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Unter dem Vorsitz von Kommissionspräsident Grossrat Ernst Nigg, Igis-Landquart, hat eine Vorberatungskommission des Grossen Rates in mehreren Sitzungen einen Bericht betreffend Alpine Wettkampfstätte von nationaler Bedeutung in St. Moritz erarbeitet.
Das Erarbeiten des Berichts erfolgte zum ersten Mal im Rahmen eines Direktbeschlusses. Die Kommission stellt dem Grossen Rat Antrag, im Wirtschaftsförderungsgesetz eine neue Grundlage zu schaffen, aufgrund welcher Sportanlagen gemäss Nationalem Sportanlagenkonzept NASAK und einem noch zu erarbeitendem kantonalen Sportanlagenkonzept unterstützt werden könnten. Das Volk solle über diese neue gesetzliche Grundlage abstimmen. Nach Zustimmung durch das Volk könnte dann an die Anlagen der Ski Weltmeisterschaften in St. Moritz ein Beitrag von vier Millionen Franken gesprochen werden.
Antrag auf Direktbeschluss
An der Volksabstimmung vom 24. September 2000 wurde der Kredit von sieben Millionen Franken an die Skiweltmeisterschaften 2003 in St. Moritz mit 21'421 Ja-Stimmen zu 22'204 Nein-Stimmen abgelehnt. In der Märzsession 2001 reichte Grossrat Hartmann, St. Moritz, mit Mitunterzeichnern einen Antrag auf Direktbeschluss betreffend Kantonsbeitrag an die "Alpine Wettkampfstätte von nationaler Bedeutung" in St. Moritz ein. Der Kanton soll demnach an die Infrastruktureinrichtung für die Ski-WM in St. Moritz analog zum Bund einen Beitrag von vier Millionen Franken bezahlen.
Der Grosse Rat erklärte den Antrag anlässlich der Maisession für erheblich und beauftragte eine Kommission, bis zur Oktobersession 2001 Bericht zu erstatten und Antrag zu stellen. Mit dem Antrag auf Direktbeschluss kann verlangt werden, dass der Grosse Rat im Bereich seiner eigenen Zuständigkeit einen Beschluss fasst. Die eingesetzte Kommission kann den Antrag auf Direktbeschluss in dem Sinne behandeln, dass sie nicht nur Antrag auf Annahme oder Ablehnung des eingereichten Antrags, sondern auch andere, alternative Lösungsvorschläge beantragen kann. Beim vorliegenden Geschäft ist die Kommission in diesem Sinne tätig geworden.
Volksabstimmung
Die Kommission ist der Meinung, dass die Ablehnung des WM-Kredits durch das Volk zu respektieren sei. Wenn eine Beitragsleistung an die Ski-WM erfolgen solle, dann müsse das Volk in irgendeiner Art und Weise angehört werden. Ansonsten könne sich das Volk zu Recht übergangen fühlen. Die Kommission ist zugleich aber auch der Auffassung, dass zukünftig in der Regel nicht das Volk über solche Beiträge zu befinden habe, sondern die Ausgabenkompetenzen gemäss Wirtschaftsförderungsgesetz im Grundsatz unangetastet bleiben sollen.
Varianten geprüft
Die Kommission hat mehrere Varianten geprüft. Sie sieht in einem Direktbeschluss, welcher nicht mehr, wie beim Volksentscheid vom 24. September 2000 beantragt, sieben Millionen Franken an den Anlass Ski-WM, sondern vier Millionen Franken für die WM-Anlagen vorsieht, eine Umgehung dieses Volksentscheids und lehnt diesen ohne Volksabstimmung ab. Wenn das Volk über einen WM-Beitrag abstimmen soll, dann würde die Kommission die Wiedererwägung vorziehen. Sie beurteilt eine Wiedererwägung des Entscheids vom 24. September 2000 als die offenere und demnach auch bessere Variante als den Direktbeschluss.
Die Kommission hat im Laufe der Kommissionsarbeit festgestellt, dass in Graubünden die gesetzlichen Bestimmungen, die den Bau von Sportanlagen fördern, nicht alle Bedürfnisse abdecken können und dass ein kantonales Sportanlagenkonzept - auch als Ergänzung zum nationalen Sportanlagenkonzept (NASAK) - fehlt. Die Kommission schlägt deshalb einen neuen umfassenden Lösungsansatz vor.
