Die Regierung unterbreitet dem Grossen Rat einen Gegenvorschlag zur
Initiative für tragbare Krankenkassen-Prämien sowie eine Teilrevision
des Gesetzes über die Krankenversicherung und die Prämienverbilligung.
Die Regierung ist mit den Initiantinnen und Initianten einig, dass
in Zukunft zusätzliche Mittel für die Prämienverbilligung erforderlich
sind. Die erforderliche Mittelzunahme ist dabei vor allem vom künftigen
Prämienanstieg und vom Verteilschlüssel für die Zuteilung der
Bundesbeiträge auf die Kantone abhängig. Die Regierung ist daher der
festen Überzeugung, dass der Ausschöpfungsgrad eine ungeeignete Mass-
und Steuerungsgrösse ist, um die Prämienbelastung der Haushalte in
tragbaren Grenzen zu halten.
Mit der Vorgabe eines bestimmten Ausschöpfungsgrads der
Bundesmittel, wie dies vom Initiativkomitee gefordert wird, hat die
Bevölkerung keine Garantie, dass Personen in bescheidenen
wirtschaftlichen Verhältnissen genügend Prämienverbilligungs-Beiträge
erhalten, da die Initiative keine Belastungsgrenzen der Haushalte
vorsieht.
Der Gegenvorschlag sieht vor, den maximalen Anteil vom anrechenbaren
Einkommen eines Haushalts für die Bezahlung der Krankenkassen-Prämien im
Gesetz festzuschreiben. Entscheidend für die Höhe der
Prämienverbilligung ist somit, wie viele Prozente vom Einkommen eines
Haushalts für die Bezahlung der Krankenkassen-Prämien als zumutbar
definiert werden. Der Selbstbehalt soll für anrechenbare Einkommen bis
10'000 Franken höchstens fünf Prozent betragen und davon ausgehend für
jede weitere Einkommenskategorie von 10'000 Franken um höchstens je ein
Prozent bis maximal zehn Prozent steigen.
Die Höhe der Selbstbehalte bildet damit die entscheidende Massgrösse
für die sozialpolitische Steuerung der individuellen Prämienverbilligung
(IPV). Die Differenz zwischen der Prämienhöhe und dem Selbstbehalt
ergeben das erforderliche IPV-Volumen und damit auch den notwendigen
Ausschöpfungsgrad des Bundesbeitrags. Dieser würde bei Annahme des
Gegenvorschlags per 2003 voraussichtlich auf 66 Prozent, per 2004 auf 69
Prozent und per 2006 auf 75 Prozent steigen (heute 55 Prozent).
Der Gegenvorschlag basiert auf bedarfsgerechten Überlegungen. Mit
der Annahme des Gegenvorschlags haben Personen in bescheidenen
wirtschaftlichen Verhältnissen Gewähr, dass ihre Haushalts-Belastung
nicht jährlich steigt, da der Gegenvorschlag auch die Prämienentwicklung
mit berücksichtigt.
Hauptpunkte des von der Initiative unabhängigen Teils der
KPVG-Revision bilden die Umsetzung der KVG-Änderungen vom 24. März und
vom 6. Oktober 2000, die Einführung der vollständigen Übernahme der
Prämien für Personen mit öffentlicher Unterstützung oder
Mutterschaftsbeiträgen, und die Einführung der Gemeindebeteiligung an
der Prämienverbilligung, um eine Lastenverschiebung von den Gemeinden
zum Kanton zu vermeiden. Eine solche Beteiligung kennen auch zahlreiche
andere Kantone.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden