Der Kanton Graubünden beabsichtigt, sich mit 1.14 Millionen Franken
am Aktienkapital der Crossair zu beteiligen. Die Regierung unterbreitet
dem Grossen Rat eine entsprechende Botschaft.
Die vom Bundesrat zusammen mit der Wirtschaft entworfene Lösung
sieht vor, einen Teil des bisherigen Flugbetriebs der Swissair auf die
Crossair zu übertragen. Das für diesen Zweck erforderliche Eigenkapital
der Crossair beträgt neu rund 2.97 Milliarden Franken, wovon der Bund
600 Millionen, die Kantone rund 400 Millionen und Gemeinden rund 50
Millionen Franken beitragen sollen. Die öffentliche Hand übernimmt somit
rund eine Milliarde Franken am neu aufzubringenden Aktienkapital der
Crossair. Neben dem Kanton Zürich, der sich mit 300 Millionen an der
neuen Crossair beteiligen will, haben auch andere Kantone signalisiert,
vorab einen festen Anteil zu übernehmen (Basel-Stadt 26 Millionen,
Basel-Land 5 Millionen, Genf 10 Millionen Franken). Die
Finanzdirektoren-Konferenz hat einen Verteilschlüssel entworfen, welcher
die Aufteilung des Restbetrags von 59 Millionen Franken unter den
verbleibenden Kantonen regeln soll. Dieser Schlüssel sieht vor, dass
sich Graubünden mit einem Betrag von annähernd 1.14 Millionen Franken
beteiligt. Bei einem Bezugspreis von 56 Franken pro Aktie entfallen auf
den Kanton Graubünden rund 20'300 Aktien.
Das finanzielle Engagement des Kantons Graubünden entspricht
einerseits einer Geste der Solidarität mit den vom Niedergang der
Swissair besonders betroffenen Kantonen und den vielen in ihren
beruflichen Existenzen bedrohten Arbeitnehmenden. Die Beteiligung soll
aber auch aus der Überzeugung erfolgen, dass eine leistungsfähige und
gut etablierte internationale Fluggesellschaft für den
Wirtschafts-Standort und das Tourismusland Schweiz und damit auch für
Graubünden von grosser Bedeutung sein kann.
Die Regierung unterbreitet dem Grossen Rat eine Botschaft zur
Beteiligung am Aktienkapital der Crossair AG. Unterstützt auch das
Parlament diese Beteiligung, ist der entsprechende Beschluss dem
fakultativen Finanzreferendum zu unterstellen.
Ein Prozent Teuerungsausgleich fürs Staatspersonal
Zum Ausgleich der Teuerung für das kantonale Personal und die
Volksschul-Lehrpersonen wird auf den 1. Januar 2002 eine Teuerungszulage
von einem Prozent ausgerichtet. Damit wird die in den letzten Jahren
nicht ausgeglichene Teuerung von 2.9 auf 2.1 Prozent reduziert, während
0.2 Prozent auf die effektive Jahresteuerung entfallen.
Die Alters-, Invaliden- und Ehegatten-Renten der kantonalen
Pensionskasse werden nicht an die Teuerung angepasst.
Kanton kauft Liegenschaften in Chur
Um die Kantonsschule erweitern zu können, hat die Regierung Anfang
Jahr dem Kauf des Constantineums zugestimmt. Zum gleichen Zweck soll
zusätzlich die Liegenschaft Münzmühle erworben werden. Diese diente in
den letzten Jahrzehnten der Rudolf-Steiner-Schule als Schulhaus.
Mittlerweile ist der Schulbetrieb eingestellt worden. Der Kaufpreis
beträgt 1.7 Millionen Franken.
Die kantonale Pensionskasse will die beiden Geschäftshäuser an der
Steinbruchstrasse 18 und 20 von der Pensionskasse Zug abkaufen. Die
Regierung stimmt diesem Ansinnen zu. Der Kaufpreis für beide Objekte
beträgt 5.5 Millionen Franken.
Vernehmlassung zur Notariatsverordnung freigegeben
Die Regierung gibt den Entwurf zur Totalrevision der kantonalen
Notariatsverordnung zur Vernehmlassung frei. Mit der Revision sollen
alle Notariatspersonen unter die Aufsicht der Notariatskommission
gestellt werden. Die Kommission als Disziplinar- und Aufsichtsbehörde
wird aufgestockt. Deren Entscheide sollen ans Verwaltungsgericht
weitergezogen werden können. Vernehmlassungs-Unterlagen können
angefordert werden beim JPSD, die Frist läuft bis Ende März 2002.
Vereinigung von Zivilstandsämtern im Oberengadin
Die elf bisherigen Zivilstandsämter des Kreises Oberengadin werden
zu deren zwei zusammengefasst: Das Zivilstandsamt St. Moritz umfasst neu
Celerina/Schlarigna, Silvaplana, Sils i.E./Segl und St. Moritz/San
Murezzan, während das Zivilstandsamt Samedan neu aus Bever, La
Punt-Chamues-ch, Madulain, Pontresina/Puntraschigna, Samedan, S-chanf
und Zuoz besteht. Die Zusammenschlüsse gelten ab spätestens März 2002.
Vernehmlassungen an den Bund
Die Regierung nimmt Stellung zum Entwurf für eine Teilrevision des
Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG) und zum "Zusatzprotokoll zum
Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung
personenbezogener Daten bezüglich Aufsichtsbehörden und
grenzüberschreitende Datenübermittlung" sowie zum Entwurf für ein
"Bundesgesetz über die Bearbeitung von Daten aus dem Ausländer- und
Asylbereich in einem Informationssystem".
Die Revision von DSG und Zusatzprotokoll zielt in der Hauptsache
darauf ab, die Transparenz beim Beschaffen von Daten zu erhöhen. Sie
führt für Privatpersonen und Bundesorgane die Pflicht ein, die
betroffene Person zu informieren, wenn besonders schützenswerte
Personendaten und Persönlichkeitsprofile gesammelt werden. Mit dem
zweiten Bundesgesetz soll die rechtliche Basis für das neue System
"Ausländer 2000" geschaffen werden.
Die Bündner Regierung begrüsst grundsätzlich die Bestrebungen zur
Verbesserung des Datenschutzes. Sie regt u.a. an, die wichtigsten
Grundprinzipien "Gesetzmässigkeit", "Verhältnismässigkeit" und
"Zweckbindung" zu verstärken und den bestehenden Status kantonaler
Datenbanken klar zu regeln.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden