Ein Teilstab des Kantonalen Führungsstabes, bestehend aus Vertretern
der Ämter Kantonspolizei, Kantonsarzt, Feuerpolizeiamt, Amt für Umwelt,
Veterinäramt und Chemisches Laboratorium hat sich heute mit Fragen der
Bedrohung durch biologische Attacken befasst.
Vorgehen bei tatsächlichen oder vermuteten B / C-Terror-Ereignissen
(z.B. Anthrax / Milzbrand):
Aufgrund der Milzbrand-Infizierung in den USA vor dem Hintergrund
der Terroranschläge sowie dem Auftauchen von Anthraxdrohbriefen mit
puderigem Inhalt (sowohl in Basel-Land als auch Basel-Stadt) in den
letzten Tagen ist folgendes Vorgehen im Verdachtsfalle verbindlich
vorzusehen.
1. Kein Grund zur Panik !
Es handelt sich um eine bakterielle Infektion, welche durch
kontaminierte Tierprodukte (Wolle, Ziegenhaar, Knochen, Leder, etc.) via
Eindringen von Bakteriensporen in die Haut über z. B.
Schnittverletzungen oder Hautabschürfungen, aber auch via Inhalation
(Einatmen) oder durch Verzehr von ungenügend gekochtem Fleisch von mit
Milzbrand infizierten Tieren übertragen werden kann. Die Übertragung von
Mensch zu Mensch ist extrem selten. Eine Infektion nach möglicher oder
tatsächlicher Anthraxsporenexposition kann mit entsprechenden
Antibiotika in Tablettenform verhindert werden. Infizierte Personen
werden ebenfalls mit Antibiotika behandelt, die Wirkung ist gut, eine
Isolierung ist nicht erforderlich.
2. Milzbrand als biologische Waffe
Um die Milzbrandsporen als biologische Waffe einsetzen zu können,
müssen sie in äusserst kleine Partikel zerlegt werden. Dies ist
schwierig und setzt grosse technische Kenntnisse sowie eine
Spezialausrüstung voraus. Falls diese sehe kleinen Partikel inhaliert
werden, kann eine lebensbedrohliche Lungeninfektion auftreten, welche
jedoch aufgrund der Symptome erkannt und behandelt werden kann (siehe
oben).
Vorgehen bei verdächtigen ungeöffneten Briefen oder Paketen, welche
z. B. mit bedrohlichen Botschaften wie Anthrax / Milzbrand, etc.
beschriftet sind:
1. Nicht schütteln, nicht öffnen und Inhalt keinesfalls ausleeren.
2. Verpacken des verdächtigen Briefes oder Paketes in eine
Plastiktasche oder in einen sonst verfügbaren Behälter, damit kein
Inhalt austreten kann.
3. Fenster und Türen schliessen, Raum verlassen. Dritte vom Betreten
abhalten.
4. Dekontamination der Haut mittels Händewaschen mit Wasser und
Seife.
5. Benachrichtigen Sie als nächstes die Polizei (Tel. 117)
6. Auflisten aller Personen, welche zur gleichen Zeit im gleichen
Raum oder im gleichen Gebiet anwesend waren. Übergabe dieser Liste an
die Polizei.
Vorgehen bei bereits geöffneten Briefen mit verdächtigem Inhalt
(Sand, Puder):
1. Nicht versuchen das Puder wegzuwischen. Die bereits ausgetretene
verdächtige Substanz sofort abdecken, diese Abdeckung nicht mehr
entfernen.
2. Raum verlassen, Fenster und Türen schliessen.
3. Hände waschen mit Wasser und Seife
4. Benachrichtigen der Polizei (Tel. 117) .
5. Mit der verdächtigen Substanz kontaminierte Kleider so schnell
wie möglich wechseln und in einem Plastiksack oder entsprechenden
Behälter sicherstellen. Der Kleidersack/Behälter muss den entsprechenden
Behörden (Polizei) übergeben werden.
6. Duschen so schnell wie möglich mit Wasser und Seife, inkl. Haare
waschen.
7. Auflisten aller Personen (Name, Adresse, Tel-Nr.), welche zur
gleichen Zeit im gleichen Raum oder im gleichen Gebiet waren und
ebenfalls Kontakt mit der verdächtigen Substanz hatten. Übergabe dieser
Liste an die Polizei.
Medizinische Anlaufstelle
Anlaufstelle für medizinische Massnahmen bei allfällig Betroffenen
ist das Kantonsspital in Chur.
Gremium: Kantonale Leitungsorganisation für den Katastrophen- und
Kriegsfall Graubünden
Quelle: dt Kantonale Leitungsorganisation für den Katastrophen- und
Kriegsfall Graubünden