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Die rasche Entwicklung der Informatik und Vernetzung hat zu ganz neuen Möglichkeiten für das Sammeln und Bearbeiten von Daten geführt. Der Datenschutz erhält damit einen immer höheren Stellenwert. Auch in den öffentlichen Verwaltungen werden heute die modernster Kommunikationstechnologien eingesetzt. Dies erfordert zwingend, dass die Informationsverarbeitung rechtlich geordnet und abgesichert wird. Jede Person muss die Gewissheit haben, dass sie durch die Bearbeitung ihrer Daten nicht in ihren Persönlichkeitsrechten beeinträchtigt wird und dass sie vor unzulässigen Informationstätigkeiten geschützt ist.

Das neue Gesetz stärkt die Rechte der Bürgerinnen und Bürger
Die neue Bundesverfassung gewährleistet den Schutz der Privatsphäre und fordert, dass jede Person Anspruch auf Schutz vor Missbrauch ihrer persönlichen Daten hat. Das Datenschutzgesetz des Bundes konkretisiert diese Bestimmung. Es räumt den Bürgerinnen und Bürgern verschiedene Rechte ein. Dazu gehören beispielsweise das Auskunfts- und Einsichtsrecht, das Recht, die Bekanntgabe von Daten zu sperren und das Recht auf Löschung oder Berichtigung von Daten. Mit dem Erlass des neuen Datenschutzgesetzes entsprechen wir darum auf kantonaler Ebene einem verfassungsrechtlichen Anliegen.

Einheitlicher Datenschutz im ganzen Kanton
Die im Kanton Graubünden geltende Ordnung bezüglich Datenschutz ist heute rechtlich unzureichend und unübersichtlich. So ist das Bundesgesetz über den Datenschutz nur beschränkt anwendbar. Auf die Tätigkeit der Behörden des Kantons und der Gemeinden ist es nämlich nur ersatzweise anwendbar, wenn Bundesrecht vollzogen wird. Für die kantonale Verwaltung gelten demgegenüber die Datenschutzrichtlinien der Regierung. Sehr viele Gemeinden verfügen über keine eigenen Datenschutzbestimmungen. Für die kantonale Verwaltung und die Verwaltungen der Gemeinden gelten heute deshalb unterschiedliche Regelungen, je nachdem ob sie Bundesrecht, kantonales oder kommunales Recht vollziehen. Mit dem Erlass eines kantonalen Datenschutzgesetzes werden die Grundlagen für den Datenschutz vereinheitlicht und bestehende Lücken auf Gemeindeebene geschlossen. Abgrenzungs- und Auslegungsschwierigkeiten können in Zukunft somit vermieden werden.
Mit dem kantonalen Datenschutzgesetz wird auch die Funktion eines unabhängigen Datenschutzkontrollorganes geschaffen. Erst durch diese unabhängige Instanz können die Rechte der Bürgerinnen und Bürger auf dem Gebiete des Datenschutzes tatsächlich gewährleistet werden. Die Datenschutzaufsichtsstelle verfügt über weitgehende Akteneinsichtsrechte und steht den Bürgerinnen und Bürger, den Gemeinden, aber auch der kantonalen Verwaltung als Anlauf- und Auskunftsstelle zur Verfügung.

Mehr Rechte statt mehr Pflichten und Verbote
Neue Gesetze führen für die Bürgerinnen und Bürger recht oft zu neuen Verboten, Einschränkungen oder Abgaben. Das ist beim neuen kantonalen Datenschutzgesetz nicht der Fall, im Gegenteil: Es stärkt die Rechte des Einzelnen, indem seine Daten nicht zerstört, verändert oder von Unberechtigten eingesehen werden dürfen. Neben dem Schutz vor einem Missbrauch der persönlichen Daten konkretisiert unser neues Gesetz aber auch das Auskunfts- und Einsichtsrecht, denn nur wer weiss, welche Personendaten bearbeitet werden, kann die dem Einzelnen zustehenden Rechte auch tatsächlich ausüben.
Der einstimmige Grosse Rat und die Regierung empfehlen das kantonale Datenschutzgesetz darum zu Annahme.

Regierungsrat Dr. Peter Aliesch
Vorsteher des Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartements Graubünden

Gremium: Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement Graubünden
Quelle: dt Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement Graubünden

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