Lösungsansatz
Es soll die Möglichkeit geschaffen werden, Beiträge an Sportanlagen von nationaler und kantonaler Bedeutung zu leisten, auch wenn diese nicht dem Tourismus dienen und sich auch nicht in einer Entwicklungsregion (IHG) befinden. Als gesetzliche Grundlage bietet sich der Erlass eines Sportgesetzes oder eine Ergänzung des Wirtschaftsförderungsgesetzes an. Die Erarbeitung und der Erlass einer kantonalen Sportgesetzgebung würden rund zwei Jahre beanspruchen. Beiträge an die WM-Anlagen in St. Moritz könnten somit nicht rechtzeitig beschlossen werden. Um den Anliegen des Direktbeschlusses Rechnung zu tragen, beantragt die Kommission daher die Wirtschaftsförderungsgesetzgebung auszuweiten. Es soll ein neuer Gesetzesartikel im Wirtschaftsförderungsgesetz geschaffen werden, welcher die generelle Grundlage für die Unterstützung von Sportanlagen gemäss NASAK und kantonalem Sportanlagenkonzept bildet. Diese Gesetzesänderung unterliegt der Volksabstimmung.
Es sollen nicht beliebige Sportanlagen gefördert werden, sondern nur solche, welche dem NASAK-Konzept entsprechen oder von kantonaler Bedeutung sind. Dazu müsste ein entsprechendes kantonales Konzept, welches sich an das NASAK anlehnt, erarbeitet werden. Die Regierung soll mit der Erarbeitung beauftragt werden.
Ein kantonales Sportanlagenkonzept wäre nicht nur als Grundlage für die Förderung und Unterstützung mit kantonalen Beiträgen geeignet, sondern stünde auch im Einklang mit dem Konzept des Bundesrats für eine Sportpolitik in der Schweiz, welches die Entwicklung von kantonalen Konzepten neben der Weiterführung des NASAK vorsieht.
Der Bund hat bisher 80 Millionen Franken für die Umsetzung der NASAK-Projekte bereit gestellt. Er geht davon aus, dass Standortgemeinde und -kanton sich mit einer angemessenen Mitfinanzierung beteiligen.
Finanzielle Auswirkungen
Wenn der Kanton an die NASAK-Projekte die gleichen Beiträge wie der Bund leistet, hat er an die Ski-Pisten für die WM St. Moritz vier Millionen Franken, an die Bobbahn Celerina/St. Moritz zwei Millionen Franken und an die Eissportanlagen in Davos vier Millionen Franken auszurichten. Diese Werte stellen Maximalbeiträge dar und dürften im Einzelfall - mit Ausnahme des Beitrags an die Pisten für die Ski-WM St. Moritz - tiefer festgelegt werden. Die kantonalen Verpflichtungen aus den NASAK-Projekten betragen somit für die aktuellen Projekte zwischen sechs und zehn Millionen Franken. Weitere finanzielle Auswirkungen können erst ermittelt werden, wenn die Regierung ein kantonales Sportanlagenkonzept erstellt hat oder allfällige weitere Bundesbeiträge aufgrund eines neuen NASAK-Kredites bekannt sind.
Antrag der Kommission
Gestützt auf ihren Bericht beantragt die Kommission dem Grossen Rat, das Wirtschaftsförderungsgesetz und die grossrätliche Verordnung zu revidieren und die Regierung zu beauftragen, ein kantonales Sportanlagenkonzept zu erarbeiten.
Auskunftspersonen -
Grossrat Walter Zegg, Samnaun, Vizepräsident der grossrätlichen Kommission, Tel. 081-861 80 80,Natel 079-610 24 60 -
Grossrat Mario Cavigelli, Domat Ems, Mitglied der grossrätlichen Kommission, Tel. 081-258 55 80 -
Beat Ryffel, Departementssekretär, Departement des Innern und der Volkswirtschaft, Tel. 081-257 23 12
Diese Meldung liegt nur in deutscher Sprache vor.

Gremium: Grossrätliche Kommission
Quelle: dt Grossrätliche Kommission
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