Die Regierung nimmt Kenntnis von der langfristigen Strategie der
Tele-Rätia AG (TRAG) und unterstützt das Anliegen der
Tochtergesellschaft NetCom, im Kanton Graubünden schrittweise eine
breitbandige Telekommunikations-Struktur aufzubauen.
In Graubünden sind bis heute nur das Churer Rheintal sowie die
Gemeinden Davos und Klosters und Teile der Surselva mit einem Kabelnetz
erschlossen. In den anderen Gemeinden werden TV-Programm per Satellit
oder über terrestrische Anlagen empfangen. Derzeit sind erst etwa 40
Prozent der Bündner Wohnbevölkerung an ein breitbandiges
Kommunikationsnetz angeschlossen. Demgegenüber liegt diese Zahl
gesamtschweizerisch bei satten 95.3 Prozent.
Die NetCom will dieses Versorgungsdefizit beheben und schrittweise
ein Breitband-Kommunikationsnetz aufbauen. Die Regierung nimmt vom
bezüglichen Vorgehensplan Kenntnis. Dieser sieht vor, ausgehend von
regionalen Zentren ein modernes Kabel-Fernsehnetz (CATV-Netz) in der
sog. Hybrid-Fiber-Coaxial-Technologie in ausgewählten Gemeinden
aufzubauen. Das neue Netz soll die angeschlossenen Gemeinden mit einer
zeitgemässen Auswahl an TV-Programmen sowie mit Internet- und weiteren
Diensten versorgen.
Die NetCom möchte in einer ersten Etappe die folgenden 32 Bündner
Gemeinden erschliessen: Bergün, Bonaduz, Cazis, Celerina, Churwalden,
Fideris, Grüsch, Jenaz, Küblis, Lantsch, La Punt-Chamues-ch, Luzein,
Malix, Pontresina, Rhäzüns, Roveredo, San Vittore, St. Moritz, Saas,
Samedan, Savognin, Schiers, Scuol, Seewis i.P., Sent, Sils i.D., Sils
i.E., Silvaplana, Tamins, Thusis, Vaz/Obervaz und Zuoz. Für dieses
Unterfangen ist eine Bauzeit von sechs Jahren vorgesehen. Die
Finanzierung soll primär über private Investoren erfolgen und mit
öffentlichen Geldern unterstützt werden. Es wird mit einem
Investitionsvolumen von rund 75 Millionen Franken gerechnet.
Das Projekt der NetCom entspricht den Vorgaben im Regierungsprogramm
2001 bis 2004, wonach es für Graubünden darum geht, den Anschluss an den
Telekommunikations-Highway zu schaffen. Der Kanton ist denn auch bereit,
die Erschliessung mit Wirtschaftsförderungs-Beiträgen zu unterstützen
und allenfalls Leistungsaufträge zu erteilen. Eine kurzfristige Erhöhung
des Aktienkapitals des Kantons ist nicht möglich, weshalb der Weg auch
über private Investoren zu suchen ist. Im Übrigen wird die NetCom
beauftragt, ein Regio-Plus-Projekt zu starten, um eine optimale
Koordination der Inhalte, Produkte, Services und Dienste der
verschiedenen Kabelnetz-Betreiber im Kanton zu erreichen.
Der Kanton stellt der NetCom Graubünden AG für die erste
Erschliessungsetappe Beiträge von insgesamt rund 5.5 Millionen Franken
in Aussicht. Der Bund dürfte sich gemäss einem entsprechenden
Vorentscheid mit rund 15 Millionen Franken in Form von
Investitionshilfe-Darlehen beteiligen.
Schulversuch Samedan weiterführen
Nach einer zweijährigen Vorbereitungszeit wurde zwischen 1996 und
2000 der Schulversuch zur Förderung der romanisch-deutschen
Zweisprachigkeit in Volksschule und Kindergarten von Samedan
durchgeführt. Bei diesem Versuch wurden u.a. entsprechend modifizierte
Stundentafeln geprüft. Diese sollen nach Abschluss des Versuchs auch an
anderen vergleichbaren Bündner Volksschulen eingesetzt werden können.
Fürs Schuljahr 2000/2001 wurde der Gemeinde Samedan die Fortführung
ihres Schulbetriebs im Sinn des abgeschlossenen Versuchs weiterzuführen.
Seit Beginn dieses Schuljahrs erfolgt der Schulbetrieb wieder im Rahmen
der ordentlichen Schulverwaltung, d.h. ohne Projektbudget. Die
Subventionen des Kantons bewegen sich wieder im Rahmen der ordentlichen
gesetzlichen Beiträge. Diese Regelung soll im Schuljahr 2001/2002
weitergeführt werden. Die Regierung erteilt der Gemeinde Samedan die
entsprechende Bewilligung.
Weniger Verkehrssteuern für Lastwagen und Anhänger
Dem Grossen Rat wird eine Botschaft zur Teilrevision der Verordnung
über die Verkehrssteuern für Motorfahrzeuge und Anhänger unterbreitet.
