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Am 15. Mai 2001 wird in Chur eine bedeutende Neuerscheinung auf dem Gebiet der Bündner Geschichtsforschung vorgestellt. Es handelt sich um Band IV des Bündner Urkundenbuches, eines Grundlagenwerkes zur mittelalterlichen Bündner Geschichte.
Im Jahre 1937 beschloss die Historisch-antiquarische Gesellschaft von Graubünden, die Graubünden betreffenden Urkunden seit den Anfängen des Bistums Chur um 400 bis zum Zweiten Ilanzer Artikelbrief von 1526 zu publizieren. 1955 erschien der erste Band des Bündner Urkundenbuches, bearbeitet von Elisabeth Meyer-Marthaler und Franz Perret, enthaltend die Urkunden von 390 bis 1199, und 1973 folgte der zweite Band, der den Zeitraum von 1200 bis 1273 umfasst. Anfang der Siebzigerjahre wurde die Editionstätigkeit eingestellt.
Das Bündner Urkundenbuch blieb aber weiterhin ein Desiderat der Geschichtsforschung. Auf Anregung der Historischen Gesellschaft von Graubünden beschloss die Bündner Regierung 1989 die Weiterführung des Werkes. Sie schuf zu diesem Zweck beim Staatsarchiv die Stelle eines wissenschaftlichen Mitarbeiters, die 1991 mit Lothar Deplazes besetzt wurde. Als Mitbearbeiter wurde Otto P. Clavadetscher verpflichtet. Die Finanzierung des Bündner Urkundenbuches erfolgt durch den Kanton Graubünden mit namhaften Beiträgen des Schweizerischen Nationalfonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung, der Stadt Chur und der Historischen Gesellschaft von Graubünden. Herausgeber ist das Staatsarchiv Graubünden.
Der vorliegende Band IV des Bündner Urkundenbuches enthält die das Gebiet des Kantons Graubünden betreffenden Urkunden aus der Zeit von 1304 - 1327. Das Material stammt aus 97 Archiven der Schweiz und ihrer Nachbarländer. Die Bearbeiter übernahmen im Wesentlichen den bewährten Editionsplan des "Chartularium Sangallense". In vollem Wortlaut abgedruckt sind Urkunden, die einen bündnerischen Aussteller oder Empfänger aufweisen oder deren Objekte im Kanton Graubünden gelegen sind. In Regestenform ediert sind Urkunden, die bündnerische Zeugen, Bürgen, Ausstellungsorte und Ähnliches erwähnen. Texte werden möglichst genau nach der besten Überlieferung wiedergegeben, wie es moderne diplomatische Grundsätze verlangen. Der Sachkommentar, vor allem die Identifizierung von Personen und Orten, hat teilweise vorläufigen Charakter und soll der Einzelforschung nicht vorgreifen. Angestrebt ist ein solides Quellenwerk, das sowohl der bündnerischen Landesgeschichte als auch der internationalen Mediävistik dient.
Im frühen 14. Jahrhundert behaupten sich im bündnerischen Raum zahlreiche weltliche und geistliche Feudalherren als Hoheitsträger neben dem Bischof mit seinem alpenübergreifenden Herrschaftskomplex. Sie sind vor den Talkommunen, Nachbarschaften und Einzelpersonen die wichtigsten Träger der überlieferten urkundlichen Schriftlichkeit. Dabei ist die italienische Notariatsurkunde im Süden und die Siegelurkunde im Norden vorherrschend. Ende des 13. Jahrhunderts setzen die Mischurkunden des Engadins und die deutschsprachigen Urkunden vor allem der bischöflichen Schreiber ein. Die räumliche, herrschaftliche und kulturelle Vielfalt des rätischen Gebietes bedingt eine Vielseitigkeit der schriftlichen Quellen, die weiterhin ein besonderes Interesse der Forschung rechtfertigen.
Bündner Urkundenbuch, Band IV, 1304-1327, bearbeitet von Otto P. Clavadetscher und Lothar Deplazes, hrsg. vom Staatsarchiv Graubünden, Chur 2001
Sperrfrist: Dienstag, 15. Mai 2001, 15 Uhr
Gremium: Staatsarchiv Graubünden
Quelle: dt Staatsarchiv Graubünden
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