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Anspruch auf Zuschuss an Krankenkassen - Prämien sofort melden
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09.10.2001
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Personen, die Anspruch auf einen Zustupf an die Krankenkassen-Prämien haben oder glauben, einen solchen zu haben, sollen sich umgehend bei der AHV-Zweigstelle ihrer Wohngemeinde melden.
Personen, die Ihren Anspruch auf individuelle Prämienverbilligung (IPV) noch nicht geltend gemacht haben, sollen sofort das ausgefüllte Anmeldeformular der AHV-Zweigstelle ihrer Gemeinde einreichen. Wer kein solches Formular bekommen hat, kann es bei dieser Stelle beziehen. Damit die Auszahlung der IPV-Gelder noch in diesem Jahr stattfinden kann, bitten wir die Anmeldeformulare sobald als möglich einzureichen.
Wer hat vermutlich Anspruch auf IPV?
Folgende Haushalte haben voraussichtlich Anspruch auf IPV:
Haushaltsgrösse
Einkommens-Grenzen 2001 1)
Mutmasslicher Nettolohn 2001 2)
1 Erwachsene
26'263.--
32'000.--
1 Erwachsene,1 Kind
30'000.--
40'000.--
1 Erwachsene, 2 Kinder
36'048.--
50'000.--
2 Erwachsene
43'609.--
55'000.--
2 Erwachsene, 1 Kind
49'217.--
63'000.--
2 Erwachsene, 2 Kinder
50'440.--
67'000.--
2 Erwachsene, 3 Kinder
55'600.--
75'000.--
2 Erwachsene, 4 Kinder
60'000.--
84'000.--
2 Erwachsene, 5 Kinder
61'037.--
88'000.--
2 Erwachsene, 2 Jugendliche, 2 Kinder
70'000.--
95'000.--
1) steuerbares Einkommen plus 10% des steuerbaren Vermögens
2) Annahme: steuerbares Vermögen von Fr. 0
Beispiel:
Eine Familie mit zwei erwachsenen Personen und drei Kindern hat voraussichtlich einen Anspruch auf IPV, sofern ihr steuerbares Einkommen plus zehn Prozent des steuerbaren Vermögens unter 55'600 Franken bzw. ihr mutmasslicher Nettolohn unter 75'000 Franken pro Jahr liegt.
Seit diesem Jahr sind Neuanmeldungen für den Prämienverbilligungs-Anspruch ganzjährig möglich. Auf Antrag der anspruchsberechtigten Personen erfolgt bei wesentlichen Änderungen der familiären oder wirtschaftlichen Verhältnissen eine Neubeurteilung des Anspruchs. Eine Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse wird als wesentlich bezeichnet, wenn diese mindestens 25 Prozent des anrechenbaren Einkommens beträgt.
Gremium: Gesundheitsamt Graubünden
Quelle: dt Gesundheitsamt Graubünden
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