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Die Regierung unterbreitet dem Grossen Rat einen Gegenvorschlag zur Initiative für tragbare Krankenkassen-Prämien sowie eine Teilrevision des Gesetzes über die Krankenversicherung und die Prämienverbilligung.
Die Regierung ist mit den Initiantinnen und Initianten einig, dass in Zukunft zusätzliche Mittel für die Prämienverbilligung erforderlich sind. Die erforderliche Mittelzunahme ist dabei vor allem vom künftigen Prämienanstieg und vom Verteilschlüssel für die Zuteilung der Bundesbeiträge auf die Kantone abhängig. Die Regierung ist daher der festen Überzeugung, dass der Ausschöpfungsgrad eine ungeeignete Mass- und Steuerungsgrösse ist, um die Prämienbelastung der Haushalte in tragbaren Grenzen zu halten.
Mit der Vorgabe eines bestimmten Ausschöpfungsgrads der Bundesmittel, wie dies vom Initiativkomitee gefordert wird, hat die Bevölkerung keine Garantie, dass Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen genügend Prämienverbilligungs-Beiträge erhalten, da die Initiative keine Belastungsgrenzen der Haushalte vorsieht.
Der Gegenvorschlag sieht vor, den maximalen Anteil vom anrechenbaren Einkommen eines Haushalts für die Bezahlung der Krankenkassen-Prämien im Gesetz festzuschreiben. Entscheidend für die Höhe der Prämienverbilligung ist somit, wie viele Prozente vom Einkommen eines Haushalts für die Bezahlung der Krankenkassen-Prämien als zumutbar definiert werden. Der Selbstbehalt soll für anrechenbare Einkommen bis 10'000 Franken höchstens fünf Prozent betragen und davon ausgehend für jede weitere Einkommenskategorie von 10'000 Franken um höchstens je ein Prozent bis maximal zehn Prozent steigen.
Die Höhe der Selbstbehalte bildet damit die entscheidende Massgrösse für die sozialpolitische Steuerung der individuellen Prämienverbilligung (IPV). Die Differenz zwischen der Prämienhöhe und dem Selbstbehalt ergeben das erforderliche IPV-Volumen und damit auch den notwendigen Ausschöpfungsgrad des Bundesbeitrags. Dieser würde bei Annahme des Gegenvorschlags per 2003 voraussichtlich auf 66 Prozent, per 2004 auf 69 Prozent und per 2006 auf 75 Prozent steigen (heute 55 Prozent).
Der Gegenvorschlag basiert auf bedarfsgerechten Überlegungen. Mit der Annahme des Gegenvorschlags haben Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Gewähr, dass ihre Haushalts-Belastung nicht jährlich steigt, da der Gegenvorschlag auch die Prämienentwicklung mit berücksichtigt.
Hauptpunkte des von der Initiative unabhängigen Teils der KPVG-Revision bilden die Umsetzung der KVG-Änderungen vom 24. März und vom 6. Oktober 2000, die Einführung der vollständigen Übernahme der Prämien für Personen mit öffentlicher Unterstützung oder Mutterschaftsbeiträgen, und die Einführung der Gemeindebeteiligung an der Prämienverbilligung, um eine Lastenverschiebung von den Gemeinden zum Kanton zu vermeiden. Eine solche Beteiligung kennen auch zahlreiche andere Kantone.

Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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