Der Entwurf des neuen kantonalen Richtplans, das wichtigste
Instrument der kantonalen Raumplanung, geht ab dem 28. Mai in die
öffentliche Planauflage und Vernehmlassung. Während zwei Monaten ist die
Bevölkerung eingeladen, Einwendungen und Anregungen zu diesem
behördenverbindlichen Dokument anzubringen.
Der Richtplan legt die Raumordnungs-Politik für die kommenden Jahre
fest. Der Richtplan orientiert sich an den Prinzipien der Konzentration,
der Vernetzung, der Kooperation, der haushälterischen Nutzung der
Potenziale, der Sicherstellung einer nachhaltigen Entwicklung für den
ganzen Kanton sowie an der optimalen Nutzung vorhandener
Infrastrukturen. Angestrebt wird die Erhaltung und Förderung einer guten
Lebensqualität aller und die Sicherstellung der wirtschaftlichen
Entwicklung des gesamten Kantons.
Zwei Jahre Arbeit am Vernehmlassungsentwurf
Der alte Richtplan stammt aus dem Jahre 1982. In Anbetracht der tief
greifenden wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Umwälzungen des
vergangenen Jahrzehnts hatte die Regierung im Februar 1999 die
Durchführung einer Richtplan-Revision beschlossen (Projekt Richtplan
Graubünden 2000, RIP GR 2000). Dies entspricht auch dem Bundesgesetz
über die Raumplanung , wo eine generelle Überprüfung des Richtplans alle
zehn Jahre vorgesehen ist. Nach zwei Jahren liegt jetzt eine
konsolidierte Projektvorlage (Vernehmlassungsentwurf) vor. Sie ist das
Ergebnis der Anpassung des Rohentwurfs vom März 2000. Die
Weiterentwicklung erfolgte gestützt auf eine Vorvernehmlassung im
Frühjahr/Sommer 2000 bei Regionen, Verbänden, Organisationen und
ausgewählten Gemeinden.
Die Bevölkerung ist zur Mitwirkung eingeladen
Der Richtplan wird vom 28. Mai bis 28. Juli im Kanton dezentral an
rund 20 Orten aufgelegt. Die Auflage erfolgt in Zusammenarbeit mit den
Regionen. Die genauen Auflageorte werden im Amtsblatt publiziert.
Während der Auflagezeit können alle Interessierten den Richtplan
einsehen und dazu seine Einwendungen und Anregungen machen. "Alle
Interessierten" heisst nicht nur Einzelpersonen, sondern auch Vereine,
Schulklassen, sonstige Personengruppen, Verbände, Parteien,
Organisationen etc. Jede Einwendung und Anregung muss schriftlich mit
Antrag und Begründung bis spätestens am 28. Juli (Poststempel)
eingereicht werden. Es wurde ein spezielles Formular erarbeitet, das das
Abfassen einer Stellungnahme erleichtert. Die eingegangenen Einwendungen
werden (anonymisiert) im Internet publiziert (www.richtplan.gr.ch).
Gemeinden und Regionen erhalten den Richtplan zugeschickt
Sämtliche Gemeinden erhalten den Richtplan per Post zur
Vernehmlassung zugeschickt. Die Gemeinden können ihre Stellungnahme bis
zum 10. August (Poststempel) an die zuständige Region einreichen. Die
Regionen - mit den bereits in den vergangenen zwei Jahren intensiv
zusammengearbeitet wurde - verfassen in Kenntnis der Informationen aus
den Stellungnahmen der Gemeinden bis zum 28. August (Poststempel) eine
eigene Stellungnahme.
