Die Bündner Regierung ist im Grundsatz dafür, dass alle
Verkehrsträger die Kosten im Sinn des Verursacherprinzips decken. Weil
sie die dazu erforderliche Gesamtbeurteilung vermisst, weist sie den vom
Bund vorgeschlagenen neuen Verfassungsartikel in der vorliegenden
Fassung zurück.
Heute enthalten die auf dem Markt verlangten Preise von
Verkehrsleistungen nicht alle Kosten, welche die einzelne Leistung
verursacht. Zwar sind beim Schwerverkehr die Wegekosten (für Bau,
Betrieb und Unterhalt der Infrastrukturen) mittlerweile gedeckt und
externe Umwelt- und Unfallkosten (sog. "externe Kosten") werden ab
Anfang 2001 mit der leistungsabhängigen Schwerverkehrs-Abgabe (LSVA)
angelastet. Bei anderen Verkehrsträgern (v.a. Schiene, PW's,
Luftverkehr) sind aber bisher weder die internen Kosten noch die
externen Umwelt- und Gesundheitskosten gedeckt. Mit dem vorgeschlagenen
Entwurf für einen neuen Verfassungsartikel soll der Grundsatz der
Kostenwahrheit für alle Verkehrsträger verankert werden. Die Träger
Schiene, Strasse, Luft- und Wasser sowie Rohrleitungen sollen im Sinn
des Verursacherprinzips alle von ihnen verursachten Kosten decken. Der
Bund soll durch den neuen Verfassungsartikel keine neuen Kompetenzen zum
Erheben von Abgaben bekommen. Die zuständigen Gemeinwesen erhalten aber
einen Gesetzgebungs- und Handlungsauftrag, auf das Ziel "Kostenwahrheit"
hinzuwirken. Der Entwurf sieht zudem vor, dass der Bund und die Kantone
die Ausnahmen vom Verursacherprinzip bezeichnen und die gesondert
abzugeltenden gemeinwirtschaftlichen Leistungen ausweisen. Da die
anzulastenden Kosten erst teilweise feststehen und sich Wirtschaft und
Bevölkerung auf die Neuregelung einstellen müssen, soll die
Kostenwahrheit gemäss dem vorgeschlagenen Verfassungsartikel für alle
Verkehrsträger zeitlich gestaffelt eingeführt werden.
Die Bündner Regierung ist zwar grundsätzlich dafür, das
Verursacherprinzip (nicht nur im Verkehrsbereich) verstärkt
durchzusetzen, weil es dazu beiträgt, dass die öffentlichen Mittel
wirtschaftlich und bedarfsorientiert eingesetzt werden. Wer besondere
Leistungen beansprucht oder Kosten verursacht, soll diese möglichst
selbst tragen. Das Verursacherprinzip kann aber nicht als alleiniger
Massstab für staatliches Handeln gelten. Vielmehr ist jeder Einzelfall
zu prüfen (insbesondere betr. Zuverlässigkeit der Daten über Kosten und
Nutzen, Lenkungseffekt der erhobenen Abgabe, regionale Verteilwirkung,
Zumutbarkeit für Kostentragende und administrative Wirtschaftlichkeit
der Umsetzung). Soll das Verursacherprinzip durchgesetzt werden, muss
eine umfassende Gesamtbeurteilung im konkreten Fall stattfinden. Eine
umfassende Betrachtungsweise ist zwingend nötig. In der vom Bund
vorgeschlagenen Lösung wird aber gerade diese vermisst. Der
vorgeschlagene Verfassungsartikel ist mit derart gravierenden Mängeln
behaftet, dass er von der Regierung in der vorliegenden Form
zurückgewiesen werden muss.
Grundsätzliches Ja zu neuem Transplantationsgesetz
In den letzten 30 Jahren ist die Transplantation von Organen,
Geweben und Zellen auch in der Schweiz zu einer erfolgreich praktizierten
Behandlungsmethode geworden. Viele Menschen verdanken ihr das Leben oder
zumindest eine bedeutend verbesserte Lebensqualität. Die Schweiz
verfügt in der Transplantationsmedizin über eine sehr gute
Infrastruktur. 1998 haben die sechs Schweizer Transplantationszentren
in Basel, Bern, Genf, Lausanne. St. Gallen und Zürich 421
Transplantationen durchgeführt. Die rechtlichen Voraussetzungen für
Spende, Entnahme und Übertragung von Organen, Geweben und Zellen sind
heute in der Schweiz nicht einheitlich in einem Gesetz geregelt. 1999
wurde die Verfassungsgrundlage dafür geschaffen, dass der Bund diesen
Bereich umfassend regeln kann. Der Entwurf für ein neues
Transplantationsgesetz liegt nun vor.
Die Bündner Regierung erachtet den Entwurf als taugliche Grundlage,
um die Probleme gesamtschweizerisch zu regeln, die sich im Zusammenhang
mit Transplantationen ergeben. Sie begrüsst im Hinblick auf die
Rechtssicherheit und das Vertrauen der Bevölkerung in die
Transplantationsmedizin eine umfassende gesetzliche Regelung dieses
medizinisch, rechtlich und ethisch sensiblen Bereichs auf Bundesebene.
Hinsichtlich einzelner Bestimmungen werden aber auch Vorbehalte
angebracht.
Abstimmungsvorlagen vom 21. Mai 2000
Am Sonntag, 21. Mai 2000, wird über je eine Bundes- und eine
kantonale Vorlage abgestimmt. Auf Bundesebene handelt es sich um die
bilateralen Verträge mit der EU, auf kantonaler Ebene um das Gesetz über
die Spielautomaten und Spielbetriebe.
Kulturbeiträge
An die folgenden Institutionen resp. Projekte werden Kulturbeiträge
im Gesamtbetrag von 116'000 Franken ausgerichtet:
- Bündner Kammerorchester (BKO) für die Konzerttätigkeit im Jahr
2000, und
- Dieter Menz fürs Projekt "Gegenstrom/Contrecourant", das vom 27.
April bis 27. Mai 2000 in Charenton-le-Pont (Paris) stattfindet.
Strassenbau
Für verschiedene Strassenbau-Projekte im Kanton werden Kredite im
Gesamtbetrag von rund 4.4 Mio. Franken freigegeben (Baumeister- und
Belagsarbeiten Umfahrung Klosters Büel-Selfranga und Belagsarbeiten
Müstair innerorts).
Personelles
Cristina Maranta, geb. 1963, von Poschiavo, wohnhaft in Chur, wird
mit Wirkung ab Anfang Juli 2000 Vorsteherin des oberen Gymnasiums der
Bündner Kantonsschule.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden