Die Bündner Regierung setzt sich für eine rasche Lärmsanierung der
bündner Strassen ein. Dafür soll es neue Fristen geben. 2012 sollen
sämtliche Strassen, deren Lärm die Grenzwerte überschreiten, saniert
sein.
Das Umweltschutzgesetz und die entsprechende Lärmschutz-Verordnung
(LSV) aus dem Jahre 1987 schreiben vor, dass bestehende Anlagen, die
wesentlich zur Überschreitung der Lärm-Immissionsgrenzwerte beitragen,
saniert werden müssen - und dies innerhalb von 15 Jahren. Die Frist ist
am 30. März 2002 abgelaufen. Insbesondere die Sanierung übermässig
lauter Strassen ist in den vergangenen 15 Jahren allerdings nicht
genügend vorangegangen. Gesamtschweizerisch sind erst gut 30% übermässig
lauter Strassen saniert, bei zwei Dritteln ist dies noch nicht der Fall
- das entspricht rund 1600 Kilometern und die Kosten dafür werden auf
rund 2,2 Milliarden Franken geschätzt. Das Eidgenössische Departement
für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) schlägt deshalb
eine Fristverlängerung vor: Nationalstrassen sollen bis 2007, Haupt- und
übrige Strassen bis 2012 saniert sein. Die Revision der LSV betrifft
drei Bereiche: Neben der Fristverlängerung will der Bund nach Ablauf der
neuen Fristen die Beiträge für die Lärmsanierung bei Haupt- und übrigen
Strassen einstellen und zudem soll das gesamte Verfahren vereinfacht
werden.
Genügend Mittel für den Lärmschutz
Die Bündner Regierung hat in Ihrer Antwort zu Handen des UVEK
festgehalten, dass die vorgeschlagenen Fristverlängerungen unumgänglich
sind und vom Kanton Graubünden voraussichtlich eingehalten werden
können. Die Regierung beantragt allerdings, dass die LSV auch den Fall
regelt, in dem eine Strasse bzw. eine andere Anlage nach Ablauf der
Sanierungsfrist - erstmals oder erneut - sanierungsbedürftig wird, weil
das Verkehrsaufkommen und damit die Lärmbelastung in den nächsten Jahren
kontinuierlich wachsen. Sollte eine Regelung in diesem Sinne nicht zu
Stande kommen, schlägt die Regierung vor, die Frist für die Sanierung
für Nationalstrassen ebenfalls auf das Jahr 2012 - statt 2007 -
festzulegen.
Der Anspruch auf Beiträge für Sanierungen und Schallschutzmassnahmen
an bestehenden Hauptstrassen und übrigen Strassen, die durch die
Mineralölsteuer finanziert werden, erlischt mit Ablauf der
Sanierungsfristen. Gemäss den Erläuterungen zur Vorlage zieht sich der
Bund aus der Lärmsanierung der übrigen Strassen mit Geldern aus der
Mineralölsteuer unter Umständen schon vor Ablauf der Sanierungsfrist,
nämlich auf den Zeitpunkt der Einführung des neuen Finanzausgleichs,
vollständig zurück. Für den Lärmschutz müssen trotz geänderter
Finanzierung genügend Mittel vorhanden sein, schreibt die Bündner
Regierung in Ihrer Antwort zu Handen des UVEK.
Vernehmlassung zum Bundesgesetz über Sterilisationen
Die Bündner Regierung begrüsst grundsätzlich die Schaffung einer
gesetzlichen Grundlage über die Voraussetzungen und Verfahren bei
Sterilisationen und über Entschädigung der Opfer von
Zwangssterilisationen und Zwangskastrationen (Bundesgesetz über
Sterilisationen. Mit der Vorlage werden ein grundsätzliches Verbot der
Sterilisation sowie die Voraussetzungen, unter denen eine Sterilisation
zulässig ist, gesetzlich festgelegt. Des Weiteren sieht der
Gesetzes-Vorentwurf vor, dass Personen, die in der Vergangenheit Opfer
von Zwangssterilisationen und -kastrationen geworden sind, als Opfer von
Straftaten betrachtet werden und eine Entschädigung für den erlittenen
Schaden sowie eine Genugtuung beantragen können. Zur Festlegung der
Voraussetzungen für eine Entschädigung und zur Bemessung des
Entschädigungs- und Genugtuungsbetrages verweist der Vorentwurf auf das
Opferhilfegesetz. Zu verschiedenen Artikeln des Vorentwurfes hat die
Bündner Regierung Ergänzungen und Präzisierungen angebracht.
Stellungnahme zur Auslagerung der Bundesaufsicht an die Kantone
(2.Säule)
Seit der Einführung des BVG-Obligatoriums (Bundesgesetzes über die
berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge BVG) im Jahr
1985 sind die Anforderungen - vor allem wegen der zunehmenden
Komplexität des rechtlichen und wirtschaftlichen Umfeldes - an eine
wirksame Aufsicht der zweiten Säule stark gestiegen. Das Bundesamt für
Sozialversicherung (BVS) ist zum Schluss gekommen, dass das heutige
Aufsichtssystem verbessert werden muss: Die Oberaufsicht innerhalb des
BVS soll verstärkt und die direkte Bundesaufsicht soll an die Kantone
ausgelagert werden. Die Bündner Regierung unterstützt grundsätzlich
dieses Modell. Es ermöglicht eine klare Trennung zwischen direkter
Aufsicht und Oberaufsicht. Die Autonomie der Kantone wird dabei nicht
tangiert. Da in Graubünden mit einer allfälligen Auslagerung der heute
unter Bundesaufsicht stehenden Vorsorgeeinrichtungen keine zusätzlichen
Vorsorgeeinrichtungen dazu stossen, muss er - zumindest vorläufig -
keine zusätzlichen Aufgaben übernehmen. Die Regierung hat zudem konkret
zu verschiedenen Fragen Stellung bezogen.
Kaufmännische Grundausbildung wird reformiert
Per Schuljahr 2003/04 soll in der ganzen Schweiz das neue Reglement
über die Ausbildung und Lehrabschlussprüfung der kaufmännischen
Ausbildung in Kraft treten. Die Bündner Regierung hat dieses Konzept im
Rahmen ihrer letzten Sitzung zur Kenntnis genommen und das Erziehungs-,
Kultur- und Umweltschutzdepartement beauftragt, die notwendigen Schritte
für die Reform der kaufmännischen Ausbildung in die Wege zu leiten. Die
wichtigsten Änderungen sind:
- Die Ausbildung zur Kauffrau/Kaufmann wird neu in drei Profile
unterteilt, dem "Basisprofil", dem "Profil erweiterte Grundbildung" und
dem "Profil mit integrierter Berufsmatura". Die jetzige Bürolehre
entspricht neu dem Basisprofil und dauert 3 Jahre, statt wie bisher 2
Jahre.
- Am Ende des 1. Lehrjahres wird im Betrieb sowie in der Schule für
jeden einzelnen Lehrling eine Standortbestimmung durchgeführt. Auf Grund
dieses Ergebnisses werden die Lehrlinge im angestammten Profil belassen
oder auf Antrag der Schule in das nächst höhere oder tiefere Profil
umgeteilt.
- Die Beurteilung der Lehrlinge erfolgt je zur Hälfte durch den
Betrieb und die Schule. Entsprechend ist auch an der
Lehrabschlussprüfung die Gewichtung der Noten zu je 50 % bei der Schule
und dem Betrieb.
- Im 1. Schulsemester sollen die Lehrlinge in einem Basiskurs
gezielt auf Arbeiten vorbereitet werden, die zur Ausübung einer
praktischen Arbeit im Betrieb benötigt werden. Somit sind die Lehrlinge
bereits in einem frühen Zeitpunkt der Lehre für praktische Arbeiten
wirtschaftlich einsetzbar.
- Die Ausbildungsziele sind nicht mehr auf einzelne Fächer, sondern
vielmehr auf ganzheitliche Handlungskompetenz ausgerichtet. Diese beruht
vorwiegend auf Kenntnissen, Fertigkeiten und Haltungen in den Bereichen
Fachkompetenz, Methodenkompetenz und Sozialkompetenz.
- Die Lehrabschlussprüfung besteht nicht mehr aus einer einzelnen
Schlussprüfung, sondern aus verschieden Teilprüfungen und
Erfahrungsnoten aus den Zeugnissen.
Aus den Gemeinden und Regionen
- Die Regierung hat der Teilrevision der Ortsplanung der Stadt Chur
(Zonenplanänderung "Areal SBB-Hauptwerkstätte", der Gemeinden Sils i.E.
(genereller Gestaltungsplan, Planausschnitt "Sils Maria", Sils Baselgia"
und Vaüglia / Platta), Parpan (Zonenplan, genereller Gestaltungsplan und
genereller Erschliessungsplan) und Jenaz (genereller Gestaltungsplan
"Garola") genehmigt. Zudem hat sie der Baugesetzrevision der Stadt Chur
und der Gemeinde Parpan zugestimmt.
Kreditfreigabe für Strassenprojekte
Für Bau- und Belagsarbeiten an der Berninastrasse (Privilasco) hat
die Regierung 410'000 Franken genehmigt.
Standeskanzlei Graubünden
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden