Der Kanton möchte den Frauenanteil in der kantonalen Verwaltung
erhöhen. Das Personal- und Organisationsamt und das Gleichstellungsbüro
werden beauftragt, entsprechende Massnahmen zu konkretisieren und
umzusetzen.
Bereits 1993 hatte die Arbeitsgruppe für Frauenfragen einen Bericht
zur Stellung der Frau in der kantonalen Verwaltung veröffentlicht.
Dieser zeigte auf, dass in verschiedenen Bereichen Handlungsbedarf
bestand. Zwar hat sich die Situation in Teilbereichen gebessert, das
Thema Chancengleichheit bedarf aber noch immer besonderer Anstrengungen,
weshalb es nun erneut aufgegriffen wird.
Das Vorgehen, mit welchem die Chancengleichheit von Frauen und
Männern realisiert werden soll, sieht im Wesentlichen folgende
Massnahmen vor:
- Zielvorgaben der Regierung an die Führungspersonen.
- Jährliche Informations-, Sensibilisierungs- und
Weiterbildungsveranstaltungen für Vorgesetzte aller Stufen.
- Frauenanteil in Bereichen erhöhen, in denen Frauen untervertreten
sind.
- Stellenausschreibungen richten sich immer an Frauen und Männer.
- Beim Auswahlverfahren kommt die sog. Präferenzregel zum Tragen,
d.h. gleichwertig qualifizierte Frauen werden so lange bevorzugt
eingestellt, bis ihre Untervertretung im betreffenden Bereich
kompensiert ist.
- Anforderungen wie Teamfähigkeit, Verhandlungsgeschick und für die
Stelle qualifizierende Lebenserfahrung können gleich stark gewichtet
werden wie Führungseigenschaften, Durchsetzungsvermögen oder langjährige
Berufserfahrung.
- Frei werdende Kaderstellen werden dahingehend geprüft, ob sie in
Teilzeit-Stellen aufgeteilt werden können.
- Frauen sollen gezielt auf ihre möglichen Aufstiegschancen
angesprochen werden. Gegebenenfalls sind mit ihnen individuelle
Karrierepläne zu erarbeiten.
Das Projekt Chancengleichheit ist als Leitlinie zu verstehen und
längerfristig ausgelegt. Die einzelnen Massnahmen werden sukzessive
umgesetzt. Das Personal- und Organisationsamt wird beauftragt, in
Zusammenarbeit mit dem Gleichstellungsbüro die entsprechenden Massnahmen
zu konkretisieren und umzusetzen. Dabei hat die kantonale Verwaltung als
grösste Bündner Arbeitgeberin Vorbildfunktion. Eine attraktive
Arbeitgeberin zu sein wird zunehmend zu einem Wettbewerbs-Vorteil.
30.5 Prozent der kantonalen Angestellten sind Frauen. Ein grosser
Anteil der Frauen findet sich in tieferen Lohnklassen. Auf Kaderebene
sind Frauen die Ausnahme (im obersten Kader 6.8 Prozent resp. 5 von 73,
im mittleren Kader 12.3 Prozent resp. 89 von 725). Die Definition von
Kaderfunktionen umfasst Führungs- und/oder Stabsarbeit.
Aus den Gemeinden
Das neue Gesetz über die Kurtaxen und die Tourismusförderungsabgabe
von Obersaxen wird genehmigt.
Die Gemeindeverfassung von Rossa wird mit Vorbehalten gutgeheissen.
Für verschiedenen Strassenbau-Projekte im Kanton werden Kredite im
Gesamtbetrag von 4.45 Millionen Franken freigegeben (Ausbau
Kantonsstrasse Rheinbrücke bis Parkplatz Calanda inkl. Trottoirs und
Bus-Haltestelle in Felsberg, Ausbau Kantonsstrasse und Sanierung der
Werkleitungen in Trimmis innerorts, Ausbau Kantonsstrasse und neue
Trottoirs in Klosters-Serneus, Unterhalt Kantonsstrasse Sorte-Piani di
Verdabbio und Korrektion Julierstrasse im Bereich Crap Sés).
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden