Die Bündner Regierung sieht keinen Anlass, den Kommandanten der
Kantonspolizei, Dr. Markus Reinhardt, ganz oder teilweise von seinen
Aufgaben freizustellen. Sie lehnt dementsprechend die von der SP
Graubünden letzte Woche gestellte Forderung nach einer Teilsuspendierung
des Polizeikommandanten ab. Nach Ansicht der Regierung ist Dr. Markus
Reinhardt trotz der gegen ihn hängigen Anklage im Zusammenhang mit dem
polizeilichen Einsatz mit Schusswaffengebrauch am Churer Rosenhügel
weiterhin in der Lage, seine Tätigkeit auszuüben. Für die Regierung sind
keine Gründe ersichtlich, die es Dr. Markus Reinhardt verunmöglichen
würden, während dem Verfahren vor Kantonsgericht Graubünden seine
Aufgaben, die er seit beinahe zwei Jahrzehnten zur Zufriedenheit seiner
vorgesetzten Stellen, des Polizeikorps und der Öffentlichkeit erfüllt,
vollumfänglich wahrzunehmen. Der im März in einem sehr schwierigen
Einsatz getroffene Entscheid hat keinen Einfluss auf seine generelle
Tätigkeit als Kommandant der Bündner Kantonspolizei. Dr. Markus
Reinhardt geniesst das Vertrauen der Bündner Regierung, die keine
Veranlassung zu personellen Massnahmen sieht. Die Regierung hofft aber,
dass die Gerichtsverhandlung möglichst bald stattfinden kann.
Gremium: Regierung
Quelle: dt Regierung