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Die grossrätliche Vorberatungs-Kommission hat kürzlich unter dem Präsidium von Grossrat Hans-Peter Pleisch (Davos-Platz) und in Anwesenheit von Regierungspräsident Peter Aliesch sowie Vertretern des Jagd- und Fischereiinspektorates und des Strassenverkehrsamts an zwei Sitzungen die Botschaft der Regierung zum Erlass eines Einführungsgesetzes über die Binnenschifffahrt (EG zum BSG) beraten und zu Handen des Grossen Rats verabschiedet.
Bereits das Eintreten auf die Vorlage gab Anlass zu ausgiebigen Diskussionen. Schliesslich entschied die Kommission aber einstimmig, dem Grossen Rat Eintreten auf die Vorlage zu beantragen, da ein Regelungsbedarf des Befahrens der Bündner Fliessgewässer insbesondere mit Rafts allgemein befürwortet wird.
Ausgehend von der im eidgenössischen Binnenschifffahrts-Gesetz vorgesehenen Schifffahrts-Freiheit diskutierte die Vorberatungs-Kommission erwartungsgemäss intensiv über die Fahrstrecken und die Fahrzeiten. Bezüglich der Strecken, die mit Rafts befahren werden dürfen, konnte ein Kompromiss zwischen den Interessen der Fischerei und des Tourismus gefunden werden. Demgegenüber ist die Vorberatungs-Kommission geteilter Meinung über die Fahrzeiten. Ein Teil der Kommission plädiert entgegen dem Antrag der Regierung in der Botschaft für eine Verkürzung der täglichen Fahrzeiten am Abend.
Mit dem neuen Einführungsgesetz zum eidgenössischen Gesetz über die Binnenschifffahrt soll die Schifffahrt auf Bündner Flüssen geregelt werden. Die Kompetenz zum Erlass von Regelungen für die Schifffahrt auf Seen soll weiterhin den Ufergemeinden belassen werden. Die Schifffahrts-Freiheit kann nur durch ein Gesetz und etwa aus Gründen des Natur- und Umweltschutzes eingeschränkt werden. Die Einschränkungen stützen sich im Wesentlichen auf ein Gutachten ab, in dem die Einflüsse des Riverraftings auf die Fische und Vögel untersucht wurden.
Das Gesetz geht auf ein Postulat von Grossrat Schimun Vonmoos aus dem Jahr 1990 zurück. Eine erste Vorlage hat der Grosse Rat im Jahre 1996 der Regierung zur Überarbeitung zurückgewiesen. Mit dem Erlass des Gesetzes wird gleichzeitig beantragt, die bisherige grossrätliche Verordnung aufzuheben.
Gremium: Grossrätliche Vorberatungs-Kommission
Quelle: dt Grossrätliche Vorberatungs-Kommission
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