung ist nach Feststellung der Kommission auf eidgenössischer und kantonaler Ebene einer enormen Dynamik unterworfen. Das revidierte eidgenössische Energiegesetz wurde bereits vor mehr als einem Jahr in Kraft gesetzt, was eine Anpassung der kantonalen Energiegesetzgebung zwingend notwendig macht. Einig ist sich die Kommission darüber, dass die Teilrevision keinen Abbau der energetischen Förderungsbestrebungen des Kantons umfasst. Vielmehr soll lediglich auf diejenigen Instrumente verzichtet werden, welche sich in der Praxis nicht bewährt haben, keinen Förderungseffekt zeigten und daher den Staatshaushalt unnötig belasten.
In der Detailberatung hat die Kommission mehrere materielle Neuerungen behandelt. So wird die verbrauchsabhängige Heiz- und Warmwasserkosten-Abrechnung in bestehenden Bauten abgeschafft. Für zentral beheizte Neubauten mit mindestens fünf Wärmebezügern soll sie jedoch beibehalten werden. Zudem fällt die Unterstützung energiesparender Investitionen durch steuerliche Erleichterungen weg. Schliesslich soll nach der einhelligen Auffassung der Vorberatungs-Kommission die Installation von ortsfesten elektrischen Widerstandsheizungen, Aussenheizungen und weiteren Anlagen in Zukunft nicht mehr von einer kantonalen Bewilligung abhängig gemacht werden. Es bleibt den Gemeinden überlassen, für die Installation derartiger Anlagen eine Bewilligungspflicht vorzuschreiben.
Gremium: Grossrätliche Vorberatungs-Kommission
Quelle: dt Grossrätliche Vorberatungs-Kommission
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