Unter der Leitung von Grossrat Walter Gartmann, Vals, und im Beisein
von Regierungsrat Claudio Lardi, Vorsteher des Erziehungs-, Kultur- und
Umweltschutzdepartementes, hat kürzlich eine grossrätliche
Vorberatungskommission die Teilrevision der Verordnung über die
Talschaftssekundarschulen im Kanton Graubünden behandelt. Die Kommission
hat einstimmig beschlossen, auf die Vorlage einzutreten, und sie
empfiehlt dem Grossen Rat, diese in der kommenden Januarsession zu
behandeln.
Im Zentrum der Teilrevision steht die Erweiterung des
Bildungsangebotes der Talschaftssekundarschulen. Aufgrund des neuen
Maturitätsanerkennungsreglementes (MAR) eröffnet sich für die dritte
Klasse der Talschaftssekundarschulen die Gelegenheit, eine "classe
preliceale" zu führen. Mit diesem Angebot einer einjährigen gymnasialen
Vorbildung soll u.a. die Möglichkeit geschaffen werden, dass die
Schülerinnen und Schüler ein Jahr länger in ihrem Tal bleiben und nach
einer erfolgreichen Aufnahmeprüfung in der Regel ohne Verlust eines
Schuljahres in die vierte Klasse eines Bündner Gymnasiums übertreten
können. Ein weiterer Schwerpunkt der Teilrevision bildet der Ersatz des
veralteten Beitragssystems für die Talschaftssekundarschulen durch eine
transparente und leistungsorientierte Pauschalsubventionierung.
Die Kommission hat die Vorlage mit einer Änderung zuhanden des
Grossen Rates verabschiedet. Sie teilt mit der Regierung die Auffassung,
dass die Teilrevision notwendig ist, um die bewährte
Talschaftssekundarschul-Verordnung den neuen Bedürfnissen anzupassen.
Gremium: Grossrätliche Vorberatungskommission
Quelle: dt Grossrätliche Vorberatungskommission