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Der Kanton Graubünden beabsichtigt, sich mit 1.14 Millionen Franken am Aktienkapital der Crossair zu beteiligen. Die Regierung unterbreitet dem Grossen Rat eine entsprechende Botschaft.

Die vom Bundesrat zusammen mit der Wirtschaft entworfene Lösung sieht vor, einen Teil des bisherigen Flugbetriebs der Swissair auf die Crossair zu übertragen. Das für diesen Zweck erforderliche Eigenkapital der Crossair beträgt neu rund 2.97 Milliarden Franken, wovon der Bund 600 Millionen, die Kantone rund 400 Millionen und Gemeinden rund 50 Millionen Franken beitragen sollen. Die öffentliche Hand übernimmt somit rund eine Milliarde Franken am neu aufzubringenden Aktienkapital der Crossair. Neben dem Kanton Zürich, der sich mit 300 Millionen an der neuen Crossair beteiligen will, haben auch andere Kantone signalisiert, vorab einen festen Anteil zu übernehmen (Basel-Stadt 26 Millionen, Basel-Land 5 Millionen, Genf 10 Millionen Franken). Die Finanzdirektoren-Konferenz hat einen Verteilschlüssel entworfen, welcher die Aufteilung des Restbetrags von 59 Millionen Franken unter den verbleibenden Kantonen regeln soll. Dieser Schlüssel sieht vor, dass sich Graubünden mit einem Betrag von annähernd 1.14 Millionen Franken beteiligt. Bei einem Bezugspreis von 56 Franken pro Aktie entfallen auf den Kanton Graubünden rund 20'300 Aktien.
Das finanzielle Engagement des Kantons Graubünden entspricht einerseits einer Geste der Solidarität mit den vom Niedergang der Swissair besonders betroffenen Kantonen und den vielen in ihren beruflichen Existenzen bedrohten Arbeitnehmenden. Die Beteiligung soll aber auch aus der Überzeugung erfolgen, dass eine leistungsfähige und gut etablierte internationale Fluggesellschaft für den Wirtschafts-Standort und das Tourismusland Schweiz und damit auch für Graubünden von grosser Bedeutung sein kann.
Die Regierung unterbreitet dem Grossen Rat eine Botschaft zur Beteiligung am Aktienkapital der Crossair AG. Unterstützt auch das Parlament diese Beteiligung, ist der entsprechende Beschluss dem fakultativen Finanzreferendum zu unterstellen.

Ein Prozent Teuerungsausgleich fürs Staatspersonal
Zum Ausgleich der Teuerung für das kantonale Personal und die Volksschul-Lehrpersonen wird auf den 1. Januar 2002 eine Teuerungszulage von einem Prozent ausgerichtet. Damit wird die in den letzten Jahren nicht ausgeglichene Teuerung von 2.9 auf 2.1 Prozent reduziert, während 0.2 Prozent auf die effektive Jahresteuerung entfallen.
Die Alters-, Invaliden- und Ehegatten-Renten der kantonalen Pensionskasse werden nicht an die Teuerung angepasst.

Kanton kauft Liegenschaften in Chur
Um die Kantonsschule erweitern zu können, hat die Regierung Anfang Jahr dem Kauf des Constantineums zugestimmt. Zum gleichen Zweck soll zusätzlich die Liegenschaft Münzmühle erworben werden. Diese diente in den letzten Jahrzehnten der Rudolf-Steiner-Schule als Schulhaus. Mittlerweile ist der Schulbetrieb eingestellt worden. Der Kaufpreis beträgt 1.7 Millionen Franken.
Die kantonale Pensionskasse will die beiden Geschäftshäuser an der Steinbruchstrasse 18 und 20 von der Pensionskasse Zug abkaufen. Die Regierung stimmt diesem Ansinnen zu. Der Kaufpreis für beide Objekte beträgt 5.5 Millionen Franken.

Vernehmlassung zur Notariatsverordnung freigegeben
Die Regierung gibt den Entwurf zur Totalrevision der kantonalen Notariatsverordnung zur Vernehmlassung frei. Mit der Revision sollen alle Notariatspersonen unter die Aufsicht der Notariatskommission gestellt werden. Die Kommission als Disziplinar- und Aufsichtsbehörde wird aufgestockt. Deren Entscheide sollen ans Verwaltungsgericht weitergezogen werden können. Vernehmlassungs-Unterlagen können angefordert werden beim JPSD, die Frist läuft bis Ende März 2002.

Vereinigung von Zivilstandsämtern im Oberengadin
Die elf bisherigen Zivilstandsämter des Kreises Oberengadin werden zu deren zwei zusammengefasst: Das Zivilstandsamt St. Moritz umfasst neu Celerina/Schlarigna, Silvaplana, Sils i.E./Segl und St. Moritz/San Murezzan, während das Zivilstandsamt Samedan neu aus Bever, La Punt-Chamues-ch, Madulain, Pontresina/Puntraschigna, Samedan, S-chanf und Zuoz besteht. Die Zusammenschlüsse gelten ab spätestens März 2002.

Vernehmlassungen an den Bund
Die Regierung nimmt Stellung zum Entwurf für eine Teilrevision des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG) und zum "Zusatzprotokoll zum Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten bezüglich Aufsichtsbehörden und grenzüberschreitende Datenübermittlung" sowie zum Entwurf für ein "Bundesgesetz über die Bearbeitung von Daten aus dem Ausländer- und Asylbereich in einem Informationssystem".
Die Revision von DSG und Zusatzprotokoll zielt in der Hauptsache darauf ab, die Transparenz beim Beschaffen von Daten zu erhöhen. Sie führt für Privatpersonen und Bundesorgane die Pflicht ein, die betroffene Person zu informieren, wenn besonders schützenswerte Personendaten und Persönlichkeitsprofile gesammelt werden. Mit dem zweiten Bundesgesetz soll die rechtliche Basis für das neue System "Ausländer 2000" geschaffen werden.
Die Bündner Regierung begrüsst grundsätzlich die Bestrebungen zur Verbesserung des Datenschutzes. Sie regt u.a. an, die wichtigsten Grundprinzipien "Gesetzmässigkeit", "Verhältnismässigkeit" und "Zweckbindung" zu verstärken und den bestehenden Status kantonaler Datenbanken klar zu regeln.

Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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