Der Bund beteiligt sich an den Sicherheitskosten des Kantons
Graubünden.
Ein Kostenanteil von 3.26 Millionen Franken wird übernommen.
Der Bundesrat hat am Mittwoch, 29. August, über seine finanzielle
Beteiligung an den Sicherheitsausgaben im Rahmen des World Economic
Forums in Davos (WEF) 2001 entschieden. Er bezahlt 3.26 Millionen
Franken an die Aufwendungen für das Zusatzdispositiv zu Gunsten
völkerrechtlich geschützter Personen. Diese Unterstützung erfolgt
vorbehältlich der Genehmigung des entsprechenden Nachtragskredites durch
die eidgenössischen Räte. Gleichzeitig verzichtet der Bund auf seine
Forderung von rund 820'000 Franken gegenüber dem Kanton Graubünden im
Zusammenhang mit dem Einsatz des Festungswachtkorps (FWK). Der Bundesrat
legte zudem den Berechnungsmodus für sein künftiges finanzielles
Engagement am WEF fest.
Bereits vor einem Jahr hatte der Bundesrat beschlossen, das WEF auf
Grund seiner einmaligen Bedeutung und Auswirkungen für die
internationalen Interessen der Schweiz als ausserordentliches Ereignis
zu qualifizieren und ab 2001 80 Prozent der Kosten für das
Zusatzdispositiv zu Gunsten völkerrechtlich geschützter Personen
(Staatsoberhäupter, Regierungschefs, Mitglieder amtierender Regierungen,
Angehörige von Königs- und Fürstenhäusern usw.) zu übernehmen. Am 19.
Juni 2001 orientierte der WEF-Ausschuss der Bündner Regierung an einer
Aussprache in Bern eine Delegation des Bundesrates über die Kosten des
WEF 2001.
Wie wird der Bundesanteil berechnet?
Die Sicherheitskosten des Kantons Graubünden betragen insgesamt etwa
7.83 Millionen Franken (ohne Löhne der Kantonspolizei Graubünden). Der
Berechnung des Zusatzdispositivs wurde der Anteil des Bundes am Aufwand
für die einzelnen Sicherheitsbereiche (Kongresszentrum, Personenschutz,
Eskorten, Hotelbewachung, Streckensicherung, u.a.) zu Grunde gelegt. Die
so für das Zusatzdispositiv ausgeschiedenen Kosten betragen 4.08
Millionen Franken. An diesen beteiligt sich der Bund mit 80 Prozent, was
einen Beitrag von 3.26 Millionen Franken ergibt.
Der Bund verzichtet im Weiteren auf den Beitrag des Kantons
Graubünden an den FWK-Einsatz in der Höhe von 820'000 Franken. Einem
entsprechenden Ersuchen für das WEF 2000 kam der Bundesrat im Vorjahr
ebenfalls nach.
Auch in Zukunft soll der Bundesanteil 80 Prozent der Kosten für das
Zusatzdispositiv betragen, die wie beim WEF 2001 jeweils mittels einer
Kostenausscheidung errechnet werden sollen. Diese Beteiligung wird
künftig auf drei Achtel (3/8) der Sicherheitskosten des Kantons
Graubünden (exkl. Löhne) begrenzt. Ausserdem werden dem Kanton
Graubünden FWK-Einsätze inskünftig nicht mehr in Rechnung gestellt.
Gremium: Bundesrat
Quelle: dt Eidg. Justiz- und Polizeidepartement