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Der Kanton möchte den Frauenanteil in der kantonalen Verwaltung erhöhen. Das Personal- und Organisationsamt und das Gleichstellungsbüro werden beauftragt, entsprechende Massnahmen zu konkretisieren und umzusetzen.
Bereits 1993 hatte die Arbeitsgruppe für Frauenfragen einen Bericht zur Stellung der Frau in der kantonalen Verwaltung veröffentlicht. Dieser zeigte auf, dass in verschiedenen Bereichen Handlungsbedarf bestand. Zwar hat sich die Situation in Teilbereichen gebessert, das Thema Chancengleichheit bedarf aber noch immer besonderer Anstrengungen, weshalb es nun erneut aufgegriffen wird.
Das Vorgehen, mit welchem die Chancengleichheit von Frauen und Männern realisiert werden soll, sieht im Wesentlichen folgende Massnahmen vor:
- Zielvorgaben der Regierung an die Führungspersonen.
- Jährliche Informations-, Sensibilisierungs- und Weiterbildungsveranstaltungen für Vorgesetzte aller Stufen.
- Frauenanteil in Bereichen erhöhen, in denen Frauen untervertreten sind.
- Stellenausschreibungen richten sich immer an Frauen und Männer.
- Beim Auswahlverfahren kommt die sog. Präferenzregel zum Tragen, d.h. gleichwertig qualifizierte Frauen werden so lange bevorzugt eingestellt, bis ihre Untervertretung im betreffenden Bereich kompensiert ist.
- Anforderungen wie Teamfähigkeit, Verhandlungsgeschick und für die Stelle qualifizierende Lebenserfahrung können gleich stark gewichtet werden wie Führungseigenschaften, Durchsetzungsvermögen oder langjährige Berufserfahrung.
- Frei werdende Kaderstellen werden dahingehend geprüft, ob sie in Teilzeit-Stellen aufgeteilt werden können.
- Frauen sollen gezielt auf ihre möglichen Aufstiegschancen angesprochen werden. Gegebenenfalls sind mit ihnen individuelle Karrierepläne zu erarbeiten.
Das Projekt Chancengleichheit ist als Leitlinie zu verstehen und längerfristig ausgelegt. Die einzelnen Massnahmen werden sukzessive umgesetzt. Das Personal- und Organisationsamt wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Gleichstellungsbüro die entsprechenden Massnahmen zu konkretisieren und umzusetzen. Dabei hat die kantonale Verwaltung als grösste Bündner Arbeitgeberin Vorbildfunktion. Eine attraktive Arbeitgeberin zu sein wird zunehmend zu einem Wettbewerbs-Vorteil.
30.5 Prozent der kantonalen Angestellten sind Frauen. Ein grosser Anteil der Frauen findet sich in tieferen Lohnklassen. Auf Kaderebene sind Frauen die Ausnahme (im obersten Kader 6.8 Prozent resp. 5 von 73, im mittleren Kader 12.3 Prozent resp. 89 von 725). Die Definition von Kaderfunktionen umfasst Führungs- und/oder Stabsarbeit.

Aus den Gemeinden

Das neue Gesetz über die Kurtaxen und die Tourismusförderungsabgabe von Obersaxen wird genehmigt.
Die Gemeindeverfassung von Rossa wird mit Vorbehalten gutgeheissen.
Für verschiedenen Strassenbau-Projekte im Kanton werden Kredite im Gesamtbetrag von 4.45 Millionen Franken freigegeben (Ausbau Kantonsstrasse Rheinbrücke bis Parkplatz Calanda inkl. Trottoirs und Bus-Haltestelle in Felsberg, Ausbau Kantonsstrasse und Sanierung der Werkleitungen in Trimmis innerorts, Ausbau Kantonsstrasse und neue Trottoirs in Klosters-Serneus, Unterhalt Kantonsstrasse Sorte-Piani di Verdabbio und Korrektion Julierstrasse im Bereich Crap Sés).
Standeskanzlei Graubünden

Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden
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