In der Volksschul-Oberstufe soll ein Sprachenunterricht angeboten
werden, der sich an aktuellen und zukünftigen Bedürfnissen orientiert.
Die Regierung unterbreitet dem Grossen Rat Botschaft und Entwurf für
eine Teilrevision der Vollziehungsverordnung zum Schulgesetz. Das
Hauptziel der vorgeschlagenen Neuerungen besteht darin, in allen
Sprachregionen des Kantons für die Schülerinnen und Schüler der
Volksschul-Oberstufe im Bereich der Sprachen ein an den aktuellen und
zukünftigen Bedürfnissen orientiertes Unterrichtsangebot
bereitzustellen. Zudem soll die im Oberstufen-Konzept vorgesehene
Durchlässigkeit zwischen Real- und Sekundarschule auch nach dem Ausbau
des Sprachenangebots gewährleistet bleiben. Neben dem "klassischen"
Sprachenunterricht sollen auch alternative Unterrichtsformen (Immersion,
Intensivkurse, Aufenthalte im Sprachgebiet etc.) ausgebaut werden.
Das zukünftige Sprachenkonzept für die Bündner Volksschule fusst auf
folgenden Elementen:
- Eine Kantonssprache während der ganzen Volksschulzeit für alle.
- Eine zusätzliche Kantonssprache als Zweitsprache vom vierten bis
neunten Schuljahr für alle (Zweitsprache Romanisch ab dem ersten
Schuljahr möglich).
- Englisch vom siebenten bis neunten Schuljahr für alle.
- Spezielle Wahlfach-Angebote auf der Volksschul-Oberstufe für jene
Landessprachen, die nicht als Pflichtfächer angeboten werden.
In allen Regionen des Kantons ermöglicht das Sprachenangebot der
Volksschul-Oberstufe, Englisch einzuführen und die Kantonssprachen
intensiv zu fördern, ohne dadurch das Französische zu verdrängen.
Psychiatrische Kliniken und kantonale Wohnheime verselbstständigen
Heute sind die kantonalen Psychiatrischen Kliniken Waldhaus Chur und
Beverin Cazis und auch die diversen kantonalen Wohnheime Dienststellen
der kantonalen Verwaltung. Diese Organisations- und Rechtsform genügt
den heutigen Anforderungen nicht mehr, weshalb sie als
Betriebsgesellschaft verselbstständigt werden sollen. Künftig können
nämlich nur noch Leistungsanbieter bestehen, die fähig sind, ihre
Strukturen rasch und flexibel, leistungs- und marktorientiert zu
verändern. Das neu geplante eigenverantwortliche Unternehmen soll für
den Kanton den Auftrag ausführen, die psychiatrische Versorgung im
Kanton sicherzustellen. Die Betriebsgesellschaft wird nach
wirtschaftlichen Grundsätzen geführt. Als Rechtsform ist die
selbstständige Anstalt des kantonalen öffentlichen Rechts vorgesehen.
Die Immobilien bleiben im Besitz des Kantons und werden von der
Betriebsgesellschaft gemietet. Die Regierung gibt die Vernehmlassung
über ein entsprechendes Gesetz frei, die Frist läuft bis Ende August
2000.
Vernehmlassung an den Bund
Gegenüber Bundesrätin Ruth Metzler nimmt die Regierung Stellung zum
Schlussbericht der Arbeitsgruppe "Finanzierung Asylwesen". Die Regierung
ist sehr besorgt über die Kostenentwicklung der letzten Jahre und
anerkennt deshalb den politischen Willen des Bundesrats, die Ausgaben zu
verringern. Das Ziel besteht darin, die Ausgaben im Asylbereich ab 2001
wieder unter die Grenze von einer Milliarde Franken zu senken. Mit den
beabsichtigten Sparmassnahmen muss indessen nach Auffassung der
Regierung ein tatsächlicher Ausgabenverzicht und nicht - wie beim
Stabilisierungsprogramm 1998 - bloss eine Verschiebung auf andere
Kostenträger angestrebt werden. Die Regierung vermisst im Bericht
konkrete Hinweise, wie die Zielvorgaben erreicht werden sollen.
Insbesondere wird nicht klar dargestellt, wo und in welchem Umfang
namhafte Einsparungen erzielt werden können. Die Regierung ortet das
grösste Einsparungspotenzial bei einer Verkürzung der Verfahren. Ein
wichtiger Aspekt ist auch der Wegweisungs-Vollzug, der heute völlig
ungenügend ist.
Aus Regionen und Gemeinden
Die Teilrevision der Kreisverfassung des Kreises Churwalden wird
genehmigt.
Für verschiedene Strassenbau-Projekte im Kanton werden Kredite im
Gesamtbetrag von 2.6 Mio. Franken freigegeben (Jahrestranche
Gesamtprojektleitung Umfahrung Flims, Strassenerneuerung Sils i.D.
innerorts, neue Sickerleitung zwischen Coms und Flerden, Belagsarbeiten
an der alten N13 zwischen Nollabrücke und Hinterrheinbrücke sowie
Instandsetzung und Verstärkung der Muranzinabrücke Era Veglia am
Umbrailpass).
Personelles
- Margaretha Florin-Kurth, geb. 1963, von Klosters und Attiswil BE,
wohnhaft in Chur, wird Mittelschullehrerin für Pädagogik an der Bündner
Frauenschule. Sie tritt ihr 50-Prozent-Pensum Anfang September an.
- Curdin König, geb. 1967, von Scuol und Tarasp, wohnhaft in Chur,
wird Stabsmitarbeiter Planung und Controlling bei der Standeskanzlei. Er
beginnt Anfang September.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden