Die Vorberatungs-Kommission des Grossen Rates beantragt dem Grossen
Rat, der Initiative für tragbare Krankenkassen-Prämien einen
Gegenvorschlag gegenüber zu stellen und die Initiative zur Ablehnung zu
empfehlen.
Der Gegenvorschlag orientiert sich direkt an der Prämienbelastung
der Bevölkerung und stellt sicher, dass die jährliche Belastung in
tragbaren Grenzen gehalten wird. Die Initiative knüpft am
Ausschöpfungsgrad der Bundesmittel an (mindestens 75 Prozent), was - wie
die Vergangenheit gezeigt hat - als Steuerungsgrösse für die
Prämienverbilligung ungeeignet ist.
Die Vorberatungs-Kommission des Grossen Rats befasste sich unter dem
Vorsitz von Fabrizio Keller (CVP) und in Anwesenheit von Regierungsrat
Peter Aliesch an zwei ganztägigen Sitzungen mit der kantonalen
Volksinitiative für tragbare Krankenkassenprämien und dem dazu von der
Regierung unterbreiteten Gegenvorschlag. Im Weiteren behandelte sie die
Vorlage der Regierung für eine zusätzliche Teilrevision des Gesetzes
über die Krankenversicherung und die Prämienverbilligung.
Die Vorberatungs-Kommission ist mit der Regierung und den
Initiantinnen und Initianten einig, dass in Zukunft zusätzliche Mittel
für die Prämienverbilligung erforderlich sind, um Versicherten in
bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen die Prämie in ausreichendem
Umfang zu verbilligen. Der Mitteleinsatz für diese Zielerreichung wird
aller Voraussicht nach auch in Zukunft ansteigen. Diesem Umstand trägt
die Initiative zu wenig Rechnung. Der von der Vorberatungs-Kommission
dem Grossen Rat unterbreitete Gegenvorschlag ist wirkungsorientiert. Er
unterscheidet sich von der Initiative darin, dass im Gesetz statt des
Ausschöpfungsgrads der Bundesbeiträge der maximale Anteil der
Krankenkassen-Prämien in Abhängigkeit vom anrechenbaren Einkommen eines
Haushalts festgeschrieben wird. Mit Prämienverbilligungs-Beiträgen
vergünstigt wird jener Anteil der Gesamtprämie, der den maximal
zumutbaren Selbstbehalt eines Haushalts übertrifft. Die Höhe der
Selbstbehalte bildet damit die entscheidende Massgrösse für die
sozialpolitische Steuerung der individuellen Prämienverbilligung (IPV).
Das erforderliche IPV-Volumen und damit auch der notwendige
Ausschöpfungsgrad des Bundesbeitrags ist eine Folgegrösse. Das Volumen
ergibt sich aus der Differenz zwischen der Prämienhöhe und dem
Selbstbehalt aller Haushalte. Der jährliche Prämienanstieg wird für die
unterstützte Bevölkerung mit entsprechend steigenden IPV-Beiträgen
ausgeglichen. Der Selbstbehalt soll für anrechenbare Einkommen bis
10'000 Franken höchstens fünf Prozent betragen und davon ausgehend für
jede weitere Einkommenskategorie von 10'000 Franken um höchstens je ein
Prozent bis maximal zehn Prozent steigen. Eine Kommissionsminderheit
beantragt, den höchstzulässigen Selbstbehalt für anrechenbare Einkommen
bis 60'000 Franken gegenüber dem Antrag der Regierung um jeweils einen
Prozentpunkt tiefer anzusetzen. Die Satzspanne für den Selbstbehalt
liegt danach zwischen vier (statt fünf) und maximal zehn Prozent.
Die Vorberatungs-Kommission und die Regierung erachten den
Ausschöpfungsgrad der Bundesmittel als ungeeignete Massgrösse, um die
Prämienbelastung der Haushalte in tragbaren Grenzen zu halten. Mit der
Vorgabe eines bestimmten Ausschöpfungsgrads, wie dies vom
Initiativkomitee gefordert wird, hat die Bevölkerung keine Garantie,
dass Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen genügend
Prämienverbilligungs-Beiträge erhalten, da die Initiative keine
Belastungsgrenzen der Haushalte vorsieht.
Der gesamte Bedarf an IPV-Mitteln würde bei Annahme des
Gegenvorschlags in der von der Kommissionsmehrheit beantragten
Ausgestaltung per 2003 voraussichtlich auf rund 60 Millionen Franken
(Ausschöpfungsgrad 66 Prozent, heute 55 Prozent), per 2004 auf 63.5
Millionen (Ausschöpfung 69 Prozent) und per 2006 auf über 70 Millionen
Franken (Ausschöpfung 75 Prozent) steigen.
Hauptpunkte des von der Initiative unabhängigen Teils der
KPVG-Revision bilden die Umsetzung der KVG-Änderungen vom 24. März und
vom 6. Oktober 2000, die Einführung der vollständigen Übernahme der
Prämien für Personen mit öffentlicher Unterstützung oder
Mutterschaftsbeiträgen und die Einführung der Gemeindebeteiligung von 20
Prozent des Kantonsbeitrags an der Prämienverbilligung, um eine
Lastenverschiebung von den Gemeinden zum Kanton zu vermeiden. Diese
Revisionspunkte erfordern zusätzliche IPV-Mittel in der Grössenordnung
von vier bis fünf Millionen Franken. Der Ausschöpfungsgrad der
Bundesbeiträge erhöht sich dadurch jährlich um weitere rund fünf
Prozentpunkte.
Die Vorberatungs-Kommission erachtet die von der Regierung
beantragten Revisionspunkte zur Umsetzung der KVG-Änderungen als
zweckmässig. Sie befürwortet auch die Einführung der vollständigen
Übernahme der Prämien für Personen mit öffentlicher Unterstützung und
mit Mutterschaftsbeiträgen. Geteilter Meinung ist sie in der Frage, ob
eine Gemeindebeteiligung an der Prämienverbilligung eingeführt werden
soll.
Der Grosse Rat wird das Geschäft in der Oktobersession behandeln.
Voraussichtlich werden diese Vorlagen am 3. März 2002 dem Volk zu
Abstimmung vorgelegt.
Gremium: Grossrätliche Vorberatungs-Kommission
Quelle: dt Grossrätliche Vorberatungs-Kommission