Die grossrätliche Vorberatungs-Kommission hat kürzlich unter dem
Präsidium von Grossrat Hans-Peter Pleisch (Davos-Platz) und in
Anwesenheit von Regierungspräsident Peter Aliesch sowie Vertretern des
Jagd- und Fischereiinspektorates und des Strassenverkehrsamts an zwei
Sitzungen die Botschaft der Regierung zum Erlass eines
Einführungsgesetzes über die Binnenschifffahrt (EG zum BSG) beraten und
zu Handen des Grossen Rats verabschiedet.
Bereits das Eintreten auf die Vorlage gab Anlass zu ausgiebigen
Diskussionen. Schliesslich entschied die Kommission aber einstimmig, dem
Grossen Rat Eintreten auf die Vorlage zu beantragen, da ein
Regelungsbedarf des Befahrens der Bündner Fliessgewässer insbesondere
mit Rafts allgemein befürwortet wird.
Ausgehend von der im eidgenössischen Binnenschifffahrts-Gesetz
vorgesehenen Schifffahrts-Freiheit diskutierte die
Vorberatungs-Kommission erwartungsgemäss intensiv über die Fahrstrecken
und die Fahrzeiten. Bezüglich der Strecken, die mit Rafts befahren
werden dürfen, konnte ein Kompromiss zwischen den Interessen der
Fischerei und des Tourismus gefunden werden. Demgegenüber ist die
Vorberatungs-Kommission geteilter Meinung über die Fahrzeiten. Ein Teil
der Kommission plädiert entgegen dem Antrag der Regierung in der
Botschaft für eine Verkürzung der täglichen Fahrzeiten am Abend.
Mit dem neuen Einführungsgesetz zum eidgenössischen Gesetz über die
Binnenschifffahrt soll die Schifffahrt auf Bündner Flüssen geregelt
werden. Die Kompetenz zum Erlass von Regelungen für die Schifffahrt auf
Seen soll weiterhin den Ufergemeinden belassen werden. Die
Schifffahrts-Freiheit kann nur durch ein Gesetz und etwa aus Gründen des
Natur- und Umweltschutzes eingeschränkt werden. Die Einschränkungen
stützen sich im Wesentlichen auf ein Gutachten ab, in dem die Einflüsse
des Riverraftings auf die Fische und Vögel untersucht wurden.
Das Gesetz geht auf ein Postulat von Grossrat Schimun Vonmoos aus
dem Jahr 1990 zurück. Eine erste Vorlage hat der Grosse Rat im Jahre
1996 der Regierung zur Überarbeitung zurückgewiesen. Mit dem Erlass des
Gesetzes wird gleichzeitig beantragt, die bisherige grossrätliche
Verordnung aufzuheben.
Gremium: Grossrätliche Vorberatungs-Kommission
Quelle: dt Grossrätliche Vorberatungs-Kommission