Die Regierung hat die Spitalplanung 2002 des Kantons Graubünden und
die dazugehörige Spitalliste verabschiedet. Insgesamt haben 54 inner-
und ausserkantonale Spitäler und Kliniken einen Leistungsauftrag
erhalten. Die Spitalplanung erfasst diejenigen Leistungen, für welche
die obligatorische Krankenpflegeversicherung aufzukommen hat. Die
Spitalliste tritt per 1. Juli 2002 in Kraft.
Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) aus dem Jahre
1994 verpflichtet die Kantone, eine Planung für eine "bedarfsgerechte
Spitalversorgung" zu erstellen. Die Planungspflicht der Kantone umfasst
nur diejenigen Leistungen im stationären Bereich, für welche die
obligatorische Krankenpflegeversicherung aufzukommen hat. Ausgenommen
von der Planungspflicht sind auch der teilstationäre und der ambulante
Bereich. Gestützt auf die Spitalplanung haben die Kantone eine
Spitalliste zu erlassen. Die Spitalliste gibt Auskunft darüber, welche
Spitäler und Kliniken berechtigt sind, zu Gunsten der Kantonseinwohner
erbrachte Leistungen zu Lasten der obligatorischen
Krankenpflegeversicherung abzurechnen.
Die Spitalplanung im Überblick
Bei der Spitalplanung geht es darum, die stationäre medizinische
Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen. Zu diesem Zwecke haben die
Kantone den für die Deckung des Bedarfs benötigten inner- und
ausserkantonalen Spitälern und Kliniken detaillierte Leistungsaufträge
zu erteilen. Entsprechend dem Bedarf ist jedem Spital und jeder Klinik
eine feste Bettenzahl für die Behandlung von KVG-Versicherten
zuzuweisen.
Insgesamt hat die Regierung für 54 Spitäler und Kliniken - 29 davon
in Graubünden - in den Bereichen somatische Akutmedizin, Psychiatrie und
Rehabilitation einen Leistungsauftrag erteilt. Die Spitalplanung 2002
geht davon aus, dass per 1. Juli 2003 im Bereich somatische Akutmedizin
in den zwölf Spitalregionen des Kantons für die Behandlung von
KVG-Patienten insgesamt 625 Betten notwendig sind, um die stationäre
medizinische Versorgung der Einheimischen und Gäste zu gewährleisten. Im
Psychiatriebereich beträgt der entsprechende Bedarf 204 Betten, im
Rehabilitationsbereich 62 Betten. Bis 2005 - so sieht es die neue
Spitalplanung vor - sind im somatischen Akutbereich 24 Betten und im
Psychiatriebereich vier Betten abzubauen. Die den Zentrums- und
Regionalspitälern wie auch den übrigen Kliniken erteilten
Leistungsaufträge orientieren sich grundsätzlich an ihrem bisherigen
Beitrag zur Versorgung der Bevölkerung des Kantons.
Klare Leistungsaufträge
Der Leistungsauftrag des Rätischen Kantons- und Regionalspitals Chur
wurde um den Fachbereich Plastische Chirurgie erweitert, derjenige des
Frauenspitals Fontana Chur um den Fachbereich Senologie (Erkrankung der
weiblichen Brust). Dem Kreuzspital Chur wurde für den Fachbereich
Urologie kein Leistungsauftrag mehr erteilt, da das Kreuzspital in
diesem Bereich erheblich höhere Fallkosten als das Rätische Kantons- und
Regionalspital aufweist. Für die Aufgabe der Urologie hat die Regierung
dem Kreuzspital eine Übergangsfrist von einem Jahr eingeräumt.
Analog der bisherigen Spitalliste wurde ein Leistungsauftrag in
orthopädischer Chirurgie sowohl dem Spital Oberengadin in Samedan wie
auch der Klinik Gut in St. Moritz erteilt. Ein Leistungsauftrag in
orthopädischer Chirurgie wurde angesichts des bisherigen Beitrages zur
Versorgung der Bevölkerung Südbündens auch der Klinik Gut erteilt. In
die orthopädische Versorgung von Südbünden wurde auch das Ospidal
d'Engiadina bassa in Scuol einbezogen. Beim Kreuzspital Chur wurde von
der Erteilung eines Leistungsauftrages in orthopädischer Chirurgie
abgesehen, da das nahe gelegene Rätische Kantons- und Regionalspital
Chur über eine leistungsfähige orthopädische Chirurgie verfügt.
Spitalplatz Chur und rollende Planung
Klar hat sich die Regierung zum Spitalplatz Chur geäussert. Sollten
die Bestrebungen scheitern, das Leistungsangebot zwischen dem
Kantonsspital, dem Frauenspital Fontana und dem Kreuzspital zu
koordinieren, wird die Regierung die Optimierung des Spitalplatzes Chur
über eine auf das KVG abgestützte Änderung der Leistungsaufträge der
Spitäler vornehmen.
Die planerischen Werte (Angebot und Bedarf der stationären
medizinischen Versorgung, Hospitalisierungshäufigkeit, Aufenthaltsdauer
und Bettenbelegung) werden im Rahmen des dreijährigen Planungshorizontes
bis 2005 jährlich überprüft. Bei veränderten Verhältnissen wird die
Regierung eine Änderung der Bettenzahlen und / oder der
Leistungsaufträge vornehmen.
Auswirkungen für Spitexdienste und Heime
Durch die vom KVG vorgegebenen Anstrengungen, die Bettenzahlen zu
reduzieren, erhöht sich die Anzahl der Pflegebedürftigen im Bereich
Spitex und in den Pflegeheimen. Die Spitex-Dienste und die Heime werden
entsprechend unter Umständen ihre Dienste ausbauen und allenfalls
zusätzliches Personal rekrutieren müssen.
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Die Spitalplanung und die Spitalliste 2002 164 KB
Gremium: Regierung
Quelle: dt Standeskanzlei Graubünden