Ergänzende Vernehmlassung zum Thema Naturschutz bei den
Gemeinden
Im Rahmen der Vorvernehmlassung vom Frühling/Sommer 2000 zeigte es
sich, dass im Bereich Naturschutz ein Informations- und
Transparenzdefizit vorhanden ist. In der Zwischenzeit wurde dieses Thema
vertieft aufbereitet. Jede Gemeinde erhält eine Liste der
Naturschutz-Objekte auf ihrem Gemeindegebiet mit verschiedenen
Informationen (z.B. Bedeutung des Objekts, Umsetzung in der Ortsplanung,
Vorhandensein von Bewirtschaftungs-, Dienstbarkeits- oder
Schutzverträgen usw.) sowie einen Plan mit den Naturschutz-Objekten. Die
Gemeinden haben dann die Möglichkeit, sich dazu in der Sache zu äussern.
Nachbarn und Bund werden miteinbezogen
Während der öffentlichen Planauflage und Vernehmlassung wird der
Richtplan-Entwurf den Nachbarkantonen und -ländern zur Vernehmlassung
unterbreitet. Gleichzeitig wird der Richtplan-Entwurf durch den Bund
vorgeprüft.
Umstrittene Punkte
Es liegt in der Natur der Richtplanung, dass der Richtplan auch
umstrittene Punkte umfasst. Mit diesen wird sich die Regierung
beschäftigen, wenn die Ergebnisse der Vorprüfung durch den Bund sowie
die Anregungen und Einwendungen aus der öffentlichen Planauflage und
Vernehmlassung bekannt sind.
Richtplan schafft Handlungsfreiheiten und -spielräume
Im Unterschied zum alten Richtplan aus dem Jahre 1982 verzichtet der
vorliegende Richtplan-Entwurf auf die konkrete Ausgestaltung von
Projekten. Als richtungsweisendes Dokument skizziert er einerseits
Inhalt und Projekte von kantonaler Bedeutung und gibt andererseits in
Leitüberlegungen den Rahmen zur Realisierung von Projekten. Der
Richtplan nimmt mögliche zukünftige Entwicklungen auf und schafft -
unter Berücksichtigung der geltenden Gesetze - insgesamt
Handlungsspielräume für Kanton, Regionen und Gemeinden.
Fachübergreifende Koordination im Richtplan
Auf etwa 160 Seiten werden rund 50 raumrelevante Themen behandelt.
Die Themen- und Informationsvielfalt weist auf die Vielfältigkeit und
Komplexität der fach- und raumübergreifenden Richtplanung hin. Ein
zehnköpfiges Expertenteam sowie etwa 30 Mitarbeitende aus der Verwaltung
haben in vier Redaktionsteams an diesem Projekt mitgearbeitet. Neben
thematischen Übersichtskarten gibt die Richtplan-Karte im Massstab
1:100'000 einen gesamtkantonalen Überblick über den aktuellen Stand der
Richtplanung. Durch die konsequente Anwendung moderner
Informationstechnologien (geographische Informationssysteme) können die
kartographisch festlegbaren Richtplan-Inhalte auch in die
Grundlagenkarten 1:25'000 übertragen werden. Diese Zusatzinformationen
sind an den Auflageorten einsehbar und werden bereits heute für
Machbarkeitsstudien usw. verwendet.
"Wegweiser" zur Vernehmlassung
Eine spezielle Informationsbroschüre mit dem Namen "Wegweiser", die
an alle Haushalte verteilt wird, gibt kurz darüber Auskunft, wozu
Raumplanung und Richtplanung dient. Sie gibt einen Überblick über die
wichtigsten Stossrichtungen des neuen Richtplans. Auf der Rückseite der
Informationsbroschüre ist eine vereinfachte Richtplan-Karte dargestellt.
Die öffentliche Vernehmlassung wird unterstützt durch
Orientierungsveranstaltungen in den Regionen zu Beginn der
Vernehmlassung. Während der Vernehmlassung finden nach Bedarf auch
Sprechstunden statt. Die Daten werden in den regionalen Publikationsorganen publiziert.
Gremium: Departement des Innern und der Volkswirtschaft
Quelle: dt Amt für Raumplanung