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Die Bewohnerinnen und Bewohner der Alters- und Pflegeheime im Kanton Graubünden dürfen die Gewähr haben, dass ihnen menschlich korrekt, professionell und einfühlsam begegnet wird. Stellen Mitarbeitende eines Heimes entsprechende Mängel fest, haben sie ihre Feststellungen auf dem Dienstwege einzubringen. Wird auf ihre berechtigte, von der Sorge um das Patientenwohl getragene Kritik vom Heim nicht eingegangen, sollen sie diese extern äussern können, ohne hierfür Konsequenzen am Arbeitsplatz tragen zu müssen. Aufbauende Kritik darf für eine Anstellung in einem Alters- und Pflegeheim kein nachteiliges Kriterium darstellen.
Das Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement des Kantons Graubünden anerkennt in seiner Eigenschaft als Oberaufsichtsstelle über die Heime des Kantons, dass die Krankenschwestern Ursula Quirin, Lotti Riesch, Irene Oberer, Marie-Theres Tschenett-Keiser, Beatrice Pinchera und Priska Meier-Gotsch durch ihre Interventionen im Verlauf der letzten Jahre dazu beigetragen haben, den Umgang mit den Heimbewohnenden im Alters- und Pflegheim Promulins in Samedan aufzuzeigen, und dass sie damit die erfolgten Verbesserungen wesentlich veranlasst haben. Als Folge ihrer Interventionen wurde die Führungs- und Organisationsstruktur des Alters- und Pflegeheims Promulins untersucht und geändert.
Das Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement gibt seiner Hoffnung Ausdruck, dass die genannten Frauen in Zukunft keine negativen Konsequenzen auf Grund ihrer Interventionen zu tragen haben. Das Departement spricht den erwähnten Frauen sein Bedauern über die Folgen aus, die sie nach den erfolgten Kündigungen zu tragen hatten.
Gemäss der an der kantonalen Volksabstimmung vom 4. März 2001 genehmigten Teilrevision des Krankenpflegegesetzes haben in Zukunft alle Alters- und Pflegeheime eine unabhängige Ombudsperson zu bestimmen. Von dieser niederschwelligen Anlaufstelle erhofft sich das Departement Impulse für die Verbesserung der Pflege und Betreuung in den Alters- und Pflegeheimen.

Gremium: Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement Graubünden
Quelle: dt Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement Graubünden
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