Mit Genugtuung hat die Regierung des Kantons Graubünden zur Kenntnis
genommen, dass das Bundesgericht eine Beschwerde des bündnerischen
Polizeibeamten-Verbands gegen die Teilrevision der Personalverordnung
der Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung in allen Punkten abgewiesen
hat.
Mit staatsrechtlicher Beschwerde hatte der bündnerische
Polizeibeamten-Verband unter Führung seines Präsidenten, Grossrat
Vincent Augustin, die grossrätliche Teilrevision der Personalverordnung
der Kantonalen Verwaltung vom 29. März 2000 angefochten. Der
Polizeibeamten-Verband machte in seiner Beschwerde eine Verletzung des
Grundsatzes der Gewaltenteilung geltend. Nach Ansicht der
Beschwerdeführer war der Grosse Rat gestützt auf die Kantonsverfassung
nicht befugt, die Revision des öffentlichen Personalrechts in einer
Verordnung zu regeln. Ihrer Ansicht nach hätte die Materie in einem
Gesetz geregelt werden müssen, das dem Volk vorzulegen gewesen wäre.
Dieser Argumentation hielt der Grosse Rat in seinen Stellungnahmen
an das Bundesgericht entgegen, dass Artikel 17 der Kantonsverfassung
(KV) vom 2. Oktober 1892 den Grossen Rat abschliessend ermächtige, die
personalrechtlichen Bestimmungen zu erlassen. Er wies darauf hin, dass
Artikel 17 bereits über 100 Jahre in diesem Sinne verstanden und
angewendet werde. Der Grosse Rat hat sich in allen Erlassen und
Revisionen von personalrechtlichen Bestimmungen immer auf Artikel 17 der
KV abgestützt.
Das Bundesgericht ist der Argumentation des Grossen Rats in allen
Punkten gefolgt und hat die Gerichtsgebühr vollumfänglich den
Beschwerdeführern auferlegt.
Der Entscheid des Bundesgerichts stärkt das selbständige
Verordnungsrecht des Grossen Rats in besonderen Fällen. Dessen Umfang
ist in den vergangenen Jahren bisweilen angezweifelt worden.
Nachdem der Beamtenstatus in Graubünden bereits 1990 abgeschafft
worden ist, bringen die revidierten Bestimmungen eine weitere Annäherung
an das private Arbeitsrecht. Das Arbeitsverhältnis soll nicht mehr mit
einer Verfügung, sondern in einem Vertrag (partnerschaftlich)
abgeschlossen werden. Bei der Lohnentwicklung bestehen neu flexiblere
Gestaltungsmöglichkeiten. Die Probezeiten werden verkürzt. Der
Schwangerschaftsurlaub wird ausgedehnt.
Die revidierte Personalverordnung wird zusammen mit den
Ausführungsbestimmungen noch im Lauf dieses Jahres umgesetzt und in
Kraft treten.
Gremium: Finanz- und Militärdepartement Graubünden
Quelle: dt Finanz- und Militärdepartement Graubünden