Fast 500 Stellungnahmen und ein Aufruf der Lia Rumantscha haben das
Verfassungssekretariat überschwemmt. Die Volksdiskussion hat sich als
voller Erfolg erwiesen. Nun werden die zahlreichen Anregungen erfasst
und ausgewertet, damit die Regierung über das weitere Vorgehen
entscheiden kann.
Die Volksdiskussion zum Entwurf für eine neue Kantonsverfassung hat
sich - gewissen Unkenrufen zum Trotz - als grosser Erfolg erwiesen. Bis
Ende März haben fast 500 interessierte Personen und Gruppierungen die
Möglichkeit genutzt, ihre Meinung zum Vernehmlassungsentwurf
einzubringen. Neben den Parteien sind insbesondere von Gemeinden und
Kreisen, Verbänden und Vereinen sowie Privaten Stellungnahmen
eingegangen. Erfüllt hat sich dabei die Hoffnung der Regierung auf eine
rege Teilnahme der Bevölkerung: fast die Hälfte aller Antworten wurden
nämlich von Bürgerinnen und Bürgern eingereicht. Mehr als 230 Personen
äussern sich zum Entwurf als Ganzes oder zu einzelnen Punkten. Die
Antworten reichen von einer kurzen Notiz zu einer Bestimmung über das
Einsenden des Fragebogens bis zum ausformulierten Verfassungsentwurf.
Rund 500 Personen unterstützen den Aufruf für einen noch griffigeren
Sprachenartikel, den die Lia Rumantscha an alle Romanischsprechenden im
Kanton Graubünden gerichtet hat. Im Verfassungssekretariat werden nun
alle Antworten erfasst und ausgewertet. Frank Schuler, Leiter des
Sekretariates, steht weiterhin für Anregungen und Fragen im Zusammenhang
mit der Totalrevision der Kantonsverfassung zur Verfügung.
Obschon das Auswerten der Antworten noch einige Zeit in Anspruch
nimmt, kann ein erstes Fazit gezogen werden. Der Entwurf für eine neue
Kantonsverfassung stösst mehrheitlich auf Zustimmung. Die grundsätzliche
Zustimmung schliesst jedoch Kritik in Einzelpunkten nicht aus. Positiv
beurteilt werden insbesondere die verständliche Sprache und der klare
Aufbau. Wie erwartet am meisten Diskussionen ausgelöst haben der
Sprachenartikel, die Bestimmungen über die Wahl des Grossen Rates
(Verfahren und Wahlkreise) sowie die Schaffung von sieben Regionen.
Weiter bestehen auch bei der Ausgestaltung der Volksrechte (Stimm- und
Wahlrecht, Volksinitiative und Referendum) noch unterschiedliche
Auffassungen. Die Stellungnahmen fallen zum Teil sehr kontrovers aus.
Das Spektrum der Aussagen zu einzelnen Neuerungen reicht von zu
weitgehend, gerade richtig bis zu ungenügend. Eine umfassende Aussage
über die Ergebnisse ist selbstverständlich erst möglich, wenn alle
Eingaben ausgewertet sind.
Gestützt auf die Ergebnisse der Vernehmlassung entscheidet die
Regierung, in welchen Punkten und inwiefern der Verfassungsentwurf
überarbeitet wird. Damit die Verfassung ein tragfähiges Fundament für
unseren Kanton bildet, muss sie von einer grossen Mehrheit der
Stimmberechtigten akzeptiert und für gut befunden werden. Das Justiz-
Polizei- und Sanitätsdepartement bereitet nach den Vorgaben der
Regierung die Botschaft an den Grossen Rat vor. Ob und in welcher Form
die Verfassungskommission einbezogen wird, ist noch offen. Die Regierung
wird die Botschaft voraussichtlich noch dieses Jahres verabschieden. Die
Beratungen im Grossen Rat sind für nächstes Jahr geplant. Das Parlament
beschliesst den Wortlaut der neuen Kantonsverfassung und entscheidet, ob
und welche Varianten dem Volk unterbreitet werden. Das letzte Wort über
die neue Kantonsverfassung kommt auf jedem Fall den Stimmberechtigten
zu.
Gemeinsam soll eine moderne, bürgernahe und zukunftsgerichtete
Verfassung für unseren Kanton geschaffen werden. Diesen Auftrag haben
die Stimmberechtigten mit ihrem Grundsatzentscheid vom 28. September
1997 der Regierung und dem Grossen Rat erteilt. Die Totalrevision bietet
die umfassende Gelegenheit, Reformen und Anpassungen dort vorzunehmen,
wo die geltende Verfassung nicht mehr zeitgemäss ist. Die neue
Verfassung muss die Grundlage für das Lösen von jetzigen und zukünftigen
Problemen sein. Grundlage für die Vernehmlassung, die von November 2000
bis Ende März 2001 dauerte, bildete ein Entwurf, den eine 30-köpfige
Kommission unter dem Vorsitz von Regierungsrat Peter Aliesch erarbeitet
hat.
Gremium: Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement Graubünden
Quelle: dt Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement Graubünden