Im Wesentlichen geht es bei den vorgesehenen Neuerungen darum, das
Gewerbe zu entlasten und damit im interkantonalen Wettbewerb
konkurrenzfähiger zu machen. Zu diesem Zweck sollen die Verkehrssteuern
für Lastwagen und Anhänger mit mehr als 3.5 Tonnen Gesamtgewicht auf das
schweizerische Mittel gesenkt werden.
Vernehmlassungen an den Bund
1. Revision Radio- und Fernsehgesetz
Die Regierung nimmt gegenüber dem Bund Stellung zur Revision des
eidg. Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG). Die Vorlage sieht vor, dass der
Service public im Rundfunk weiterhin von einer starken SRG erbracht
wird, während die privaten Radio- und Fernsehveranstalter künftig mehr
Freiheiten erhalten sollen. Folgende Punkte sind aus der Sicht der
Bündner Regierung von zentraler Bedeutung:
- Die auf SRG SRR idée suisse beschränkte Leistungserbringung des
Service public ist auf regionale und lokale Anbieter auszudehnen,
insbesondere auf solche in dünn besiedelten Regionen mit topographisch
schwierigen Verhältnissen.
- Private Veranstalter in Berg- und Randregionen, deren Finanzierung
allein durch Werbung nicht möglich ist, sollen weiterhin - allenfalls
unter Beibehaltung eines modifizierten Gebührensplittings - unterstützt
werden. Die Zuschüsse sollen von der Einhaltung von Bedingungen und
Auflagen abhängig gemacht werden sowie mit Leistungsaufträgen verbunden
werden.
- Die föderalistische Struktur ist im Medienbereich allgemein und in
Bezug auf die Trägerschaft von SRG SSR idée suisse insbesondere unter
Berücksichtigung aller vier Landessprachen und unter Einbindung der
Kantone aufrechtzuerhalten.
- Den Service-public-Anbietern in Graubünden muss auf allen
elektronischen Verbreitungskanälen die ungehinderte, kostenlose oder
kostengünstige Verbreitung sämtlicher Programme anderer Anbieter
gesichert werden.
2. Bundesgesetz über den elektronischen Geschäftsverkehr
(Teilrevision Obligationenrecht und Teilrevision Bundesgesetz gegen den
unlauteren Wettbewerb)
Der elektronische Geschäftsverkehr gehört zu den sog.
Fernabsatz-Geschäften. Mit einer Teilrevision des Obligationenrechts
soll das heute bereits für Haustür-Geschäfte geltende Widerrufsrecht auf
Fälle des Fernabsatzes ausgedehnt werden. Wer übers Internet einkauft,
soll die Möglichkeit bekommen, innert sieben Tagen vom Vertrag
zurückzutreten. Die Regierung begrüsst diese Neuerungen.
An wen geht heuer die Bettags-Kollekte?
Der Ertrag der Bettags-Kollekte 2001 geht je zu einem Drittel an die
Genossenschaft Fontana, Passugg, die Stiftung Therapeion, Zizers, und
die Stiftung für Kinder- und Jugendpsychiatrie Graubünden.
Aus den Gemeinden
Die Evangelische Alterssiedlung Masans in Chur soll saniert und in
ein Alters- und Pflegeheim um- und ausgebaut werden. Die Regierung
genehmigt das entsprechende Bauprojekt. An die anrechenbaren Kosten von
annähernd 8.9 Millionen Franken wird ein kantonaler Beitrag von 53
Prozent zugesichert.
Die Produktionsküche der Alterssiedlung Kantengut in Chur soll
umgebaut und erweitert werden. Mit Vorbehalten genehmigt die Regierung
dieses Bauprojekt. An die anrechenbaren Kosten von annähernd 1.8
Millionen Franken wird ein Beitrag von 53 Prozent zugesichert.
Das Alters- und Pflegeheim Plaids in Flims wird ab Juni 2001 in die
Liste der Langzeit-Einrichtungen (Pflegeheim-Liste) des Kantons
Graubünden aufgenommen.
Die Erweiterung des Gartenladens der Strafanstalt Realta in Cazis
wird gutgeheissen. Es wird ein Kredit von 1.2 Millionen Franken
freigegeben.
Die Festung Crestawald in Sufers wird unter kantonalen Denkmalschutz
gestellt. Sie wird ab Juni 2001 als Museum betrieben.
Für verschiedene Strassenbau-Projekte im Kanton werden Kredite im
Gesamtbetrag von rund 10.8 Millionen Franken freigegeben (Sanierung
A13-Strassentunnel San Bernardino, Brandmelder in sieben und
Feuerüberwachung in neun Tunnels an der A13 zwischen Soazza und
Reichenau, Landschaftsbau Umfahrung Tiefencastel, Postauto-Haltestelle
und öffentlicher Parkplatz in Sta Maria i.C. sowie teilweises Verlegen
und Signalisation Prättigauer Radweg).
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden