Im Berggebiet leben und arbeiten heisst auch lernen, mit
Naturgefahren umzugehen. Risiken durch Lawinen, Murgang, Steinschlag,
mahnen zur Vorsicht und setzen Grenzen bezüglich der Nutzung unseres
Lebensraumes.
So hat der Winter 1950/51 in unserem Kanton viel Leid verursacht. 54
Menschen verloren in Lawinen ihr Leben. Der Verlust von 243 Nutztieren
sowie 656 zerstörte und beschädigte Gebäude von Lü im Münstertal bis Val
brachten viele Familien an den Rand der Existenz.
Rund eine halbe Milliarde Franken zu laufenden Kosten wurden im
Kanton Graubünden in der Zeit von 1951 bis 2000 für Verbauungen und
Aufforstungen investiert. Der weit überwiegende Teil davon entfällt auf
Lawinenverbauungen. Diese Aufgabe wurde dem Forstdienst übertragen.
Unsere Förster sind versierte und zuverlässige Naturbeobachter. Sie
wissen, dass die Schlüsselrolle zum Schutz von Menschen, Siedlungen und
Verkehrswegen vor Naturgefahren dem Bergwald zukommt. Seine
Schutzwirkung hängt von seiner Stabilität ab, was eine auf Dauer
angelegte Pflege unerlässlich macht. Eine Alternative, die
flächendeckend kostengünstiger ist, gibt es nicht.
Eine umfassende, nicht auf Lawinen beschränkte Gefahrenbeurteilung
ist derzeit in unserem Kanton im Gang. Sie soll die Grundlage für das
künftige Gefahrenmanagement und damit auch für Schutzmassnahmenkonzepte
bilden. Die Verstärkung des Amtes für Wald mit einem Spezialisten für
Naturgefahren soll mithelfen, die Voraussetzungen dafür zu schaffen,
dass wir in unserem Kanton "gefahrlos" leben und arbeiten können. Für
die Zukunft stellen sich dabei folgende Fragen:
Mit welchen veränderten oder neuen Gefahrenpotenzialen muss
gerechnet werden? Welche Sicherheit zu welchem Preis? Welche Risiken
werden in Kauf genommen und wie wird mit ihnen umgegangen?
Allen, die in den vergangenen 50 Jahren dazu beigetragen haben, dass
der Schutz vor Lawinen wesentlich erhöht werden konnte, gebührt Dank und
höchste Anerkennung.
Der Lawinenwinter 1950/51 und 50 Jahre danach
Von Peder Spinatsch, Amt für Wald Graubünden
1. Allgemeines
In jedem Jahrzehnt des letzten Jahrhunderts gab es einmal eine
kritische, ja sehr gefährliche Situation in Bezug auf Schnee und
Lawinen. Zweifelsohne wird der Winter 1950/51 als das bedeutendste
Ereignis bezogen auf Schnee und Lawinen in die Geschichte des 20.
Jahrhunderts eingehen.
Auch der Kanton Graubünden bekam diesen Winter aufs härteste zu
spüren. Es waren 54 Menschenopfer zu beklagen, 243 Tierverluste und 656
zerstörte und beschädigte Gebäude. Zudem war der Schaden an Wald und
Kulturland erheblich.
Das Lawinenereignis 1951 verhalf dem Lawinenverbau zum Durchbruch:
politisch:
Am 19.12.1951 erliess das Bundesparlament das
Bundesgesetz über erhöhte Bundesbeiträge an Aufforstungen und
Verbauungen.
wissenschaftlich:
Das Eidg. Institut für Schnee- und
Lawinenforschung Weissfluhjoch/Davos konnte die Forschungstätigkeit
ausbauen und verstärken. Die ersten Verbauungsrichtlinien wurden
erlassen.
praktisch:
Die Forstdienste der Kantone und Gemeinden befassten
sich intensiv nebst dem Waldbau auch mit den Lawinenverbauungen und der
Erschliessung
Somit hatte die Stunde des systematischen Lawinenverbaus geschlagen!
Diese Aufgabe wurde dem Forstdienst übertragen. Die Förster galten
als versierte und zuverlässige Naturbeobachter. Sie führten Buch über
Beobachtungen und Ereignisse und auch über solche in schwer zugänglichen
Gebieten. Gerade dies war für die Ursachenbekämpfung von Schäden von
ausserordentlicher Bedeutung. Mit der flächendeckenden
Organisationsstruktur Forstinspektorat - Kreisforstämter -
Revierforstämter waren die nötigen personellen und administrativen
Voraussetzungen geschaffen, um die ihr zugedachten Aufgabe zu erfüllen.
2. Sicherungsmassnahmen vor Lawinen
Nach dem heutigen Wissensstand sind bei der Erarbeitung eines
Lawinenverbauungsprojektes nachstehende technische
Verbauungsmöglichkeiten zu prüfen:
- Anrissverbauung mit permanenten (Stahl) und/oder temporären (Holz)
Stützwerken
- Auffang- und/oder Leitverbauungen mittels Erddämmen
- Einzelschutzbauwerke wie Ebenhöchs und Spaltkeile
- Umsiedlungen an sichere Orte
- Galerien zum Schutze der Verkehrsträger
Die Erkenntnis, wonach die Schneemassen dort gesichert werden sollen
wo sie fallen, hat nach wie vor erste Priorität. Das Verhindern eines
Lawinenanbruchs bildet die wirksamste Schutzmassnahme für alles
Unterliegende. Die Anrissverbauung bildet heute noch die häufigste
Schutzmassnahme. Sehr oft erfolgen die Arbeiten weit ab von der
Zivilisation und unter topographischen und klimatischen schwierigen
Bedingungen.
Wir unterscheiden zwischen:
- permanenter Stützverbau, d.h. eine Stützkonstruktion aus
normiertem Stahl, welcher i.d.R. ob der Waldgrenze eingebaut wird;
erwartete Wirkungsdauer 80 bis 100 Jahre, und
- temporärer Stützverbau, d.h. eine Holzkonstruktion (i.d.R.
Kastanienholz), die innerhalb der Waldgrenze eingebaut wird. Die
Wirkungsdauer beträgt etwa 40 Jahre - nach diesem Zeitraum sollte der
Wald die Schutzfunktion übernehmen können.
Vor 1951 standen keine probaten Stützwerke zur Verfügung. Aufgrund
der Ereignisse von 1951 schlossen sich das EISLF und einige
Forstpraktiker mit der Industrie zusammen und entwickelten die ersten
Stützwerke. In Graubünden wurden 1954 die ersten vorfabrizierten
Betonwerke (VOBAG) eingebaut. Bald danach folgten auch Stahlwerke,
entwickelt von der Österreichischen Voest-Alpine. Es war eine
Gratwanderung, ein Suchen nach einfachen, stabilen und praktikablen
Konstruktionen, die mit angemessenem Aufwand transportiert (ohne
Helikopter) und eingebaut (Betonfundamente) werden konnten - ohne dabei
die Landschaft zu zerstören.
Anrissverbauungen findet man überall im Kanton Graubünden,
gesamthaft um die 250 km, erstellt in den letzten 50 Jahren. Die
Verbauungsschwerpunkte liegen in den Regionen Prättigau/Davos,
Unterengadin/Samnaun, Safien/Vals und in der Cadi.
Wo Anrissverbauungen ausdehnungsmässig, d.h. materiell und
finanziell nicht mehr zu verantworten sind, werden andere Möglichkeiten
geprüft, welche den gleichwertigen Schutz für den Menschen und
erhebliche Sachwerte garantieren, so
- Auffangdämme: Diese liegen meistens im Talboden und dienen nicht
nur dem Lawinenschutz sondern auch dem Wildbachschutz. Das
Pionierbauwerk wurde 1973 in Trun (Puntegliasdamm) erstellt, es folgten
die Dammbauten in Vals (Leisalp), Poschiavo (Val Varuna) und Rabius (Val
Rabius).
- Leitdämme: Diese bezwecken die Kanalisierung der Schneemassen in
die vorgegebene Bahn. Das klassische Beispiel dieser Art wurde in
Disentis erstellt (Val Sogn Placi).
- Einzelschutzbauten wie Ablenkmauern, Betonkeile u. drgl. wurden
vor allem zum Schutz von Einzelsiedlungen erstellt (St.Antönien, Avers).
- Umsiedlungen: Die 1975 durch Lawinen zerstörten Siedlungen Acla
in Medel (Lucmagn) und Caprau in Disentis/Mustér wurden nicht wieder
aufgebaut - die Bevölkerung wurde an sichere Orte umgesiedelt wo sie
ihre neuen Häuser bauen konnten.
- Galerien gewähren einen beinahe absoluten Schutz für den rollenden
Verkehr. Diese wurden von Forstseite mitfinanziert, so diejenigen zum
Schutz der Verbindungsstrassen in Safien, Vals und Avers mit einer
Gesamtlänge von 1'435 m' (13 Galerien).
Der beste Schutz vor Naturgefahren allgemein bildet nach wie vor
unser Wald. Er stellt die wirksamste Verbauung im weitesten Sinne dar.
Nach 1951 wurden im Zusammenhang mit den Verbauungen grosse
Aufforstungen getätigt, (St.Antönien, Vals, Tujetsch) die sich heute
dank wiederholter Waldpflege als sehr schöne Jungwälder präsentieren. Im
Durchschnitt wurden pro Jahr 300'000 bis 500'000 Jungpflanzen gesetzt.
Im gleichen Zusammenhang muss auch die Waldpflege erwähnt werden.
Dauernde Erfüllung der Schutzfunktion bedingt eine angepasste
Waldpflege. Seit 1986 (Motion Lauber) besteht die Möglichkeit
Waldbauprojekte zu erarbeiten, damit unsere z.T. überalterten
Waldbestände der Verjüngung zugeführt werden können mit dem Ziel,
stabile, strukturierte, gesunde und wenn möglich artenreichere Wälder zu
erhalten. Im gegenwärtigen Zeitpunkt sind 83 Projekte dieser Art in der
Ausführungsphase.
In neuester Zeit wird auch der Lawinenwarnung grosses Gewicht
beigemessen. Mit einer feinen Sensorik werden Schneefall, Schneehöhe,
Temperatur, Windstärke und Windrichtung gemessen und elektronisch zu den
Überwachungszentren übermittelt. Die Daten dienen als
Entscheidungshilfen für die Verantwortlichen z.B. für Schliessen/Öffnen
von Strassen, Anordnen von Teilevakuationen u.a.m.
3. Kosten
Die finanziellen Aufwendungen (Abrechnungssumme) von 1951 bis und
mit 2000 setzen sich für den Kanton Graubünden wie folgt zusammen:
Verbauungen und Aufforstungen Fr. 485'361'746.--
Anteil Infrastruktur/Zubringerwege Fr. 73'597'659.--
Waldbau (ab 1986) Fr. 149'517'525.--
Total Aufwendungen Fr. 708'476'930.--
Die Position Verbauungen deckt sämtliche Kosten ab, die im Rahmen
von forstlichen Massnahmen aufgelaufen sind. Der weit überwiegende Teil
entfällt auf die Lawinenverbauungen. Weitere forstliche Massnahmen sind:
Aufforstungen, Entwässerungen, Rutschverbauungen und Wildbachverbau.
Von den erstellten Waldwegen stehen schätzungsweise 20% in direktem
oder indirektem Zusammenhang mit einer Verbindung zu den
Lawinenverbauungen.
In der Position Waldbau sind sämtliche bis heute getätigten
Aufwendungen für Pflegemassnahmen enthalten. Es handelt sich
insbesondere um die Pflege der Wälder mit besonderer Schutzfunktion.
Die Beiträge der öffentlichen Hand sind erheblich. Für Verbauungen
und Waldbau übernahm der Bund durchschnittlich 69%, der Kanton 20% der
Kosten, für Erschliessungen 44% bzw. 24%.
