Navigation

Inhaltsbereich

  • Erste Mitteilung
  • Neuen Beitrag einfügen
Ein Teilstab des Kantonalen Führungsstabes, bestehend aus Vertretern der Ämter Kantonspolizei, Kantonsarzt, Feuerpolizeiamt, Amt für Umwelt, Veterinäramt und Chemisches Laboratorium hat sich heute mit Fragen der Bedrohung durch biologische Attacken befasst.

Vorgehen bei tatsächlichen oder vermuteten B / C-Terror-Ereignissen (z.B. Anthrax / Milzbrand):
Aufgrund der Milzbrand-Infizierung in den USA vor dem Hintergrund der Terroranschläge sowie dem Auftauchen von Anthraxdrohbriefen mit puderigem Inhalt (sowohl in Basel-Land als auch Basel-Stadt) in den letzten Tagen ist folgendes Vorgehen im Verdachtsfalle verbindlich vorzusehen.

1. Kein Grund zur Panik !
Es handelt sich um eine bakterielle Infektion, welche durch kontaminierte Tierprodukte (Wolle, Ziegenhaar, Knochen, Leder, etc.) via Eindringen von Bakteriensporen in die Haut über z. B. Schnittverletzungen oder Hautabschürfungen, aber auch via Inhalation (Einatmen) oder durch Verzehr von ungenügend gekochtem Fleisch von mit Milzbrand infizierten Tieren übertragen werden kann. Die Übertragung von Mensch zu Mensch ist extrem selten. Eine Infektion nach möglicher oder tatsächlicher Anthraxsporenexposition kann mit entsprechenden Antibiotika in Tablettenform verhindert werden. Infizierte Personen werden ebenfalls mit Antibiotika behandelt, die Wirkung ist gut, eine Isolierung ist nicht erforderlich.

2. Milzbrand als biologische Waffe
Um die Milzbrandsporen als biologische Waffe einsetzen zu können, müssen sie in äusserst kleine Partikel zerlegt werden. Dies ist schwierig und setzt grosse technische Kenntnisse sowie eine Spezialausrüstung voraus. Falls diese sehe kleinen Partikel inhaliert werden, kann eine lebensbedrohliche Lungeninfektion auftreten, welche jedoch aufgrund der Symptome erkannt und behandelt werden kann (siehe oben).
Vorgehen bei verdächtigen ungeöffneten Briefen oder Paketen, welche z. B. mit bedrohlichen Botschaften wie Anthrax / Milzbrand, etc. beschriftet sind:

1. Nicht schütteln, nicht öffnen und Inhalt keinesfalls ausleeren.

2. Verpacken des verdächtigen Briefes oder Paketes in eine Plastiktasche oder in einen sonst verfügbaren Behälter, damit kein Inhalt austreten kann.

3. Fenster und Türen schliessen, Raum verlassen. Dritte vom Betreten abhalten.

4. Dekontamination der Haut mittels Händewaschen mit Wasser und Seife.

5. Benachrichtigen Sie als nächstes die Polizei (Tel. 117)

6. Auflisten aller Personen, welche zur gleichen Zeit im gleichen Raum oder im gleichen Gebiet anwesend waren. Übergabe dieser Liste an die Polizei.

Vorgehen bei bereits geöffneten Briefen mit verdächtigem Inhalt

(Sand, Puder):

1. Nicht versuchen das Puder wegzuwischen. Die bereits ausgetretene verdächtige Substanz sofort abdecken, diese Abdeckung nicht mehr entfernen.

2. Raum verlassen, Fenster und Türen schliessen.

3. Hände waschen mit Wasser und Seife

4. Benachrichtigen der Polizei (Tel. 117) .

5. Mit der verdächtigen Substanz kontaminierte Kleider so schnell wie möglich wechseln und in einem Plastiksack oder entsprechenden Behälter sicherstellen. Der Kleidersack/Behälter muss den entsprechenden Behörden (Polizei) übergeben werden.

6. Duschen so schnell wie möglich mit Wasser und Seife, inkl. Haare waschen.

7. Auflisten aller Personen (Name, Adresse, Tel-Nr.), welche zur gleichen Zeit im gleichen Raum oder im gleichen Gebiet waren und ebenfalls Kontakt mit der verdächtigen Substanz hatten. Übergabe dieser Liste an die Polizei.

Medizinische Anlaufstelle
Anlaufstelle für medizinische Massnahmen bei allfällig Betroffenen ist das Kantonsspital in Chur.

Gremium: Kantonale Leitungsorganisation für den Katastrophen- und Kriegsfall Graubünden
Quelle: dt Kantonale Leitungsorganisation für den Katastrophen- und Kriegsfall Graubünden
Neuer Artikel