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Die Bündner Regierung schlägt vor, den Mutterschaftsurlaub nicht im OR, sondern im Erwerbsersatz-Gesetz zu regeln. Damit könnte der langjährige Verfassungsauftrag, eine Mutterschaftsversicherung einzuführen, weit besser erfüllt werden.
Der Bund schlägt vor, das Obligationenrecht (OR) zu revidieren und einen Mutterschaftsurlaub einzuführen, der durch die Arbeitgebenden zu bezahlen wäre. Diesem Vorschlag kann die Regierung aus folgenden Gründen nicht zustimmen:
- Die vorgeschlagene Finanzierung wirkt sich negativ auf die Lohnpolitik der Arbeitgebenden gegenüber den Arbeitnehmerinnen aus, die in den Genuss eines Mutterschaftsurlaubs kommen.
- Die Arbeitnehmerinnen würden benachteiligt.
- Der Vorschlag des Bundes würde Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Unternehmen verursachen.
- Der bezahlte Mutterschaftsurlaub wäre nur auf unselbstständig erwerbstätige Frauen beschränkt.
Das vom Bund vorgeschlagene Modell der OR-Lösung ist aus wirtschaftlichen, sozialen und familienpolitischen Gründen abzulehnen. Bei der Mutterschaftsversicherung handelt es sich um ein gesellschaftspolitisches Anliegen und nicht um ein arbeitsrechtliches Problem, weshalb der Lösungsansatz übers OR zwangsläufig mit konzeptionellen Mängeln behaftet ist.
Mit der vorgeschlagenen OR-Lösung würde im Ergebnis dem heute allgemein anerkannten politischen und wirtschaftlichen Ziel, die Teilnahme der Frauen am Arbeitsmarkt zu erhöhen, entgegen gewirkt, da dadurch den Frauen, die in den Genuss eines Mutterschaftsurlaubs gelangen, die Teilnahme am Arbeitsmarkt erschwert würde.
Aus familienpolitischer Sicht ist es nicht gerechtfertigt, die Zielsetzung des Mutterschaftsurlaubs auf die unselbstständig erwerbstätigen Frauen zu beschränken. Eine Mutterschaftsversicherung, die sich am Solidaritätsgedanken orientiert, ist auch auf die selbstständig erwerbstätigen Frauen auszudehnen, was heute leider nicht mehrheitsfähig sein dürfte.
Die Regierung sieht eine zielführende Lösung zur Umsetzung des Verfassungsauftrags, eine Mutterschaftsversicherung einzuführen, in einer entsprechenden Revision des Erwerbsersatz-Gesetzes (EOG). Im EOG kann eine Lösung getroffen werden, bei der die Gründe, die gegen die OR-Lösung sprechen, praktisch vollumfänglich gegenstandslos werden.

Aus den Gemeinden
Die Vereinbarung der Gemeinden Camuns, Surcasti, Tersnaus und Uors-Peiden, sich zur Gemeinde Suraua zu vereinigen, wird genehmigt. Im Sinn einer Übergangsregelung wird die Gemeinde Suraua auf Grund des durchschnittlichen Finanzkraft-Indexes für die Jahre 2002 und 2003 der Finanzkraft-Gruppe fünf zugewiesen. Die Regierung unterbreitet dem Grossen Rat eine entsprechende Botschaft.

Personelles
Dorin Ritzmann, geb. 1959, von und in Zürich, wird Oberärztin am Frauenspital Fontana in Chur. Von Mitte Juli an wird sie vollumfänglich in Chur tätig sein. Ab Anfang 2002 teilweise im Spital Thusis.
Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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