Die Gerichtsreform tritt in ihrer Gesamtheit Anfang Januar 2001 in
Kraft, die Bestimmungen über die Kreiswahlen und die Neuwahl der
Bezirksgerichte bereits Anfang April 2000.
Am 12. März 2000 hat das Bündner Stimmvolk die Gerichtsreform mit
grossem Mehr angenommen. Sie umfasst eine Teilrevision der
Kantonsverfassung und das Gesetz über die Änderung der
Gerichtsorganisation. Die Regierung setzt die Neuerungen auf Anfang 2001
in Kraft. Einzelne übergangsrechtliche Bestimmungen entfalten aber
bereits vorher Wirkung. Diese Vorwirkungen betreffen einerseits die
Kreiswahlen vom 7. Mai und andererseits die Neuwahl der Bezirksgerichte
vom 24. September 2000. Die für diese Wahlgänge nötigen Bestimmungen
werden daher bereits auf Anfang April 2000 in Kraft gesetzt. Neu werden
die Kreisgerichte und Vermittlerämter abgeschafft und die
Bezirksgerichte durch das Volk bestellt. Statt bisher 14 gibt es neu nur
noch elf Bezirke.
Verzicht auf das Nutzen der Wasserkraft weiterhin voll entschädigen
Nach Ansicht des Bundesrats entsprechen die in der Verordnung über
die Abgeltung von Einbussen bei der Wasserkraft-Nutzung (VAEW)
umschriebenen Kriterien zur Ausrichtung von Ausgleichsbeiträgen den
heutigen Verhältnissen nicht mehr. Die Bestimmungen über die Berechnung
der wirtschaftlichen Realisierungswahrscheinlichkeit und über die
Pauschale für Nebenleistungen seien überholt. Sie trügen den schon heute
stark gefallenen Strompreisen und der deutlich geringeren
Investitionsbereitschaft der Stromproduzenten nicht Rechnung. Zudem
werde auch die Erhöhung des Wasserzins-Maximums nur ungenügend
berücksichtigt. Die VAEW müsse daher revidiert werden.
Der genannte Erlass und die vorgesehene Kürzung der
Ausgleichszahlungen betrifft naturgemäss vor allem die Bergkantone. Aus
diesem Grund nimmt die Regierungskonferenz der Gebirgskantone gemeinsam
Stellung zur geplanten Revision. Sie führt im Wesentlichen aus, dass für
die Vorlage keine zeitliche Dringlichkeit bestehe und beantragt, die
vorgesehenen Neuerungen solange auszusetzen, bis das
Elektrizitätsmarkt-Gesetz in Kraft ist. In diesem Zusammenhang seien
auch die Entschädigungsmechanismen zu überdenken. Bis dahin müssten alle
anstehenden Gesuche nach geltendem Recht behandelt werden.
Rückkehr in den Kosovo bis Ende Mai 2000
Wegen des Kriegs im Kosovo waren rund 60'000 Menschen in die Schweiz
geflüchtet. Etwa 20'000 sind im Rahmen des Programms zur Rückkehr-Hilfe
mittlerweile wieder freiwillig ausgereist. Bis Ende Mai müssen auch die
restlichen etwa 40'000 Flüchtlinge aus dem Kosovo die Schweiz verlassen.
Deren Rückführung wird die Behörden des Bundes und der Kantone vor eine
grosse Herausforderung stellen. Für den Vollzug sind in erster Linie die
Kantone zuständig. Aus diesem Grund hat das Eidg. Justiz- und
Polizeidepartement ein Strategiepapier verfasst. Dieses wird von der
Bündner Regierung begrüsst, wenn es auch arg spät kommt. Die
Bereitschaft zur Rückkehr sei in letzter Zeit stark abgeklungen und der
Hoffnung gewichen, weiterhin in der Schweiz bleiben zu können. Diese
Entwicklung rühre von falschen Signalen wie u.a. der "Humanitären Aktion
2000" des Bundes her. Diese seien dringend zu korrigieren. Damit eine
rasche Rückkehr der Kriegsvertriebenen erreicht und bei Rückführungen
auf polizeiliche Gewalt verzichtet werden könne, müssten die betroffenen
Menschen nochmals nachdrücklich auf die Vorteile der freiwilligen
Rückkehr hingewiesen werden. Die Rückreisen hätten primär auf dem
Luftweg zu erfolgen.
Arge-Alp-Projekte ins Interreg-III-Programm der EU einbinden
Mit dem Programm Interreg fördert die EU seit 1991 die
Zusammenarbeit über Grenzen hinweg. Und die Schweiz macht mit.
Interreg-III bezieht sich auf den Zeitraum 2000 bis 2006. Die EU fördert
damit neben der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit auch
Kooperationsprojekte mehrerer Länder in einem grösseren
zusammenhängenden Gebiet. Dabei wird auch die Zusammenarbeit
verschiedener Regionen Europas mit ähnlichen Problemen und Möglichkeiten
unterstützt.
Seit 1972 arbeiten elf Regionen aus Deutschland, Österreich, Italien
und der Schweiz im Rahmen der Arge Alp zusammen. Das Ziel besteht in der
nachhaltigen Entwicklung des alpinen Lebens- und Wirtschaftsraums.
Interessen und Arbeitsweise der Arge Alp entsprechen zweifellos den
Vorgaben des Programms Interreg. In diesem Sinn beantragt die Bündner
Regierung bei Bundesrat Pascal Couchepin, die Anliegen und Schwerpunkte
der Arge Alp so zu berücksichtigen, dass die EU deren Projekte ins
Interreg-Programm aufnehmen und mitfinanzieren kann.
Forstinspektorat heisst neu "Amt für Wald"
Mit Wirkung ab 3. April 2000 wird das Forstinspektorat Graubünden
umbenannt in Amt für Wald. Die italienische Bezeichnung lautet "Ufficio
forestale", die romanische "Uffizi forestal".
Aus den Gemeinden
Das Projekt für den Ausbau eines Klassenzimmers Phil I in ein
Klassenzimmer Phil II in der Schule Filisur wird genehmigt (anrechenbare
Kosten 10'000 Franken, Kantonsbeitrag 20 Prozent).
Das Projekt für den Neubau eines Doppel-Kindergartens in Rhäzüns
wird gutgeheissen (anrechenbare Kosten 786'000 Franken, Kantonsbeitrag
40 Prozent).
Die Teilrevisionen der Ortsplanungen von Disentis/Mustér und Sils
i.E./Segl werden mit Vorbehalten genehmigt.
Für verschiedene Strassenbau-Projekte im Kanton werden Kredite im
Gesamtbetrag von rund 6.4 Mio. Franken freigegeben (Baumeister- und
Belagsarbeiten sowie Leitschranken und Zäune beim Anschluss
Medels-Splügen West A13c, Bauarbeiten an der Lugnezerstrasse Val
Pigeinas-Farmarins, Bauarbeiten an der Brigelserstrasse Lehnenbrücke
Acla Beer und neuer Radweg entlang der Berninastrasse zwischen Parkplatz
Punt Muragl und Anschluss Pontresina Nord).
Personelles
Gabriela Huber, geb. 1967, von und in Luzern, wird juristische
Mitarbeiterin mit einem 70-Prozent-Pensum beim Sanitätsdepartement. Sie
beginnt Anfang Juli 2000.
Fernando Guntern, geb. 1968, von Biel VS, wohnhaft in Domat/Ems,
wird Informatik-Revisor bei der Finanzkontrolle. Er tritt seine Stelle
Anfang Juli 2000 an.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden