Mit der Änderung der Jagdverordnung hat der Bundesrat am 28. März
2001 die Abschusskompetenz für einzelne Luchse und Wölfe, welche
untragbare Schäden verursachen, versuchsweise an die Kantone delegiert.
Die Kantone verlangten diese Kompetenz als Voraussetzung für die
Umsiedlung von Luchsen aus den Nordwestalpen in die Nordostschweiz.
Diese Umsiedlung soll den Lebensraum des Luchses erweitern, da
Autobahnen, Siedlungen, Bergkämme, Flüsse und Seen die natürliche
Ausbreitung verhindern.
Die Abschusskompetenz für Grossraubtiere (Luchs, Bär und Wolf), die
untragbare Schäden verursachen, wird versuchsweise für höchstens drei
Jahre an die Kantone delegiert. Dazu war eine Änderung der
Jagdverordnung notwendig. Bis zum Ablauf dieser Frist soll auch das
Jagdgesetz so abgeändert werden, dass die Kantone diese Kompetenzen
definitiv erhalten. Wolf, Luchs und Bär bleiben aber weiterhin
geschützte Tierarten. Der Bund behält die Oberaufsicht und bestimmt die
Kriterien für den Abschuss eines Tieres, welches einen untragbaren
Schaden verursacht. Im Rahmen des Versuchs haben die Kantone in
Zusammenarbeit mit dem BUWAL eine Erfolgskontrolle durchzuführen. Zudem
sind die Kantone zu interkantonalen Kommissionen zusammengeschlossen,
welche gemeinsam über das Vorgehen beraten.
- Delegation der Abschusskompetenz: Die Kantone können den Abschuss
eines Luchses, Wolfs oder Bären bewilligen, wenn er untragbare Schäden verursacht.
- Bundesbeiträge: Der Bund leistet für Schäden von Bibern,
Fischottern oder Adlern neu einen Beitrag von 50 Prozent; die Kantone
müssen die restlichen 50 Prozent übernehmen. Die Entschädigungen für
Schäden, welche durch Luchse, Wölfe oder Bären verursacht wurden, werden
vom Bund wie bisher mit 80 Prozent übernommen. Die übrigen 20 Prozent
werden von den Kantonen bezahlt.
- Schutzmassnahmen: Der Bund fördert regionale Massnahmen zur
Verhinderung von Schäden durch Luchse, Wölfe oder Bären. Er finanziert
beispielsweise Hirten, Herdenschutzhunde oder Schutzhalsbänder.
Auskünfte
- Willy Geiger, Vizedirektor Bundesamt für Umwelt, Wald und
Landschaft (BUWAL), Tel. 031-322 24 96, willy.geiger@buwal.admin.ch
- Hans-Jörg Blankenhorn, Bereich Wildtiere, Eidg. Forstdirektion,
Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), Tel. 031-324 78 32,
hans-jörg.blankenhorn@buwal.admin.ch
- Florian Wild, Abteilung Recht, Bundesamt für Umwelt, Wald und
Landschaft (BUWAL), Tel. 031-324 93 06, florian.wild@buwal.admin.ch
Grossraubtiere in der Schweiz
- Luchs: Seit bald dreissig Jahren lebt der Luchs wieder in der
Schweiz. Gegenwärtig wird die Population auf ca. 100 erwachsene Tiere
geschätzt. Der Lebensraum behagt ihm und Beute hat es genug. Dennoch
gilt die Art heute noch als bedroht. Für ihre Erhaltung im Alpenraum
trägt die Schweiz innerhalb Europas eine spezielle Verantwortung, denn
ohne den Schutz durch die Schweiz hat der Luchs im Alpenraum langfristig
kaum eine Überlebenschance. Im Rahmen des Projekts LUNO werden Luchse
von den Nordwestalpen in die Nordostschweiz umgesiedelt. Damit soll der
Lebensraum der Luchse erweitert werden.
- Wolf: Der Wolf ist der Kosmopolit der Tierwelt: Er hatte einst das
grösste Verbreitungsgebiet aller Säugetiere. In weiten Teilen davon
wurde er im Verlauf der letzten Jahrhunderte ausgerottet, doch jetzt ist
er vielerorts wieder auf dem Vormarsch. In letzter Zeit sind wiederholt
einzelne italienische Wölfe in die Schweiz eingewandert (z.B. 1995 Val
Ferett oder 2000 Turtmanntal und Val d'Hérens).
- Bär: Der Braunbär ist in der Schweiz zu Beginn des 20.
Jahrhunderts ausgerottet worden. Im Trentino in Italien, 50 km vom
Schweizerischen Nationalpark entfernt, ist ein Projekt zur
Wiederansiedlung des Bären in Gang. Sollte es gelingen, wird der
Braunbär früher oder später auch in der Schweiz wieder auftauchen.
Weitere Informationen zu Grossraubtieren in der Schweiz:
www.wild.unizh.ch/wolf, www.wild.unizh.ch/lynx, www.kora.unibe.ch
Das BUWAL-Magazin UMWELT 3/2000 ist ganz dem Luchs gewidmet. Es ist
in deutsch und französisch erhältlich und kann kostenlos bestellt
werden: BUWAL, Kommunikation, 3003 Bern, Tel. 031 322 93 56, E-Mail:
info@buwal.admin.ch
Gremium: Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie,
Kommunikation
Quelle: dt Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie,
Kommunikation