Daraus wird ersichtlich, dass
- Bund und Kanton dem gesetzlichen Auftrag voll nachgekommen sind
- ohne Hilfe der öffentlichen Hand die Sicherheit für Menschen und
erhebliche Sachwerte im Gebirge nicht gewährleistet werden könnte
- eine stolze Gilde von Berufsleuten - Waldarbeiter / Forstwart /
Förster / Forstingenieur - eine enorme Leistung zum Wohle der gesamten
Öffentlichkeit erbracht haben - das ganze Jahr hindurch bei jedem Wind
und Wetter und ohne grosses Aufsehen zu erwecken. Zudem ist bekannt,
dass die praktische forstliche Tätigkeit oft schwierig und manchmal auch
gefährlich sein kann. Die Natur und ihre Gewalt muss bei jedem Handgriff
respektiert werden.
4. Perspektiven für die Zukunft
Aus der heutigen Sicht der Dinge und gestützt auf die Auswertung des
Schnee- und Lawinenwinters 1998/99 kann man sagen, dass die bestehenden
Verbauungen im allgemeinen die gesetzten Ziele erfüllen.
Die Zielsetzung für die Zukunft wird sein:
- Es werden noch wenige, grössere Lawinenverbauungen notwendig
werden zum Schutze der Kantonsstrassen und des Trasses der Rhätischen
Bahn.
- Schliessen von Lücken in bestehenden Verbauungen neueren Datums.
- Instandhalten der bestehenden Verbauungen wird zur Daueraufgabe.
Jährliche Kontrolle - festgestellte Mängel sind laufend zu beheben.
- Ablösung der ersten Generation von Verbauungswerken. Die
ursprünglichen VOBAG-Werke und die ersten Stahlkonstruktionen sind zu
ersetzen mit Werken der neuen Generation. Diese Aufgabe wird sehr
aufwendig sein und eine geraume Zeit in Anspruch nehmen.
- Schaffung der raumplanerischen Voraussetzungen hinsichtlich
Einwirkung von Naturgefahren. Die Gefahrenzonenpläne sind nach heute
geltenden Massstäben und Erkenntnissen anzupassen.
- Ausbau und Verfeinerung der Lawinenwarndienste.
- Die wichtigste Daueraufgabe ist die Waldpflege. Die z.T.
–
überalterten und einförmigen Waldbestände sind der Verjüngung zuzuführen
mit dem Ziel gesunde, stabile, artenreiche und gut strukturierte
Waldungen zu erhalten. Der Wald bietet nicht nur Schutz. Er ist
Lebensraum für Wildtiere, Pflanzen und unzählige Kleinlebewesen und
Organismen. Der Mensch sucht im Wald Erholung - jeder auf seine Weise.
Deshalb muss zum Kulturgut Wald grosse Sorge getragen werden.
5. Schlussbemerkungen
50 Jahre nach dem Jahrhundertereignis 1951 - ein Vergleich. Der
Massstab hiezu lieferte der Lawinenwinter 1998/99. Mit Genugtuung wurde
zur Kenntnis genommen, dass sich die grossen Anstrengungen - materieller
und finanzieller Art - gelohnt haben. Es gilt nun zum Bestehenden Sorge
zu tragen, die zukünftige Entwicklung bei Mensch und Umwelt sorgfältig
zu beobachten, zu analysieren und die notwendigen Schlüsse zu ziehen.
Eine lebendige Landschaft ist nur möglich, wenn die Menschen in unseren
Tälern leben und arbeiten können, d.h. aber auch, dass ihre Sicherheit
vor Naturgefahren gewährleistet sein muss. Dies war und ist unser
Auftrag.
Auskunft:
- Andrea Florin, Kantonsförster, Tel. 081-257 38 51
- Peder Spinatsch, Technische Leistungen Amt für Wald, Tel. 081- 257
38 56
Gremium: Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement Graubünden
Quelle: dt Bau-, Verkehrs- und Forstdepartement Graubünden