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Mit Genugtuung hat die Regierung des Kantons Graubünden zur Kenntnis genommen, dass das Bundesgericht eine Beschwerde des bündnerischen Polizeibeamten-Verbands gegen die Teilrevision der Personalverordnung der Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung in allen Punkten abgewiesen hat.
Mit staatsrechtlicher Beschwerde hatte der bündnerische Polizeibeamten-Verband unter Führung seines Präsidenten, Grossrat Vincent Augustin, die grossrätliche Teilrevision der Personalverordnung der Kantonalen Verwaltung vom 29. März 2000 angefochten. Der Polizeibeamten-Verband machte in seiner Beschwerde eine Verletzung des Grundsatzes der Gewaltenteilung geltend. Nach Ansicht der Beschwerdeführer war der Grosse Rat gestützt auf die Kantonsverfassung nicht befugt, die Revision des öffentlichen Personalrechts in einer Verordnung zu regeln. Ihrer Ansicht nach hätte die Materie in einem Gesetz geregelt werden müssen, das dem Volk vorzulegen gewesen wäre.
Dieser Argumentation hielt der Grosse Rat in seinen Stellungnahmen an das Bundesgericht entgegen, dass Artikel 17 der Kantonsverfassung (KV) vom 2. Oktober 1892 den Grossen Rat abschliessend ermächtige, die personalrechtlichen Bestimmungen zu erlassen. Er wies darauf hin, dass Artikel 17 bereits über 100 Jahre in diesem Sinne verstanden und angewendet werde. Der Grosse Rat hat sich in allen Erlassen und Revisionen von personalrechtlichen Bestimmungen immer auf Artikel 17 der KV abgestützt.
Das Bundesgericht ist der Argumentation des Grossen Rats in allen Punkten gefolgt und hat die Gerichtsgebühr vollumfänglich den Beschwerdeführern auferlegt.
Der Entscheid des Bundesgerichts stärkt das selbständige Verordnungsrecht des Grossen Rats in besonderen Fällen. Dessen Umfang ist in den vergangenen Jahren bisweilen angezweifelt worden.
Nachdem der Beamtenstatus in Graubünden bereits 1990 abgeschafft worden ist, bringen die revidierten Bestimmungen eine weitere Annäherung an das private Arbeitsrecht. Das Arbeitsverhältnis soll nicht mehr mit einer Verfügung, sondern in einem Vertrag (partnerschaftlich) abgeschlossen werden. Bei der Lohnentwicklung bestehen neu flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten. Die Probezeiten werden verkürzt. Der Schwangerschaftsurlaub wird ausgedehnt.
Die revidierte Personalverordnung wird zusammen mit den Ausführungsbestimmungen noch im Lauf dieses Jahres umgesetzt und in Kraft treten.
Gremium: Finanz- und Militärdepartement Graubünden
Quelle: dt Finanz- und Militärdepartement Graubünden
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