Zur kantonalen Volksabstimmung vom 21. Mai 2000 betreffend das
Gesetz über die Spielautomaten und Spielbetriebe
Im März 1993 hat das Schweizer Volk mit einer klaren Mehrheit einer
Änderung der Bundesverfassung zugestimmt, das Spielbankverbot aufgehoben
und damit ermöglicht, dass in der Schweiz zukünftig in Casinos und
Kursälen Glücksspielautomaten betrieben werden dürfen. Am 1. April 2000
ist nun das neue Bundesgesetz über Glücksspiele und Spielbanken in Kraft
getreten. Es bezweckt, einerseits dem Bund und den Kantonen Einnahmen zu
verschaffen und andererseits den Tourismus zu fördern. Die
Steuereinnahmen, die der Bund von den Spielbanken mit einer Konzession A
erhebt, werden dazu verwendet, den Bundesbeitrag für die AHV zu decken.
Die Steuereinnahmen der Spielbanken mit einer Konzession B können
zwischen dem Bund und den Kantonen aufgeteilt werden. Schafft der Kanton
eine gesetzliche Grundlage zur Besteuerung von Kursälen, reduziert der
Bund seine Abgabe für die Spielbanken mit einer Konzession B zu Gunsten
der Kantone um maximal 40 Prozent. Dies bedeutet, dass die einzelnen
Spielbanken im Kanton Graubünden durch die Erhebung einer kantonalen
Abgabe nicht zusätzlich belastet werden. Dem Kanton ist es aber nur mit
einem Gesetz möglich, 40 Prozent der Steuern der Bündner Spielbanken für
kantonale Anliegen zu verwenden. Am 21. Mai 2000 stimmen wir somit über
eine Beteiligung des Kantons an den Steuerabgaben der Spielbanken ab.
Kernpunkte des Gesetzes
Neben der Gesetzesgrundlage für das Erheben der kantonalen Steuer
werden zudem sämtliche kantonalen Bestimmungen zum Spielwesen in einem
Erlass zusammengefasst. Den Gemeinden werden zusätzliche Kompetenzen
übertragen. Sie können entscheiden, ob sie Spiellokale mit
Unterhaltungs-Spielautomaten einer Bewilligungspflicht unterstellen
wollen oder nicht.
Das im Kanton geltende Verbot für
Geschicklichkeits-Geldspielautomaten ausserhalb von Kursälen soll
weiterhin beibehalten werden. Daran ändert auch nichts, dass die
Regierung neben den vom Bund konzessionierten Spielbanken in Zukunft
kantonale Kursäle nach den bisherigen Kriterien bewilligen kann. In
diesen dürfen nur Geschicklichkeitsspiele angeboten werden. Keine
Änderung erfährt auch die bereits bestehende Bewilligungspflicht für
Unterhaltungs-Spielautomaten.
Entscheid zur finanziellen Stärkung des Kantons
Das Gesetz über Spielautomaten und Spielbetriebe wird vom Grossen
Rat und der Regierung klar befürwortet und verdient breite
Unterstützung. Die Erhebung der kantonalen Abgabe bei den Spielbanken
liegt im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger. Im Namen der Regierung
und des Grossen Rats bitte ich Sie, der Vorlage zuzustimmen. Mit einem
Ja zum kantonalen Gesetz über die Spielautomaten und Spielbetriebe
erhalten wir eine finanzpolitisch günstige Regelung des Spielwesens und
wir verschaffen unserem Kanton zusätzliche Einnahmen, ohne dass die
kantonalen Spielbanken zusätzlich belastet werden.
Regierungspräsident Dr. Peter Aliesch
Gremium: Regierungspräsident Graubünden
Quelle: dt Regierungspräsident Graubünden