Die GPK hat den Bericht (Botschaft, Heft Nr.2/2001-2002, Seite 57)
vorgeprüft und nahm Einsicht in das Protokoll der Vorberatungskommission
über die Sitzung vom 9. August 2001 Hiermit erstattet die GPK dem
Grossen Rat im Sinne von Art. 2 Abs. 4 GPK-Reglement folgenden
Mitbericht:
1. Allgemeines
Im Bericht erwähnt die Regierung, dass der Grosse Rat und die
Regierung unter GRiforma sich gemeinsam an eine neue Rollenteilung
herantasten müssen und dass die konkrete Rollenteilung für das Afl noch
geklärt werden muss. Als nicht vereinbar mit den GRiforma-Grundsätzen
erachtet die GPK die Haltung der Regierung, wonach die Regierung zur
Festlegung der strategischen Ziele und der Rahmenbedingungen allein
zuständig sein soll und der Grosse Rat nur indirekt auf die "Informatik"
einwirken kann. Gerade unter GRiforma ist es nach Ansicht der GPK auch
Sache des Grossen Rates, die strategischen Leitlinien festzulegen. Dazu
braucht der Grosse Rat genügende Entscheidungsgrundlagen. Als sinnvoll
würde es die GPK erachten, wenn diese von einer anders als heute
zusammengesetzten Informatik-Kommission, in der beispielsweise
verwaltungsunabhängige Experten und/oder Grossratsmitglieder vertreten
sind, zuhanden des Grossen Rates aufbereitet würden. Im Rahmen der
anstehenden Parlamentsreform wäre diese Frage näher zu prüfen und auch
Mitwirkungsmöglichkeiten des Grossen Rates bei Ziel- und
Strategiefestlegung zu entwickeln. Mindestens bis dahin sollte nach
Ansicht der GPK der Grosse Rat das Amt für Informatik weiterhin über die
GRiforma-Budgetvariante 2 steuern.
Der Bericht listet detailliert und anschaulich die heutigen Aufgaben
auf und weist auf mögliche zukünftige Aufgaben hin. Insgesamt erachtet
die GPK den Bericht als wertvolle Auslegeordnung für die AflAufgaben.
Die Aufgaben werden aber nicht gewichtet und die Konsequenzen möglicher
Aufgabenanpassungen nicht aufgezeigt. Somit kann der Grosse Rat aufgrund
des Berichtes nicht beurteilen, ob das AfI die "richtigen" Aufgaben
erfüllt oder Änderungen im Aufgabenkatalog vorgenommen werden müssten.
Aufgrund des Berichtes hat zwar nun der Grosse Rat nähere Kenntnisse
über die heutigen Afl-Aufgaben. Er kann gestützt auf diese Unterlagen
aber nach wie vor nicht wie im Postulat gewünscht den politischen
Leistungsauftrag für das Afl festlegen.
Gestützt auf eine vertiefte Analyse im Jahre 1995 hat die Regierung
die noch heute geltende Informatik-Strategie OPTIN (Analyse und
Optimierung Informatik-Einsatz) festgelegt. Die GPK erachtet OPTIN als
verständliche und soweit sie es beurteilen kann auch als taugliche
Strategie. Da unter GRiforma die Festlegung der strategischen Leitlinien
Sache des Grossen Rates und nicht der Regierung ist, erachtet es die GPK
als angebracht, dass der Grosse Rat die OPTIN-Strategie als vorderhand
verbindlich erklärt. Anpassungen der Strategie bedürften zumindest der
Mitwirkung durch den Grossen Rat.
Im Bericht wird der Dienststellen-Support auf den PC- und
Server-Support eingeschränkt und es werden dafür verschiedene Varianten
aufgezeigt. Eine eigentliche vertiefte Analyse wurde nicht vorgenommen,
sondern mit der Umfrage in erster Linie der IST-Zustand und die Wünsche
der Dienststellen aufgelistet. Nach Ansicht der GPK sollte die Frage, ob
eine Dienststelle zentral durch das Afl betreut werden soll, nicht von
deren momentanen Wünschen abhängig gemacht werden, sondern auf einer
Aufgaben- und Strukturanalyse beruhen. Ziel müsste ein effizienter und
kostengünstiger Support sein. Die GPK hofft, dass mit den von der
Vorberatungskommission geforderten zusätzlichen Abklärungen dazu
genügend Entscheidungsgrundlagen bereit gestellt werden.
Der Bericht enthält verschiedene Personal- und Anschaffungsbegehren.
Mit der durch den Grossen Rat erfolgten Delegation der
Stellenschaffungskompetenzen für GRiforma-Dienststellen ist
grundsätzlich das Finanzdepartement für die Stellenschaffung zuständig.
Die von der Vorberatungskommission beantragte Erklärung ist eine
politische Willensäusserung, für den spezifischen Fall des
DienststellenPC-Supportes eine Rückdelegation an die GPK vorzunehmen.
Insgesamt erwartet die GPK, dass die notwendigen Stellen durch interne
Stellenverschiebungen geschaffen werden.
Insgesamt beurteilt die GPK den Bericht als eine wertvolle
Auslegeordnung. Er ist aber in erster Linie eine Bestandesaufnahme und
weniger eine vertiefte Analyse über die AfI-Aufgaben und dessen
strategische Ausrichtung. Als Entscheidungsgrundlage zur Festlegung des
"politischen" Leistungsauftrages durch den Grossen Rat dürfte er allein
nicht ausreichen.
Da aufgrund des Berichtes der Grosse Rat noch nicht den
"politischen" Leistungsauftrag für das Afl festlegen kann und im Rahmen
der anstehenden Parlamentsreform noch verschiedene diesbezügliche
Abklärungen getroffen werden müssten, sollte nach Ansicht der GPK das
Anliegen pendent gehalten und deshalb das Postulat noch nicht
abgeschrieben werden.
II. Eintreten
- gemäss Botschaft
II. Detailberatung
- Zustimmung zur von der Vorberatungskommission beantragten
grossrätlichen Erklärung;
- Antrag zur Ergänzung der von der Vorberatungskommission
beantragten grossrätlichen Erklärung:
bei der strategischen Führung im Zusammenhang mit der Informatik des
Kantons Graubünden mitwirken kann. Mindestens bis im Rahmen der
anstehenden Par!amentsreform neue Mitwirkungsmöglichkeiten geschaffen
wurden, steuert der Grosse Rat das Afl weiterhin nach der
GRiforma-Budgetvariante 2.
Unter GRiforma ist es Sache des Grossen Rates, die strategischen
Leitlinien für die kantonale Informatik zu bestimmen. Aufgrund des
Berichtes kann der Grosse Rat den "politischen" Leistungsauftrag für das
Afl nicht festlegen. Deshalb ist vorderhand und bis auf Weiteres die von
der Regierung im Jahre 1995 verabschiedete OPTIN-Strategie verbindlich.
Anpassungen dieser Strategie bedürfen unter GRiforma der Mitwirkung des
Grossen Rates.
- vom Afl-Bericht Kenntnis zu nehmen
- das Postulat Mähr (GRP 2000/2001, Seiten 407, 572) nicht
abzuschreiben
Chur, 20. September 2001
Namens der Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rats, Der
Präsident: H. Geisseler
Gremium: Geschäftsprüfungs-Kommission des Grossen Rats Graubünden
Quelle: dt Geschäftsprüfungs-Kommission des Grossen Rats Graubünden