Die Bewohnerinnen und Bewohner der Alters- und Pflegeheime im Kanton
Graubünden dürfen die Gewähr haben, dass ihnen menschlich korrekt,
professionell und einfühlsam begegnet wird. Stellen Mitarbeitende eines
Heimes entsprechende Mängel fest, haben sie ihre Feststellungen auf dem
Dienstwege einzubringen. Wird auf ihre berechtigte, von der Sorge um das
Patientenwohl getragene Kritik vom Heim nicht eingegangen, sollen sie
diese extern äussern können, ohne hierfür Konsequenzen am Arbeitsplatz
tragen zu müssen. Aufbauende Kritik darf für eine Anstellung in einem
Alters- und Pflegeheim kein nachteiliges Kriterium darstellen.
Das Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement des Kantons Graubünden
anerkennt in seiner Eigenschaft als Oberaufsichtsstelle über die Heime
des Kantons, dass die Krankenschwestern Ursula Quirin, Lotti Riesch,
Irene Oberer, Marie-Theres Tschenett-Keiser, Beatrice Pinchera und
Priska Meier-Gotsch durch ihre Interventionen im Verlauf der letzten
Jahre dazu beigetragen haben, den Umgang mit den Heimbewohnenden im
Alters- und Pflegheim Promulins in Samedan aufzuzeigen, und dass sie
damit die erfolgten Verbesserungen wesentlich veranlasst haben. Als
Folge ihrer Interventionen wurde die Führungs- und Organisationsstruktur
des Alters- und Pflegeheims Promulins untersucht und geändert.
Das Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement gibt seiner Hoffnung
Ausdruck, dass die genannten Frauen in Zukunft keine negativen
Konsequenzen auf Grund ihrer Interventionen zu tragen haben. Das
Departement spricht den erwähnten Frauen sein Bedauern über die Folgen
aus, die sie nach den erfolgten Kündigungen zu tragen hatten.
Gemäss der an der kantonalen Volksabstimmung vom 4. März 2001
genehmigten Teilrevision des Krankenpflegegesetzes haben in Zukunft alle
Alters- und Pflegeheime eine unabhängige Ombudsperson zu bestimmen. Von
dieser niederschwelligen Anlaufstelle erhofft sich das Departement
Impulse für die Verbesserung der Pflege und Betreuung in den Alters- und
Pflegeheimen.
Gremium: Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement Graubünden
Quelle: dt Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement Graubünden