Der Bundesrat hat die Lärmgrenzwerte für Zivilflughäfen aufgrund
eines Bundesgerichtsentscheids neu festgelegt. Als Folge davon müssen
die Wohnungen von mindestens 55 000 Anwohnerinnen und Anwohnern der
Flughäfen Zürich und Genf mit Schallschutzfenstern gegen den Fluglärm
ausgestattet werden. Darüber hinaus dürfen in Gebieten, die einer
Lärmbelastung über dem Immissionsgrenzwert ausgesetzt sind, keine neuen
Wohnbauten mehr erstellt werden. Die Gesamtkosten des Fluglärms werden
auf rund 2,3 Milliarden Franken beziffert. Die Änderung der
Lärmschutzverordnung mit den neuen Belastungsgrenzwerten tritt am 1.
Juni 2001 in Kraft. Die allfälligen Folgen eines Staatsvertrags mit
Deutschland sind erst zu einem viel späteren Zeitpunkt abzuschätzen.
Der Lärm der Flughäfen stellt eine bedeutende Lärmquelle dar. Die
Eidgenössische Kommission für die Beurteilung von
Lärm-Immissionsgrenzwerten hatte 1998 gestützt auf das
Umweltschutzgesetz Limiten vorgeschlagen, die den Schutz der Bevölkerung
vor erheblichen Störungen gewährleisten. In der Folge beantragte das
Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
(UVEK) dem Bundesrat eine Ergänzung der Lärmschutz-Verordnung. Die
entsprechenden Grenzwerte für Flugplätze (inkl. Landesflughäfen)
stellten einen Kompromiss zwischen den verschiedenen Interessengruppen
dar. Der Bundesrat gewichtete indessen die wirtschaftlichen Interessen
der Flughäfen stärker als das Schutzbedürfnis der Bevölkerung und
schwächte die Lärmgrenzwerte für Wohnzonen in der Umgebung der
Landesflughäfen erheblich ab. Das Bundesgericht entschied dann im
vergangenen Dezember, dass diese Belastungslimiten dem
Umweltschutzgesetz zuwiderliefen und deshalb nicht anwendbar seien.
Menschen in der Nähe der Flughäfen Zürich und Genf müssten vor
Lärmimmissionen besser geschützt werden. Nun hat der Bundesrat auf den
1. Juni 2001 verschärfte Grenzwerte in Kraft gesetzt, die erhebliche
Störungen während des Tages und in den Nachtrandstunden vermeiden
sollen. Sie haben folgende Auswirkungen:
- Bei mindestens 55 000 Anwohnerinnen und Anwohnern der Flughäfen
Zürich und Genf müssen die Wohnungen mit Schallschutzfenstern
ausgestattet werden, da die Lärmbelastung die massgeblichen
Belastungsgrenzwerte überschreitet.
- In unmittelbarer Umgebung des Flughafens wird mit den neuen
Belastungsgrenzwerten das Bauen zusätzlich erschwert.
Die Neufestsetzung der Belastungsgrenzwerte hat keinen Einfluss auf
die Nachtflugsperre; sie bleibt weiterhin bestehen.
Belastungsgrenzwerte teilweise massiv überschritten
Im Umfeld des Flughafens Zürich-Kloten werden die
Immissionsgrenzwerte heute vor allem in den Wohnzonen der Gemeinden
Höri, Hochfelden, Oberglatt, Oberhasli, Adlikon, Rümlang, Kloten,
Opfikon, Glattbrugg und Wallisellen überschritten, und dies teilweise
massiv. In der Umgebung des Flughafens Genf-Cointrin sind besonders die
Wohnzonen der Gemeinden Meyrin, Vernier, Versoix, Genthod, Bellevue und
Le Grand Saconnex von Grenzwertüberschreitungen betroffen. Beim
Flughafen Basel-Mulhouse werden die Grenzwerte auf dem Gebiet der
Schweiz nicht überschritten. Regionalflugplätze mit Linien- und
Charterverkehr sind von der Vorlage nur geringfügig betroffen; für die
beiden Flughäfen Lugano-Agno und Bern-Belp hat die Neufestsetzung der
Grenzwerte keine erheblichen Folgen, da die Gebiete, in denen die
Immissionsgrenzwerte überschritten werden, nur spärlich bewohnt sind.
In Gebieten, in welchen der Immissionsgrenzwert überschritten wird,
darf grundsätzlich nicht mehr gebaut werden. Das Vorsorgeprinzip
verbietet eine Siedlungsentwicklung für Wohngebiete, die von hohen
Lärmbelastungen betroffen sind. In der Umgebung der Flughäfen darf
deshalb auch kein Bauland mehr eingezont werden, wenn der Lärm eine
gewisse Schwelle, den sogenannten Planungswert, überschreitet. Dieser
Planungswert ist aus Vorsorgegründen strenger angesetzt als der
Immissionsgrenzwert.
Verursacher tragen die Kosten
Die Lärmbelastungen haben einerseits Schallschutzkosten und
andererseits auch bauliche Einschränkungen mit möglichen
Entschädigungsforderungen zur Folge. Das UVEK schätzt die Gesamtkosten
des Fluglärms aufgrund der heutigen Anzahl Flugbewegungen auf rund 2,3
Milliarden Franken. Davon entfallen etwa 300 Millionen auf
Schallschutzmassnahmen und rund 2 Milliarden Franken auf Entschädigungen
wegen Wertverminderungen von Liegenschaften. Für diese Auslagen muss
grundsätzlich der Verursacher des Lärms aufkommen, d.h. in erster Linie
der Flughafen. Würde beispielsweise der Flughafen Zürich die Kosten auf
die Passagiere abwälzen und jedes Ticket mit einer zusätzlichen Lärmtaxe
von ca. 7 Franken belasten, wären diese Kosten innert fünfzehn Jahren
amortisiert.
Bern, 30. Mai 2001
UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Pressedienst
Auskünfte:
Urs Jörg, Chef Abteilung Lärmbekämpfung, Bundesamt für Umwelt, Wald
und Landschaft (BUWAL), Tel. 031 322 93 05
Adrian Nützi, Projektleiter, Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL), Tel.
031 325 98 33
Beilagen:
Lärmschutz-Verordnung
Erläuternder Bericht zur Änderung der Lärmschutzverordnung (inkl.
Karten)
Faktenblatt "Wie werden Lärmgrenzwerte festgelegt"
Internet:
Pressemitteilung und Beilagen sind auch einzusehen unter:
www.umwelt-schweiz.ch/buwal/de/medien/presse/artikel/20010530/364/index.h
tml
Organo: UVEK Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie,
Kommunikation
Quelle: dt