Die Regierung hat am 25. September für die Kraftwerk-Besteuerung
eine Lösung getroffen und damit ein Problem gelöst, das den Kanton
Graubünden während langer Zeit beschäftigt hat.
Mit der Totalrevision des Steuergesetzes im Jahre 1986 konnte mit
den Kraftwerk-Gesellschaften vereinbart werden, dass sie - anders als
alle übrigen juristischen Personen - weiterhin der Vermögensbesteuerung
unterstellt blieben. Mit der Teilrevision im Jahr 1996 ist diese
Vertragslösung weggefallen. Aufgrund der massiven Erhöhung der
Wasserzinsen und der daraus resultierenden starken Mehrbelastung waren
die Kraftwerk-Gesellschaften nicht mehr bereit, einer gegenüber den
anderen juristischen Personen erhöhten Steuerbelastung zuzustimmen.
In der Folge wurden verschiedene Lösungsansätze für die
Kraftwerk-Besteuerung geprüft. Die Regierung hatte sich im Dezember 1998
noch für die Anwendung des sogenannten Bündner Modells entschieden, das
aber nur auf dem Gerichtsweg hätte durchgesetzt werden können.
Die Entwicklungen in der Elektrizitätswirtschaft, die Überschüsse an
produzierter Energie, die bevorstehende Öffnung des Strommarkts, der
befürchtete vorübergehende Preiszerfall und die tiefen Bewertungen der
Kraftwerk-Gesellschaften machten ein Überdenken dieser Entscheidung
erforderlich. Das Risiko einer gerichtlichen Durchsetzung der
anstehenden Fragen wurde als sehr hoch beurteilt. Die bestehenden
Unsicherheiten belasteten auch die Gemeinden mit hohen Einnahmen aus der
Kraftwerk-Besteuerung. In diesen Gemeinden wurden das Erstellen von
Budget und Rechnung, aber auch die Liquidität zu einem substantiellen
Problem, das den Ruf nach einer raschen Lösung aufkommen liess.
Auch auf Seiten der Kraftwerk-Gesellschaften wurde der Wunsch nach
einer baldigen Lösung und nach Rechtssicherheit immer grösser. Die
Elektrizitätswirtschaft beauftragte deshalb mit Walter Pfeiffer einen
externen Energie-Fachmann mit der Entwicklung eines Modells für die
Kraftwerk-Besteuerung.
Dieses Modell wurde durch die kantonalen Behörden unter Beizug eines
eigenen externen Energie-Fachmanns durchleuchtet und in mehreren
Verhandlungen mit den Vertretern der Elektrizitätswirtschaft bereinigt.
Die Regierung hat der getroffenen Lösung zugestimmt. Die entsprechenden
Vereinbarungen können in den kommenden Wochen unterzeichnet werden.
Die getroffene Vereinbarung umfasst sowohl eine Lösung für die
offenen Steuerjahre 1997 bis 2000 als auch eine solche für die
Steuerjahre 2001 und folgende.
Für die Übergangsperiode bis Ende Steuerjahr 2000 konnte das schon
früher diskutierte Modell der erhöhten Dividendenleistungen vereinbart
werden. Die Zuschläge zu den ordentlich ausgewiesenen Pflichtdividenden
belaufen sich auf sieben Prozent (1997 und 19998), sechs Prozent (1999)
und fünf Prozent (2000). Diese Steuerleistungen können mit der
Unterzeichnung der entsprechenden Vereinbarung durch alle Partnerwerke
veranlagt und in Rechnung gestellt werden. Für die Kraftwerke Ilanz AG,
die in den fraglichen Jahren saniert werden musste, kann die Erhöhung
der Steuerleistung nicht in Betracht fallen.
Ab dem Steuerjahr 2001 stellt das sog. Modell Pfeiffer die Grundlage
für die Besteuerung der Kraftwerk-Gesellschaften dar. Dieses Modell
bezweckt eine marktnahe Bewertung der Energieproduktion jedes einzelnen
Werks. Es fusst auf den langfristigen Grundlagen der schweizerischen
Elektrizitätswirtschaft und trägt den konkreten Produktions- und
Speichermöglichkeiten der einzelnen Unternehmungen ebenso Rechnung wie
den Verhältnissen auf dem Absatzmarkt. Im Resultat wird mit dem Modell
der Erfolg für jedes einzelne Werk ermittelt, wie er beim Verkauf der
gesamten Produktion auf dem Strommarkt erwartet werden könnte. Liegt der
so ermittelte Erfolg über der vereinbarten Pflichtdividende, dient er
gleichzeitig als Grundlage für die Gewinnbesteuerung. Liegt das
ermittelte Ergebnis unterhalb der Pflichtdividende, bildet die
Steuerleistung auf der Pflichtdividende (mit einer späteren
Kompensationsmöglichkeit) nach wie vor die untere Grenze der
Gewinnbesteuerung. In diesem Sinne wird die Besteuerung der Partnerwerke
erstmals flexibilisiert und damit weit besser der wirtschaftlichen
Leistungsfähigkeit der einzelnen Gesellschaften angepasst als bisher.
Die tatsächliche Gewinnentwicklung wird mit der marktnahen
Energiebewertung nach dem Modell Pfeiffer wesentlich stärker als früher
von den Marktverhältnissen auf dem Strommarkt, von den
Niederschlagsmengen und den werkspezifischen Produktions- und
Kostenstrukturen abhängig sein. Dies hat klarerweise auch zur Folge,
dass zwischen den einzelnen Werken erhebliche Unterschiede zu Tage
treten.
Finanziell wirken sich Übergangsregelung und Modell Pfeiffer sehr
unterschiedlich aus. Mit der erhöhten Dividendenleistung werden von
allen Partnerwerkgesellschaften Steuerleistungen gefordert, die weit
über den bisher bezahlten Beträgen liegen. Für den Kanton resultieren
für die vier Übergangsjahre zusätzliche Einnahmen von rund 14 Millionen
Franken. Genaue Berechnungen nach dem Modell Pfeiffer können erst
vorgenommen werden, wenn die benötigten Parameter für das Jahr 2001
bekannt sind. Dies ist im heutigen Zeitpunkt noch nicht der Fall.
Berechnungen, die sich auf die Daten aus dem Jahr 2000 stützen, zeigen
für drei Gesellschaften Ergebnisse, die weit über der Pflichtdividende
liegen. Für die übrigen Werke können nur Gewinnsteuererträge auf der
Basis der Pflichtdividende erwartet werden.
Gremium: Regierung
Quelle: dt Steuerverwaltung Graubünden